5995/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und

Genossen vom 20. Mai 1999, Nr. 6342/J, betreffend Schulsachaufwand für Lehrlinge des

BFI Oberwart, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die Vollziehung des burgenländischen Pflichtschulgesetzes fällt nicht in die Kompetenz des

Bundes. Der geschilderte Sachverhalt ist dem Bundesministerium für Finanzen bislang auch

nicht bekannt gewesen. Ich ersuche um Verständnis, daß ich aus diesem Grund dazu auch

keine inhaltliche Stellungnahme abgeben kann.

 

Zu 4.:

Die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministeriengesetz ermöglicht es dem

Bundesminister für Finanzen nicht, die Kosten für Lehrlinge, die in besonderen

Ausbildungseinrichtungen ihre Ausbildung genießen, zu übernehmen.