6012/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, STOISITS, Freundinnen und Freunde haben

am 20. Mai 1999 unter der Nr. 6315/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"rassistische Vorurteile bei Abschiebungsbeamten" an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Den drei die Abschiebung durchführenden Beamten stand nach mir vorliegenden Informatio -

nen der bei der Bundespolizeidirektion Wien aufliegende Fremdenakt der Bezirkshauptmann -

schaft Baden zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

 

Die Beamten erlangen nunmehr jedenfalls Kenntnis über die Personaldaten, die Daten der

erfolgten Einreise und des Aufgriffes, den Verfahrensstand des jeweiligen fremdenrechtlichen

bzw. asylrechtlichen Verfahrens sowie Daten eines eventuell vorliegenden Durchsetzungs -

oder Abschiebeaufschubes.

Üblicherweise liegen Informationen über ansteckende Krankheiten vor. Seit Erlassung meiner

Richtlinien zur Luftabschiebung werden die mit der Abschiebung betrauten Beamten auch

über sonstige für die Luftabschiebung bedeutende medizinische Umstände informiert.

 

Zu Frage 3

 

Die Behauptung, dass Beamte Herrn OMOFUMA als Verbrecher dargestellt haben, konnte

nicht verifiziert werden.

 

Zu Frage 4

 

Nein.

 

Zu Frage 5

 

Ja.

 

Im Rahmen der Spezialausbildung betreffend Luftabschiebungen wird dafür Vorsorge getrof -

fent, dass der Entstehung und Verbreiterung rassistischer Vorurteile entgegengewirkt wird.

Ein Teil dieser profunden Ausbildung ist dem Themenkomplex „Einführung in die interkul -

turelle Kommunikation“ gewidmet; es werden auch Schulungen in Psychologie und Kon -

fliktmanagement verpflichtend abgehalten, die die Entstehung und Verbreiterung dieser Vor -

urteile zu unterbinden haben.

 

Zu Frage 6

 

Ja.

 

Ab Kenntnisnahme von Dienstpflichtverletzungen in eine solche Richtung werden von der

zuständigen Dienstbehörde die vorgesehenen disziplinären Maßnahmen eingeleitet werden.