6019/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde,

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Umweltverfahren in Oberöster -

reich“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 6:

 

Nach den im Laufe des Monates Juni 1999 verfassten Berichten der Staatsanwalt -

schaften sind in Oberösterreich folgende „Umweltverfahren“ anhängig:

 

 

Staatsanwaltschaft Linz:

 

a) 4 St 144/98b gegen Dipl. - Ing. A.G. und andere wegen §§ 180, 181 StGB:

 

    Die Anzeige wurde am 5. Mai 1998 erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat Sachver -

    haltserhebungen im Wege des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Linz

    veranlasst und die Einholung eines Sachverständigengutachtens sowie die nie -

    derschriftliche Einvernahme der Verantwortlichen beantragt. Das Sachverstän -

    digengutachten ist noch ausständig. Sein Einlangen ist jedoch in den nächsten

    Wochen zu erwarten.

b) 4 St 91/99k gegen Dipl. - Ing. B.R. wegen §§ 180, 181 StGB:

 

    Die Anzeigeerstattung erfolgte am 20. März 1999. Die Staatsanwaltschaft hat

    Sachverhaltserhebungen im Wege des Untersuchungsrichters, die Beischaffung

    der bezughabenden Bescheidunterlagen sowie die Einholung eines Sachverstän -

    digengutachtens veranlasst.

 

 

c) 4 St 162/99a gegen Dkfm. W.F. wegen §§ 180, 181 StGB:

   

    Die Anzeige wurde am 1. Juni 1999 erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat Sach -

    verhaltserhebungen durch die Umweltgruppe des Landesgendarmeriekom -

    mandos im Wege des Untersuchungsrichters sowie die Einholung eines Sachver -

    ständigengutachtens beantragt.

 

 

d) 24 UT 19/98t gegen Verantwortliche der Firma D. wegen §§ 180, 181 StGB:

 

    Die Anzeige ist vom 11. August 1998. Es wurden Sachverhaltserhebungen über

    den Untersuchungsrichter durchgeführt, ein Sachverständigengutachten aus dem

    Bereich der technischen Chemie eingeholt und die niederschriftliche Einvernah -

    me der Verantwortlichen veranlasst. Nach Vorliegen des Sachverständigengut -

    achtens hat sich die Notwendigkeit weiterer Erhebungen zur Ausforschung des

    konkret Verantwortlichen sowie der Einvernahme weiterer Zeugen ergeben.

 

 

e) 24 UT 3/99s gegen Verantwortliche der Firma E. wegen §§ 180, 181 StGB:

 

    Das Verfahren ist seit 11. Februar 1999 bei der Staatsanwaltschaft Linz

    anhängig. Veranlasst wurden Sachverhaltserhebungen durch die Bundespolizei -

    direktion Linz zur Ausforschung der Verantwortlichen und die Beischaffung der

    bezughabenden Akten des Magistrats Linz. Die Erhebungen zur Ausforschung

    der Verantwortlichen sind noch nicht abgeschlossen. Das

    Ermittlungsergebnis wurde bereits bei der Bundespolizeidirektion urgiert.

    Allenfalls wird es in diesem Verfahren zur Einholung eines Sachverständigengut -

    achtens kommen.

f) 30 UT 4/98f gegen Verantwortliche eines Straßenbauprojekts wegen § 182 StGB:

 

    Die Anzeigeerstattung erfolgte am 5. Februar 1998. Die Staatsanwaltschaft hat

    die Durchführung von Sachverhaltserhebungen durch die Umweltgruppe des

    Landesgendarmeriekommandos, die Beischaffung der Bescheidunterlagen von

    der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land sowie der Unterlagen der Oberösterrei -

    chischen Umweltanwaltschaft beantragt. Nach dem zwischenzeitig vorliegenden

    Erhebungsstand erscheint ein in Richtung § 182 StGB weisender Tatverdacht

    fraglich. Weitere Erhebungen werden jedoch wegen § 302 Abs. 1 StGB geführt

    werden.

 

 

g) 30 UT 14/99b gegen unbekannte Täter wegen §§ 180, 181 StGB:

 

    Die Anzeige wurde am 23. März 1999 erstattet. Die Staatsanwaltschaft Linz hat

    die Durchführung von Sachverhaltserhebungen durch die Umweltgruppe des

    Landesgendarmeriekommandos sowie auf Grund des vorliegenden Auslands -

    bezugs Interpolerhebungen in die Wege geleitet. Diese Erhebungen sind noch

    nicht abgeschlossen.

   

 

Zu Punkt 5 der schriftlichen Anfrage hat die Staatsanwaltschaft Linz darauf hinge -

wiesen, dass es in ihrem Sprengel derzeit nicht zu den in der Anfrage behaupteten

laufenden Verzögerungen in Umweltverfahren kommt.

 

In jenen Fällen, in denen Gutachten einzuholen sind, rechnet die Staatsanwaltschaft

Linz von ihrer Seite mit einer Enderledigung binnen weniger Wochen nach Vorliegen

der jeweiligen Gutachten. In jenen Fällen, in denen noch Verantwortliche auszufor -

schen und allenfalls Zeugeneinvernahmen nötig sind, könne die Verfahrensbeendi -

gung in einem Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten erwartet werden.

 

 

Staatsanwaltschaft Wels:

 

a) 4 St 815/90 gegen Dkfm. G.W. und vier weitere Angeklagte wegen §§ 180; 146 ff;

    15, 12, 288 StGB:

    Das Verfahren ist seit 9. Mai 1990 anhängig und befindet sich im Stadium der

    Hauptverhandlung. Deren Ende ist derzeit auf Grund der von der Verteidigung

    gestellten Beweisanträge nicht abzusehen. Die lange Verfahrensdauer

    resultiert im Wesentlichen aus der Einholung aufwendiger Sachverständigengut -

    achten im Umfang mehrerer tausend Seiten und der zeitweisen Verhandlungsun -

    fähigkeit des Hauptangeklagten. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammen -

    hang auf meine Ausführungen zum Komplex „Wurm/Grubhof" in der Beantwor -

    tung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anscho -

    ber, Freundinnen und Freunde, betreffend "Umweltskandal in Ort in Oberöster -

    reich sowie andere Umweltaffären in Oberösterreich", zur Zahl 2489/J - NR/1997.

 

 

b) 4 St 946/96 gegen J.V. und andere wegen §§ 180 ff, 146 ff StGB:

 

    Das Verfahren ist seit 22. Mai 1996 anhängig. Nach vorerst sicherheitsbehördli -

    chen Erhebungen ist es derzeit im Stadium gerichtlicher Vorerhebungen. Nach

    Einvernahme des Verdächtigen befindet sich der Strafakt nunmehr beim Sach -

    verständigen des Fachbereichs Abfallwirtschaft zur Abklärung der vom Umwelt -

    bundesamt aufgezeigten Differenzen.

 

 

c) 4 St 1906/96 gegen A.S. und zwei weitere Beschuldigte wegen § 181 StGB:

 

    Die Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich langte am

    23. Oktober 1996 ein. Neben zahlreichen sicherheitsbehördlichen Ermittlungs -

    schritten waren gerichtliche Vorerhebungen anhängig. Insbesondere wurde ein

    Sachverständigengutachten von Dipl. - Ing. Dr. W.G. eingeholt. Gegen die drei

    Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Wels am 21. August 1998 Strafantrag

    erhoben. Die Hauptverhandlung ist für den 30. August 1999 festgesetzt.

 

 

d) 4 St 1031/96 gegen Ing. E.M. und drei weitere Beschuldigte wegen § 181 StGB;

 

    Das Verfahren ist seit 7. Juni 1996 anhängig. Neben umfangreichen Erhebun -

    gen des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich und

    gerichtlichen Vorerhebungen wurde auch ein Sachverständigengutachten

    eingeholt. Am 14. Mai 1998 wurde gegen die vier Beschuldigten Strafantrag

    erhoben. Während das Verfahren gegen einen der Beschuldigten bereits am

    11. Februar 1999 erledigt werden konnte, befindet es sich gegen die weiteren Be -

    schuldigten noch im Stadium der Hauptverhandlung.

 

 

e) 4 St 2087/96 gegen A.O. wegen § 180 Abs. 2 (alte Fassung) StGB:

 

    Dazu verweise ich auf die Antwort zur Frage 7.

 

 

f) 4 St 50/97f gegen Dr. G.K. und drei weitere Beschuldigte wegen § 181 StGB:

 

    Dieses Verfahren war seit 24. Mai 1995 gegen unbekannte Täter anhängig und

    wurde am 4. März 1997 gegen bekannte Täter fortgesetzt. Vorerst wurden sicher -

    heitsbehördliche Erhebungen durch die Umweltgruppe des Landesgendarmerie -

    kommandos Oberösterreich veranlasst. In diesem Verfahren waren umfangreiche

    Ermittlungen durch die Gendarmerie und den Untersuchungsrichter erforderlich,

    weil mehrfache Störfälle im Bereich der betroffenen Aktiengesellschaft zu unter -

    suchen waren. Unter anderem wurde die verantwortliche Abhörung der Verdäch -

    tigen und die Beischaffung der bezughabenden Aktenunterlagen der Berghaupt -

    mannschaft veranlasst. Am 22. Dezember 1998 hat die Staatsanwaltschaft Straf -

    antrag gegen vier Personen erhoben. Die Hauptverhandlung ist für den 15. Juli

    1999 anberaumt.

 

 

g) 4 St 157/97s gegen R.A. und zwei weitere Beschuldigte wegen § 180 Abs. 1

    StGB:

 

    Dieses Verfähren ist seit 14. Juli 1997 anhängig. Im Zuge des gerichtlichen Vor -

    verfahrens wurde ein Gutachten des Sachverständigen Dipl. - Ing. Dr. W.G. einge -

    holt. Am 19. November 1998 wurde gegen die drei Beschuldigten Strafantrag er -

    hoben. Die Hauptverhandlung wurde für den 15. Juli 1999 anberaumt.

 

 

h) 4 St 175/97p gegen A.W. wegen § 181 StGB:

 

    Das Verfahren ist seit 5. August 1997 anhängig. Am 15. Juni 1998 hat die Staats -

    anwaltschaft Strafantrag in Richtung § 181 StGB erhoben. Die am

    11. August 1998 durchgeführte Hauptverhandlung wurde zur Einholung eines

    Sachverständigengutachtens vertagt. Dieses Gutachten liegt nunmehr vor. Eine

    Ladung zu einem weiteren Hauptverhandlungstermin ist noch nicht erfolgt.

 

 

i) 4 St 247/97a gegen J.K. und andere wegen §§ 180 ff, 125 f StGB:

 

    Dieses Verfahren ist seit 21. November 1997 anhängig und befindet sich im Sta -

    dium sicherheitsbehördlicher Vorerhebungen. Das Landesgendarmeriekomman -

    do Oberösterreich hat zuletzt am 21. Juni 1999 der Staatsanwaltschaft Wels

    berichtet, dass die umfangreichen Erhebungen noch nicht abgeschlossen werden

    konnten. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin am 24. Juni 1999 um vordringliche

    Erledigung ersucht.

 

 

j) 4 St 252/97m gegen J.N. wegen § 180 Abs. 1 und 2 StGB:

 

    Das Verfahren ist seit 1. Dezember 1997 anhängig. Im Rahmen des

    Vorverfahrens wurde ein Sachverständigengutachten beigeschafft. Nach Einbrin -

    gung des Strafantrags vom 27. April 1999 wurde die Hauptverhandlung für den

    22. Juni 1999 anberaumt. Sie wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

 

 

k) 4 St 9/98b gegen H.K. wegen § 180 StGB:

 

    Dieses Strafverfahren ist seit 15. Jänner 1998 anhängig. Nach Erhebung des

    Strafantrags vom 19. Jänner 1999 befindet sich das Verfahren im Stadium der

    Hauptverhandlung.

 

 

l) 4 St 66/98k gegen A.P.H. wegen §§ 180 ff, 176 StGB:

 

    Diese Strafsache ist seit 15. April 1998 anhängig. Die Einholung eines Sachver -

    ständigengutachtens von Dipl. - Ing. Dr. W.G. wurde veranlasst. Das Strafverfah -

    ren befindet sich noch im Stadium gerichtlicher Vorerhebungen.

 

 

m) 9 UT 1592/98h gegen Verantwortliche der Firma U. wegen §§ 180 ff, 146 ff

     StGB:

    Das Strafverfahren ist seit 13. Oktober 1998 anhängig und befindet sich im

    Stadium sicherheitsbehördlicher Ermittlungen.

 

 

n) 4 St 87/99z gegen H.T.K. und andere wegen § 181 StGB:

 

    Dieses Verfahren ist am 11. Mai 1999 angefallen und befindet sich im Stadium

    sicherheitsbehördlicher Erhebungen.

 

 

o) 4 St 65/99 gegen Dr. S.P. und andere wegen §§ 180, 302, 304, 306 StGB:

 

    Die Strafsache ist am 13. April 1999 angefallen und befindet sich ebenfalls im

    Stadium sicherheitsbehördlicher Erhebungen.

 

 

Die Staatsanwaltschaft Wels hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass die

relativ lange Verfahrensdauer in Umweltstrafsachen auf die schwierige Beweisfüh -

rung und die in der Regel unumgängliche Einholung von Sachverständigengutach -

ten zurückzuführen sei. Darüber hinaus sei die Anzahl kompetenter gerichtlich beei -

deter Sachverständiger in den in Frage kommenden Fachgebieten nach wie vor äu -

ßerst gering, sodass es bei diesen zu einer Anhäufung von Gutachtensaufträgen

komme, was wiederum Verzögerungen zur Folge habe.

 

Wann mit einem Abschluss der genannten Strafverfahren gerechnet werden könne,

lasse sich aus der Sicht der Anklagebehörde insbesondere in jenen Causen, in

denen Strafantrag erhoben worden sei, nur schwer beurteilen, weil dies im Wesent -

lichen von der Beweissituation und den im Rahmen der Hauptverhandlung gestell -

ten Parteianträgen abhänge.

 

 

Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis:

 

a) 2 St 601/91 gegen W.H.V. wegen § 180 StGB:

 

    Das Verfahren ist seit 20. Juli 1991 anhängig. Im Rahmen der Voruntersuchung

    kam es zur Einholung zweier Sachverständigengutachten. Am 31. Jänner 1993

    hat die Staatsanwaltschaft Strafantrag erhoben. Der erste Rechtsgang endete

    nach Hauptverhandlungen am 31. März und 29. September 1993, 12. August

    1994, 5. Juli 1995 sowie 21. Juni und 13. November 1996 mit einem Schuld -

    spruch. Aufgrund der Berufung des Angeklagten kam es zur Aufhebung des

    Ersturteils durch das Oberlandesgericht Linz am 7. April 1997. Am 5. Mai 1997

    wurde der Akt an den Untersuchungsrichter zur Durchführung der vom Oberlan -

    desgericht Linz aufgetragenen Erhebungen rückgeleitet, wobei sich Schwierigkei -

    ten bei der Koordinierung der einzelnen Sachverständigen ergaben. Eine für den

    14. Mai 1998 anberaumte Hauptverhandlung wurde über Antrag des

    Beschuldigten, auch eine Ergänzung des Gutachtens des Sachverständigen Dr.

    S. beizuschaffen, abberaumt. Zwecks Vorbereitung dieses Ergänzungsgutach -

    tens wurden die Akten dem Sachverständigen am 5. Mai 1998 übermittelt, wo sie

    sich nach wie vor befinden. Das Landesgericht Ried im Innkreis hat die Fertigstel -

    lung des Ergänzungsgutachtens mehrmals urgiert.

 

 

b) 4 UT 35/99f gegen Verantwortliche des Kraftwerks R. wegen § 181 StGB:

 

    Die Anzeige der Sicherheitsbehörde langte am 18. Februar 1999 bei der Staats -

    anwaltschaft ein. Weiters hat die Staatsanwaltschaft Traunstein mit Schreiben

    vom 19. April 1999 die Übernahme der Strafverfolgung beantragt. Beim

    Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Ried im Innkreis hat die Staatsanwalt -

    schaft am 26. Mai 1999 die Durchführung von Vorerhebungen hinsichtlich des

    Ausmaßes der Verunreinigung und des Umfangs der Umweltgefährdung bean -

    tragt.

 

 

c) 4 Ut 196/98f gegen Verantwortliche der T.F. GmbH wegen §§ 180 ff StGB und

    unbekannte Täter (Beamte der Oberösterreichischen Landesregierung) wegen §

    302 Abs. 1 StGB:

 

    Am 23. Juli 1998 wurde von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis das Landes -

    gendarmeriekommando für Oberösterreich mit der Durchführung von Sachver -

    haltserhebungen betraut. Auf eine Urgenz der Staatsanwaltschaft vom 20. Jänner

    1999 hat das Landesgendarmeriekommando bekanntgegeben, dass die Ermitt -

    lungen voraussichtlich gegen Ende des zweiten Quartals 1999 abgeschlossen

    werden könnten.

d) 6 Ut 134/99d gegen Verantwortliche der Firma G. wegen § 181 StGB:

 

    Die Anzeige ist am 10. Mai 1999 bei der Staatsanwaltschaft eingelangt, die am

    selben Tag beim Untersuchungsrichter die Einholung eines Sachverständigengut -

    achtens beantragt hat.

 

 

Staatsanwaltschaft Steyr:

 

 

a) 3 St 149/97y gegen H.S. und andere wegen §§ 146, 181b, 302 StGB:

 

    In Ansehung der am 17. April 1997 erstatteten Anzeige hat die Staatsanwalt -

    schaft Steyr am 18. April 1997 gerichtliche Vorerhebungen vorerst gegen unbe -

    kannte Täter, in weiterer Folge gegen H.S. sowie mehrere verantwortliche - Ent -

    scheidungsträger der Stadt Enns beantragt. Bezüglich des Verdachts nach §

    181b StGB sind die Ergebnisse von Probebohrungen durch das Umweltbundes -

    amt von Bedeutung, deren Vornahme in zwei Etappen durchgeführt wird, wobei

    die erste Etappe abgeschlossen und ausgewertet ist. Das Ergebnis der zweiten

    Phase der Probebohrungen sollte spätestens im Herbst 1999 zur Verfügung ste -

    hen.

 

 

b) 1 St 192/98h gegen die D.Sch. und Z.M. wegen §§ 177, 181 StGB:

 

    Die Anzeige ist am 13. Oktober 1998 eingelangt. Am 15. Oktober 1998 wurden

    gerichtliche Vorerhebungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens

    für Verkehrssicherheit beantragt. Dieses ist trotz Urgenz noch nicht eingelangt.

 

 

c) 2 St 80/99x gegen Ing. H.B. wegen § 181 StGB:

 

    Das Verfahren ist durch einen kurzen Bericht des Landesgendarmeriekomman -

    dos für Oberösterreich vom 3. März 1999 anhängig geworden. Darin wird hervor -

    gehoben, dass die Umweltabteilung der Bezirkshauptmannschaft Steyr - Land ei -

    nen Sachverständigen der Oberösterreichischen Landesregierung zwecks Sach -

    verhaltserhebung zugezogen hat, weshalb die Ergebnisse der

    verwaltungsbehördlichen Erhebungen abgewartet werden.

d) 1 St 99/99h gegen J.L. wegen § 181 StGB:

 

    Das Verfahren ist am 7. Mai 1999 durch einen Bericht des Gendarmeriepostens

    Kirchdorf/Krems angefallen. Noch am selben Tag hat die Staatsanwaltschaft beim

    Untersuchungsrichter gerichtliche Vorerhebungen durch Erlassung eines

    Herausgabeauftrags beantragt.

 

 

Auch die Staatsanwaltschaft Steyr hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass es

immer dann zu Verfahrensverzögerungen kommt, wenn sich die Einholung von

Sachverständigengutachten als erforderlich erweist.

 

Was das Sachverständigenwesen generell anlangt, möchte ich auf die Sachverstän -

digen - und Dolmetschergesetznovelle 1998, BGBl. I Nr. 168, hinweisen, die auf eine

Initiative des Bundesministeriums für Justiz zurückgeht. Diese Novelle zielt sowohl

auf eine verstärkte Qualitätskontrolle für Sachverständige und Dolmetscher als auch

auf eine Attraktivitätssteigerung der Sachverständigen - und Dolmetschertätigkeit ab.

 

 

Zu 7:

 

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweise ich vorweg auf die

Beantwortung der bereits erwähnten schriftlichen Anfrage zur Zahl 2489/J - NR/1997.

 

Nach dem Ableben des H. K. wurde das Verfahren gegen A.O. ausgeschieden und

befindet sich derzeit im Stadium der Hauptverhandlung. In Folge der gestellten Be -

weisanträge hat sich die Einholung weiterer Sachverständigengutachten als

notwendig erwiesen. Neben einem hydrologischen und einem chemisch -

technischen liegt nun auch ein toxikologisches Gutachten vor. Die lange Verfahrens -

dauer ist somit im Wesentlichen auf die Einholung dieser Sachverständigengutach -

ten zurückzuführen, aber auch auf den Umstand, dass H.K. vor seinem Ableben län -

gere Zeit verhandlungsunfähig war, sodass eine Hauptverhandlung nicht anberaumt

werden konnte. Eine Verhandlungsführung allein gegen A.O. wurde zum damaligen

Zeitpunkt als nicht zweckmäßig erachtet.

Zu 8:

 

Ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einer "Abfallverbrennung Lenzing“ ist we -

der der Staatsanwaltschaft Wels noch der zuständigen Fachabteilung des Bundes -

ministeriums für Justiz bekannt.

 

 

Zu 9:

 

Die Dauer der anhängigen Umweltverfahren ist weder beim Landesgericht Wels

noch bei den anderen Landesgerichten in Oberösterreich auf personelle Probleme,

sondern darauf zurückzuführen, dass die komplexen Sachverhalte nur durch sehr

umfangreiche Beweisaufnahmen ermittelt werden können und die dazu erforderliche

Erstellung von Sachverständigengutachten in diesen schwierigen Materien geraume

Zeit in Anspruch nimmt.