6023/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 20. Mai 1999 unter

der Nr. 6349/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ausstattung

der Soldaten des Bundesheeres mit persönlichen Bekleidungs - und Ausrüstungs -

gegenständen“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Das Bundesheer verfügt über modernste Ausrüstungsgegenstände, wie Splitterschutzwesten,

Kampfhelme, Alpinbekleidung und - sonderausrüstung etc., die internationalem Standard

entspricht. Die Zuweisung dieser Gegenstände erfolgt nach festgelegten Prioritäten, die die

Einsatzbereitschaft des Bundesheeres im hohen Maß gewährleisten soll. Hiezu ist es

notwendig, Dispositionsbestände zu bilden, um den spezifischen militärischen

Erfordernissen der Anschlußversorgung im Einsatzfall Rechnung tragen zu können.

 

Zu 1 und 6:

 

Nach dem Militärischen Pflichtenheft ist das personenbezogene Splitterschutzsystem

grundsätzlich für jeden Soldaten vorgesehen. Dies gilt auch für Panzerbesatzungen, Piloten

etc., zumal sich diese Soldaten im Einsatz nicht immer im geschützten Einsatzgerät

aufhalten.

 

Zu 2:

 

Ja.

Zu 3:

 

Im Rahmen des laufenden Beschaffungs - und Ausstattungsprojektes für Kampfhelme und

Splitterschutzwesten wurden bisher aufgrund der Prioritätenreibung rund 7.500 Soldaten mit

Splitterschutzwesten und rund 14.000 Soldaten mit Kampfhelmen ausgestattet.

 

Zu 4:

 

Die Vorbereiteten Einheiten, je ein Jägerregiment pro Korps und die Panzergrenadier -

bataillone.

 

Zu 5:

 

Es wurden bisher 20.000 Splitterschutzwesten beschafft, deren Schutzwirkung dem

höchsten internationalen Standard entspricht. Im übrigen verweise ich auch auf meine

Ausführungen zu den Fragen 3 und 18.

 

Zu 7:

 

Rund 61 Millionen Schilling.

 

Zu 8:

 

Rund 36 Millionen Schilling.

 

Zu 9 und 10:

 

Es wurden 60.000 Feldjacken und 42.500 Feldhosen beschafft und ausgegeben.

 

Zu 11:

 

Die Vorbereiteten Einheiten, die Masse der Jägerregimenter und der Panzergrenadier -

bataillone, die Masse der Unterstützungstruppen und Teile der Schulen wurden bereits mit

beiden Komponenten ausgestattet. Die Masse der Panzergrenadierbrigaden, der Artillerie -

und Fliegerabwehrregimenter verfügt bereits über die Feldjacke; die Ausstattung mit der

Feldhose ist noch heuer vorgesehen.

Zu 12:

 

Rund 155 Millionen Schilling.

 

Zu 13:

 

Rund 9.000 Alpinfäustlinge, rund 7.000 Alpinüberanzüge, rund 11.500 Alpinleibchen, rund

8.700 Kunststoffschalenschuhe, rund 4.000 Stück der Rüstung/S, rund 6.500 Schlafsäcke/S.

 

Zu 14 und 15:

 

Aufgrund der Prioritätenreihung wurden ca. 6.000 Soldaten der mit Hochgebirgsaufgaben

beauftragten Verbände ausgestattet.

 

Zu 16:

 

Rund 42 Millionen Schilling.

 

Zu 17:

 

Durch Festlegung von Prioritäten erfolgte eine auf vorhandene Kapazitäten abgestimmte

Vorgangsweise.

 

Zu 18:

 

Nein; die gebildeten Dispositionsbestände werden nicht „gehortet“, sie entsprechen den

militärischen Erfordernissen (Sicherstellung der Anschlußversorgung im Einsatzfall).

 

Zu 19:

 

Die Vereinheitlichung der Ausrüstung im kleinen Verband erfordert die Ausstattung aller

Soldaten; die Ausgabe erfolgt daher nicht nach Einzelfunktionen, sondern gemäß

Prioritätenreihung der Verbände.

Zu 20, 21, 22 und 24:

 

Die befaßte Expertengruppe hat ein grundlegendes Konzept erstellt; auf dieser Grundlage

wurde kürzlich die Erstellung der Beschaffungsunterlagen für die einzelnen Bestandteile des

im wesentlichen aus Bekleidung und Rüstung bestehende Systems eingeleitet. Es ist geplant,

das Projekt so fortzusetzen, daß die Beschaffung in den nächsten Jahren erfolgen kann.

Detailaussagen im Sinne der Fragen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

Zu 23:

 

Da die Erprobung eines Feldschuhes/leicht mit integriertem Nässeschutz den gestellten

Anforderungen nicht entsprochen hat, werden auf Grundlage der Beurteilungen neue

Modelle erarbeitet; die Erprobung des Feldschuhes/schwer wird noch bis ins vierte Quartal

d.J. andauern.

 

Zu 25:

 

Gemäß den Erfahrungen bei Abverkäufen in den letzten Jahren entspricht der Betrag dem

Marktwert.

 

Zu 26:

 

Nein; es entspricht den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, daß Beschaffungen  aus

Bundesmitteln bedeckt und Verkaufserlöse als Bundeseinnahmen verbucht werden.