5998/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 1999
unter der Nr. 6274/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fest der
Adressenlosen des Teams für Wien“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorerst überrascht es, daß die Anfragesteller eine eindeutig karitative Aktion des
Bundesheeres zum Anlaß kritischer Äußerungen nehmen. Die Unterstützungsleistung des
Bundesheeres bei der angesprochenen Veranstaltung für Wiener Obdachlose, die keinerlei
parteipolitische Ziele verfolgte, beschränkte sich lediglich auf die Zubereitung und Ausgabe
einer Mahlzeit; entgegen der Behauptung der Anfragesteller oblag die Raumgestaltung nicht
dem Bundesheer. Daß sich das Bundesheer bei öffentlichen Veranstaltungen als Einrichtung
präsentiert, die „schützt und hilft, wo andere nicht mehr können“, erscheint legitim.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesheer unterstützt eine Vielzahl von Veranstaltungen, soweit sie den
Voraussetzungen des einschlägigen Erlasses betreffend „Hilfeleistung durch das
Bundesheer, Beistellung von Heeresgut und Außerdienstliche Hilfeleistung“ entsprechen.
Eine Differenzierung dieser Veranstaltungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt
nicht.
Zu 2:
Entfällt.
Zu 3 und 4:
Nein. Die betreffende Unterstützungsleistung basierte auf dem erwähnten Erlaß des
Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 5 und 7:
Die Kosten des Bundesheeres in Höhe von 7.000,- Schilling wurden vom Bezirk Ottakring
getragen.
Zu 6:
Nein.
Zu 8:
Entfällt im Hinblick auf meine Ausführungen zu 5 und 7.
Zu 9:
Das Bundesheer wird auch in Zukunft karitative Veranstaltungen unterstützen, wenn dafür
die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.