602/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG betreffend die schriftliche Anfrage der Abg Mag.  Helmut Kukacka

und Kollegen vom 10. Mai 1996, Nr. 597/J-NP41996,'Neuausschreibung zur Herausgabe der amtlichen Telefonbücher"

 

 

Einletend möchte ich anmerken, daß die Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Mai 1996 als

Post- und Telekom Austria AG aus der Bundesverwaltung ausgegliedert wurde. 

Mir als Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst kommen seither im Bereich Post

und Telekommunikation keine Kompetenzen zu, die über die Behördenfunktion als OberstePost-

bzw.  Fernmeldebehörde hinausreichen.

 

Ihre Fragen:

1.

"Kann sichergestellt werden, daß es zu einer offiziellen Ausschreibung zur Herausgabe der anmtlichen

 Telefonbücher sowie der amtlichen örtlichen Telefonbücher und nicht nur zu einer Angebotsanfrage kommt?

2.

„Wann ist mit der offiziellen Auschreibung nach österreichischen (z.B. Bundesvergabegesetz

  und EU-rechtlichen Bestimmungen zu rechnen?“

3.

„Welche Verfahrensart wird von der ausschreibenden Stelle gewählt und welche anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (z.B.: Bundesvergabegesetz) werden die Grundlage für die Ausschreibung darstellen?“

„4. Wird von Seitens der ausschreibenden Stelle sichergestellt, daß der Vertragspartner PTA-AG die Vertragsbestimmungen einhält und seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt ?“

5.

„Wie wird von seitens der PTA-AG sichergestellt werden, daß die von der PTA-AG zur verfügung gestellten Informationen (Datensätze) im Gegensatz zur bisherigen Praxis nicht für eigene Zwecke (Produkte) verwertet werden, ohne daß die PTA-AG zu entsprechenden Einnahmen daraus gelangt?“

8.

"In welchen Bereichen der PTA-AG und mit welchen Firmen gibt es derzeit schon Kooperationen?"

9.

«Welchen finanziellen Ausgleich hat die PTV bzw. nunmehr die PTA-AG für Ausgabe eines Kundenstammes im Wert von mehreren hundert Millionen Schilling Anzeigenumsatz jährlich (bisher) von Herold Business Data erhaten?'

10.

"Wie hoch ist der bisherige Erlös aus den Telefonbüchem und der Erlösanteil für die Ausgabe 1995/96, den die PTV bzw. nunmehr die PTA-AG von Herold Business Data zu erhalten hat (fällig am 1.9.1996)?»

11.

«Sind diese Erlösanteile unter Berücksichtigung des österreichischen Markdes, mit anderen europäischen Ländern vergleichbar?'

12.

"Für welche eigenen Verlagserzeugnisse, die nichts mit Teilnehmerverzeichnissen im Sinne des Fernmeldegesetzes zu tun haben, darf Herold Business Data die Daten verwenden und welche Zahlungen erhält die PTA-AG dafür?

13.

Warum hat die PTV Herold Business Data die Markteinführung des Begriffes Gelbe Seiten gestattet, ohne sich markenrechtlich abzusichern? (Anmerkung: Das amtliche Telefonbuch umfaßte vor Beginn des Vertrages mit Herold Business auch ein amtliches Berufs- und Branchenverzeichnis (BBV).  Derzeit vermarktet Herold Business Data das „amtliche“ Branchenverzeichnis unter dem Titel "Herold - Gelbe Seiten'.)-

14.

Welchen Erlös hat die PTV bzw. nunmehr die PTA-AG für die Übergabe ihres Altkundenstammes aus dem „amtlichen“ Berufs- und Branchenverzeichnis, nämlich „Herold Gelbe Seite“ erzielt?

15.

«Stimmt es, daß Teilnehmerdaten, die bis zum Vertragsabschluß mit Herold Business Data allen privaten Verlagen in Österreich, zur Herausgabe von Telefonbüchem zur -Verfügunge standen, nun nur mehr die Herold Business Deta erhält?

16.

«Wie sind die vertraglichen Bestimmungen der PTV bzw. nunmehr der PTA-AG mit

Data über die Herausgabe von flächendeckenden „örtlichen“ amtlichen Telefonbücher'?

17.

Stimmt es, daß von ca. 100 notwendigen „örtlichen amtlichen Telefonbüchern“ nur ca. 42 erschienen sind ?

18.

Darf die Herold Business Data für eigene Verlagserzeugnisse von denen die PTV bzw. die PTA-AG ihre Tätigkeit für die Post (z.B.: „im Auftrag) der Post“) verwenden?“

19.

Ist es richtig, daß Herold Business Data - entgegen den Vertragsbestimmungen - nicht die geforderte Papierqualität für die Telefonbücher beistellt?

20.

Mußte die PTV Untersuchungen der Papierqualität durchführen lassen, und gab es von Seiten Herold Business Data eine Kompensation und in welcher Form?“

21.

Stimmt es, daß Mitarbeiter der PTV bzw. der Österreichischen Staatsdruckerei für Herold Business Data Leistungen (wie z.B.: Korrekturlesen)erbrachten?

22.

Welche Vergütung erhielt die PTV für diese Leistungen und wann?

23.

Welche Führungspositionen an PT1 S (post- und Telegraphenschema) wurden von der PTV seit 1.1. 1995 besetzt?

24.

"Wie viele dieser Führunggkräfte sind mit Sondervertrag eingestellt worden?"

25.

"Hat man bei der Besetzung dieser Führungspositionen eine Ausschreibung vorgenommen -

wie international üblich -, um die besten Kandidaten zu bekommen?'

26.

Stimmt es, daß Führungskräfte mit Sondervertrag zum Beispiel bei der Radio Austria AG angestellt sind und von dort an die Post „verliehen“ werden?

 

fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Unternehmensorgane.

 

Zu den Fragen 6 und 7 darf ich folgendes anmerken:

 

Zu Frage 6:

Wie kann sichergestellt werden, daß auch die Verwertung der postalischen Daten über die Fernsprechteilnehmer im Rahmen neuer Medien von den Ausschreibungen mitumfaßt wird?

 

 

Nach den Bestimmungen des § 31 Abs. 1 des Fernmeldegesetze.. 1993 kann das Teilnehmerverzeichnis in jeder technischen Kommunikationsform gestaltet sein.  Es ist --daher ohne weitere Veranlassung der Obersten Fernmeldebehörde zulässig, die Ausschreibung zur Herausgabe der  Teilnehmerverzeichnisses auch auf die Veröffertlichung mittels neuer Medien zu erstrecken.  Ob dies dann auch erfolgt, liegt allerdings in der alleinigen Entscheidungsverartwortung, der zuständigen Unternehmensorgane PTA-AG.

 

 

Der § 31 des Femmeldegesetzes verwendet bereits jetzt den Begriff des  Amtlichen Telefonbuches" nicht mehr sondern spricht lediglich von «Teilnehmerverzeichnissen".

Abschließend darf ich noch festhalten, daß die Funktion des Eigentümer-vertreters der

PTA-AG vom Bundesminister für Finanzen wahrgenommen wird.