6013/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

20. Juli 1999 unter der Nr. 6318/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen von Marcus Omofuma“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Mittlerweile ist einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden, daß im Zusammenhang mit dem

unter tragischen Umständen verstorbenen Marcus Omofuma Ansprüche unter Bezugnahme auf

Familienbande in Österreich unmittelbar geltend gemacht wurden. Da somit die

Eingangsvoraussetzung der vorliegenden Anfrage, eine „Durchsetzung allfälliger Ansprüche

auf dem Rechtsweg wäre kompliziert und den Hinterbliebenen schwer zumutbar“, nicht

zutrifft, erübrigt sich eine Antwort auf die konkret gestellten Fragen.