6010/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, STOISITS, Freundinnen und Freunde, haben
am 19.05.1999 unter der Nr. 6280/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Folter durch Leukoplast oder Klebeband“ an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie mir die Bundespolizeidirektion Wien berichtete, hatten die Beamten Herrn OMOFUMA
vorerst mit einem ca. 4 cm breiten Leukoplast mit Wundpolster verklebt. Da dieses Pflaster
aufgrund der Mundbewegungen bzw. durch die Speicheleinwirkung wieder abging, haben die
Beamten Herrn OMOFUMA. ein ca. 4 - 5 cm breites Plastikklebeband über dem Mund ange -
bracht. Dieses Plastikklebeband war einseitig mit einer Klebeschicht versehen.
Zu Frage 2:
Die Anschaffung von Verpackungsmaterial erfolgt als Büromaterial; das Verbandsmaterial
wird unter dem Titel „ärztliche Betreuung der polizeilichen Arrestanten" beschafft.
In den von mir Ende Mai 1999 erlassenen Richtlinien für Abschiebungen mit Linienflugzeu -
gen ist normiert, dass Knebelungen jeglicher Art untersagt und die Verwendung von Klebe -
bändern zu jedweder Fesselung verboten ist.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 13, 14 und 15 der dringlichen par -
lamentarischen Anfrage Nr. 6217/J vom 10.05.1999.