6015/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Kollegen haben am 20.5.1999 unter der
Nr. 6354/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienstpflichten der
Vorgesetzten“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Wie mir berichtet wurde, wurden die mit der Abschiebung betrauten Beamten von der
Bundespolizeidirektion Wien im Rahmen von Dienstbesprechungen über allfällige Probleme
bzw. Schwierigkeiten der Abschiebung unterrichtet.
Unterstützende Maßnahmen in organisatorischer Hinsicht, wie etwa die Kontaktnahme mit
ausländischen Polizeidienststellen bei Zwischenlandungen, wurden bereits im Vorfeld gesetzt.
Zu Frage 2:
Die erwähnten Anleitungen bzw. Anweisungen wurden vom leitenden Kriminalbeamten des
Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien bzw. von dessen Stellvertreter
gegeben; die Herstellung der Auslandskontakte erfolgte vom Vorstand des
Fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion Wien bzw. in dessen Auftrag.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Hier darf ich auf meine Ausführungen in der Beantwortung der Frage 6 der dringlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 6217/J bzw. der dazu nachgereichten Ergänzung verweisen.