6015/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Kollegen haben am 20.5.1999 unter der

Nr. 6354/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstpflichten der

Vorgesetzten“ an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wie mir berichtet wurde, wurden die mit der Abschiebung betrauten Beamten von der

Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen von Dienstbesprechungen über allfällige Probleme

bzw. Schwierigkeiten der Abschiebung unterrichtet.

 

Unterstützende Maßnahmen in organisatorischer Hinsicht, wie etwa die Kontaktnahme mit

ausländischen Polizeidienststellen bei Zwischenlandungen, wurden bereits im Vorfeld gesetzt.

 

Zu Frage 2:

 

Die erwähnten Anleitungen bzw. Anweisungen wurden vom leitenden Kriminalbeamten des

Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien bzw. von dessen Stellvertreter

gegeben; die Herstellung der Auslandskontakte erfolgte vom Vorstand des

Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien bzw. in dessen Auftrag.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Hier darf ich auf meine Ausführungen in der Beantwortung der Frage 6 der dringlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 6217/J bzw. der dazu nachgereichten Ergänzung verweisen.