5995/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und
Genossen vom 20. Mai 1999, Nr. 6342/J, betreffend Schulsachaufwand für Lehrlinge des
BFI Oberwart, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Vollziehung des burgenländischen Pflichtschulgesetzes fällt nicht in die Kompetenz des
Bundes. Der geschilderte Sachverhalt ist dem Bundesministerium für Finanzen bislang auch
nicht bekannt gewesen. Ich ersuche um Verständnis, daß ich aus diesem Grund dazu auch
keine inhaltliche Stellungnahme abgeben kann.
Zu 4.:
Die Kompetenzverteilung nach dem Bundesministeriengesetz ermöglicht es dem
Bundesminister für Finanzen nicht, die Kosten für Lehrlinge, die in besonderen
Ausbildungseinrichtungen ihre Ausbildung genießen, zu übernehmen.