6022/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

20. Mai 1999 unter der Nr. 6327/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung“ gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Im März 1999 wurden von Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung

6.476,60 Überstunden (März 1994: 6.316,20) geleistet, wobei Überstundenleistungen, die

im Rahmen der Mehrleistungskomponente von Verwendungszulagen, Fixgehältern und

Funktionszulagen abgegolten werden, nicht erfaßt sind. Die geringfügige Steigerung ergibt

sich dadurch, daß ab dem Jahr 1995 Zeitsoldaten in ein öffentlich - rechtliches

Dienstverhältnis als Militärpersonen auf Zeit übernommen wurden, welche Anspruch auf

Mehrdienstleistungen haben.

 

Zu 2:

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß es keine ,,Teilzeitarbeitsplätze“ gibt. Es besteht jedoch

die Möglichkeit, Personen in einem geringeren zeitlichen Wochendienstausmaß zu

beschäftigen. Konkret gab es im Bundesministerium für Landesverteidigung im März 1999

48 Bedienstete (März 1994: 39 Bedienstete) mit einem reduzierten Beschäftigungsausmaß.

 

Zu 3:

 

Hiezu verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

 

 

Jahr

Geschlecht

Überstunden

Teilzeitbeschäftigte

 

 

 

 

1994

männlich

5.585,10

0

 

weiblich

731,10

39

1999

männlich

5.294,10

3

 

weiblich

1.182,50

45


 

Zu 4:

 

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die nachstehenden

Übersichten. Hiebei gehe ich davon aus, daß hinsichtlich der gewünschten Zuordnungen

nicht Gehaltsstufen, sondern Verwendungs - bzw. Entlohnungsgruppen gemeint sind.

 

März 1994:

 

 

Verwendungs -

Entlohnungsgruppe

ÜStd

männlich

ÜStd

weiblich

Teilzeitbeschäftigte

männlich / weiblich

 

 

 

 

A

804,30

43

 

B

1.412,10

225,30

 

C

749,50

205,30

0 / 4

D

10,30

0

0 / 2

P2

44

0

 

P3

351

0

 

H1

1.068,10

0

 

H2

908,30

0

 

VB I/a

42

0

 

VB I/b

20

20,60

 

VB I/c

0

103

 

VB I/d

1

133,90

0 / 23

VB II/p3

174,50

0

 

VB II/p5

0

0

0 / 10

 

 

März 1999:

 

 

Verwendungs -

Entlohnungsgruppe

ÜStd

männlich

ÜStd

weiblich

Teilzeitbeschäftigte

männlich / weiblich

A1

281,90

35,50

 

A2

1.367

268

1 / 1

A3

192,80

355,90

0 / 8

A4

8,30

36,50

0 / 6

A5

72

0

 

A

564,80

0

1 / 0

B

133

34

0 / 1

C

8

10

 

M BO 1

646,90

0

 

M BO 2

699,80

0

1 / 0

M BUO 1

379,30

0

 

H1

404,70

0

 

H2

270,40

0

 

VB I/a

125,30

5

0 / 1

VB I/b

80

18,80

0 / 1

VB I/c

17,30

176,10

0 / 5

VB I/d

0

242,70

0 / 22

VB h3

42,60

0

 


 

Zu 5, 9 und 10:

 

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers

für Finanzen in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 6324/J.

 

Zu 6:

 

Wie bereits ausgeführt, gibt es keine ,,Teilzeitarbeitsplätze“. Derzeit werden nach dem

Ausschreibungsgesetz 1989 nur Leitungsfunktionen (vollbeschäftigt) ausgeschrieben.

 

Zu 7 und 8:

 

Nein. Auf Grund der spezifischen Aufgabenstellung des Ressorts kommt eine

Ausschreibung aller Stellen auch für Teilzeitbeschäftigte nicht in Betracht. Abgesehen

davon würde eine vermehrte Teilzeitbeschäftigung neben einem Mehrbedarf an interner

Verwaltung, bedingt durch steigende Personalzahlen, zu Problemen bei der

Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes führen.