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Die Abg.z .NR. Edith Haller und Kollegen haben am 1.2.1996 die

parlamentarische Anfrage Nr. 121/J betreffend Ausbau der

Kinderbetreuung durch Tagesmütter eingebracht :

 

1. Wie beurteilen Sie die politischen Forderungen (Beilage)

des "Österreichischen Hilfswerks''?

2 . Sehen Sie Möglichkeiten, diese Forderungen rasch

umzusetzen?

3 . Halten Sie die Realisierung eines Kinderbetreuungsschecks

für zweckmäßig?

4. Wenn ja, in welcher Form können Sie sich eine Realisierung

vorstellen?

 

 

Ich beehre mich, die Fragen wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2

 

Prinzipiell möchte ich vorausschicken, daß ich den Auf- und

Ausbau eines vielfältigen Kinderbetreuungsangebots, Tages-

mütter, Kindergärten, Kindergruppen, im Hinblick auf die

Wahlfreiheit der Eltern für besonders wichtig halte.

 

Deshalb begrüße ich die an die Bundesländer gerichtete

Forderung nach mehr Transparenz der Förderungsgebarung sowie

sozialversicherungsrechtlicher Absicherung der Tagesmütter und

trete auch grundsätzlich für einen gleichberechtigten Zugang

aller geeigneten Träger zu vorhandenen Förderungsmitteln ein.

 

Gemäß Artikel 12 B-VG kommt in Angelegenheiten der

Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge dem Bund lediglich die

Grundsatzgesetzgebung, den Ländern die Ausführungsgesetzgebung

und Vollziehung, somit auch die Kostentragung zu. Allfällige

gesetzliche Maßnahmen wären deshalb von den Bundesländern zu

treffen bzw. entsprechende Richtlinien zu erlassen.

 

 

Zu Frage 3

 

Ich halte die Realisierung des Kinderbetreuungsschecks mittel-

bis langfristig für erfolgversprechend und möchte darauf

hinweisen, daß ich dieses Modell bereits im Juni des Vorjahres

anläßlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der vom

Bundesministerium für Jugend und Familie in Auftrag gegebenen

Studie "Kinderbetreuung in Österreich" präsentiert habe.

 

 

Zu Frage 4

 

Ziel der Einführung eines Kinderbetreuungsschecks ist der

Aufbau eines kind- und familiengerechten, flexiblen, den

sozioökonomischen Strukturen der Region entsprechenden Angebots

durch Schaffung eines Betreuungsmarktes. Weiters erwarte ich

mir dadurch eine größere gesellschaftliche Anerkennung der

Betreuungsleistungen von Müttern und Vätern.

 

Um dieses Ziel optimal dem Kindeswohl entsprechend umsetzen zu

können, sind umfangreiche konzeptive Vorarbeiten notwendig. Die

dadurch bedingten Strukturveränderungen müssen mit den primär

zuständigen Bundesländern abgestimmt werden. Weiters muß sowohl

die Höhe der Transferleistung als auch die Altersgruppe , für

die die Maßnahme wirksam werden soll, sorgsam überdacht werden,

um nicht unerwünschte gesellschaftspolitische Auswirkungen zu

verursachen. Beispielsweise soll keinesfalls die sozial-

pädagogisch wertvolle Funktion des Kindergartens in Frage

gestellt werden. Entsprechende Vorarbeiten sind in meinem

Ressort bereits im Gange.