6013/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
20. Juli 1999 unter der Nr. 6318/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen von Marcus Omofuma“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Mittlerweile ist einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden, daß im Zusammenhang mit dem
unter tragischen Umständen verstorbenen Marcus Omofuma Ansprüche unter Bezugnahme auf
Familienbande in Österreich unmittelbar geltend gemacht wurden. Da somit die
Eingangsvoraussetzung der vorliegenden Anfrage, eine „Durchsetzung allfälliger Ansprüche
auf dem Rechtsweg wäre kompliziert und den Hinterbliebenen schwer zumutbar“, nicht
zutrifft, erübrigt sich eine Antwort auf die konkret gestellten Fragen.