6011/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. BRAUNEDER und Kollegen haben am 18. Juni 1999

unter der Zahl Nr. 6461/J - NR/99 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend "künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im

öffentlichen Dienst“ gerichtet.

 

Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung gemein -

samen Rahmenbedingungen erlaube ich mir, unter einem wie folgt zu antworten:

 

Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf

nach universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem

Universitäts - Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird.

 

Sollten Bakkalaureatsstudien für Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden

und sich in der Folge Absolventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im

Bundesdienst bewerben, bieten die Bestimmungen des neuen Vertragsbediensteten -

gesetzes nunmehr generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen

an den Anforderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Be -

stimmungen des Gesetzes lassen es zu, daß Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von

Absolventen von Diplomstudien besetzt werden, von Bediensteten wahrgenommen

werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen Fachhochschulabschluß) erworben

haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am besten geeignet erweisen.

 

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalau -

reats -  und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen

und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen.

Die Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den von

meinem Ressort zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeits -

plätze, nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.