6010/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, STOISITS, Freundinnen und Freunde, haben

am 19.05.1999 unter der Nr. 6280/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Folter durch Leukoplast oder Klebeband“ an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich

wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Wie mir die Bundespolizeidirektion Wien berichtete, hatten die Beamten Herrn OMOFUMA

vorerst mit einem ca. 4 cm breiten Leukoplast mit Wundpolster verklebt. Da dieses Pflaster

aufgrund der Mundbewegungen bzw. durch die Speicheleinwirkung wieder abging, haben die

Beamten Herrn OMOFUMA. ein ca. 4 - 5 cm breites Plastikklebeband über dem Mund ange -

bracht. Dieses Plastikklebeband war einseitig mit einer Klebeschicht versehen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Anschaffung von Verpackungsmaterial erfolgt als Büromaterial; das Verbandsmaterial

wird unter dem Titel „ärztliche Betreuung der polizeilichen Arrestanten" beschafft.

 

In den von mir Ende Mai 1999 erlassenen Richtlinien für Abschiebungen mit Linienflugzeu -

gen ist normiert, dass Knebelungen jeglicher Art untersagt und die Verwendung von Klebe -

bändern zu jedweder Fesselung verboten ist.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 13, 14 und 15 der dringlichen par -

lamentarischen Anfrage Nr. 6217/J vom 10.05.1999.