6011/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. BRAUNEDER und Kollegen haben am 18. Juni 1999
unter der Zahl Nr. 6461/J - NR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -
treffend "künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im
öffentlichen Dienst“ gerichtet.
Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung gemein -
samen Rahmenbedingungen erlaube ich mir, unter einem wie folgt zu antworten:
Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf
nach universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem
Universitäts - Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird.
Sollten Bakkalaureatsstudien für Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden
und sich in der Folge Absolventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im
Bundesdienst bewerben, bieten die Bestimmungen des neuen Vertragsbediensteten -
gesetzes nunmehr generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen
an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Be -
stimmungen des Gesetzes lassen es zu, daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von
Absolventen von Diplomstudien besetzt werden, von Bediensteten wahrgenommen
werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen Fachhochschulabschluß) erworben
haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am besten geeignet erweisen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalau -
reats - und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen
und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen.
Die Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von
meinem Ressort zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeits -
plätze, nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.