5998/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 1999

unter der Nr. 6274/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fest der

Adressenlosen des Teams für Wien“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorerst überrascht es, daß die Anfragesteller eine eindeutig karitative Aktion des

Bundesheeres zum Anlaß kritischer Äußerungen nehmen. Die Unterstützungsleistung des

Bundesheeres bei der angesprochenen Veranstaltung für Wiener Obdachlose, die keinerlei

parteipolitische Ziele verfolgte, beschränkte sich lediglich auf die Zubereitung und Ausgabe

einer Mahlzeit; entgegen der Behauptung der Anfragesteller oblag die Raumgestaltung nicht

dem Bundesheer. Daß sich das Bundesheer bei öffentlichen Veranstaltungen als Einrichtung

präsentiert, die „schützt und hilft, wo andere nicht mehr können“, erscheint legitim.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Das Bundesheer unterstützt eine Vielzahl von Veranstaltungen, soweit sie den

Voraussetzungen des einschlägigen Erlasses betreffend „Hilfeleistung durch das

Bundesheer, Beistellung von Heeresgut und Außerdienstliche Hilfeleistung“ entsprechen.

Eine Differenzierung dieser Veranstaltungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt

nicht.

Zu 2:

 

Entfällt.

 

Zu 3 und 4:

 

Nein. Die betreffende Unterstützungsleistung basierte auf dem erwähnten Erlaß des

Bundesministeriums für Landesverteidigung.

 

Zu 5 und 7:

 

Die Kosten des Bundesheeres in Höhe von 7.000,- Schilling wurden vom Bezirk Ottakring

getragen.

 

Zu 6:

 

Nein.

 

Zu 8:

 

Entfällt im Hinblick auf meine Ausführungen zu 5 und 7.

 

Zu 9:

 

Das Bundesheer wird auch in Zukunft karitative Veranstaltungen unterstützen, wenn dafür

die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.