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Die Abg.z .NR. Edith Haller und Kollegen haben am 1.2.1996 die
parlamentarische Anfrage Nr. 121/J betreffend Ausbau der
Kinderbetreuung durch Tagesmütter eingebracht :
1. Wie beurteilen Sie die politischen Forderungen (Beilage)
des "Österreichischen Hilfswerks''?
2 . Sehen Sie Möglichkeiten, diese Forderungen rasch
umzusetzen?
3 . Halten Sie die Realisierung eines Kinderbetreuungsschecks
für zweckmäßig?
4. Wenn ja, in welcher Form können Sie sich eine Realisierung
vorstellen?
Ich beehre mich, die Fragen wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2
Prinzipiell möchte ich vorausschicken, daß ich den Auf- und
Ausbau eines vielfältigen Kinderbetreuungsangebots, Tages-
mütter, Kindergärten, Kindergruppen, im Hinblick auf die
Wahlfreiheit der Eltern für besonders wichtig halte.
Deshalb begrüße ich die an die Bundesländer gerichtete
Forderung nach mehr Transparenz der Förderungsgebarung sowie
sozialversicherungsrechtlicher Absicherung der Tagesmütter und
trete auch grundsätzlich für einen gleichberechtigten Zugang
aller geeigneten Träger zu vorhandenen Förderungsmitteln ein.
Gemäß Artikel 12 B-VG kommt in Angelegenheiten der
Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge dem Bund lediglich die
Grundsatzgesetzgebung, den Ländern die Ausführungsgesetzgebung
und Vollziehung, somit auch die Kostentragung zu. Allfällige
gesetzliche Maßnahmen wären deshalb von den Bundesländern zu
treffen bzw. entsprechende Richtlinien zu erlassen.
Zu Frage 3
Ich halte die Realisierung des Kinderbetreuungsschecks mittel-
bis langfristig für erfolgversprechend und möchte darauf
hinweisen, daß ich dieses Modell bereits im Juni des Vorjahres
anläßlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der vom
Bundesministerium für Jugend und Familie in Auftrag gegebenen
Studie "Kinderbetreuung in Österreich" präsentiert habe.
Zu Frage 4
Ziel der Einführung eines Kinderbetreuungsschecks ist der
Aufbau eines kind- und familiengerechten, flexiblen, den
sozioökonomischen Strukturen der Region entsprechenden Angebots
durch Schaffung eines Betreuungsmarktes. Weiters erwarte ich
mir dadurch eine größere gesellschaftliche Anerkennung der
Betreuungsleistungen von Müttern und Vätern.
Um dieses Ziel optimal dem Kindeswohl entsprechend umsetzen zu
können, sind umfangreiche konzeptive Vorarbeiten notwendig. Die
dadurch bedingten Strukturveränderungen müssen mit den primär
zuständigen Bundesländern abgestimmt werden. Weiters muß sowohl
die Höhe der Transferleistung als auch die Altersgruppe , für
die die Maßnahme wirksam werden soll, sorgsam überdacht werden,
um nicht unerwünschte gesellschaftspolitische Auswirkungen zu
verursachen. Beispielsweise soll keinesfalls die sozial-
pädagogisch wertvolle Funktion des Kindergartens in Frage
gestellt werden. Entsprechende Vorarbeiten sind in meinem
Ressort bereits im Gange.