6024/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6307/J - NR/1999 betreffend Ernährungs - Unterricht an
Österreichs Schulen, die die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Kollegen am 20. Mai 1999 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ein Großteil der Schulbücher wird in Abstimmung mit dem Institut für Ernährungswissenschaften
der Universität Wien inhaltlich überarbeitet und darüberhinaus teilweise neu aufgelegt.
Ad 2.a):
Im Studiengang für das Lehramt an Volksschulen werden in der Ausbildung für den Sachunterricht
im Rahmen der Grundlagen der Gesundheitserziehung Aspekte des richtigen Ernährungsverhaltens
vermittelt, die auch in der Ausbildung für Leibeserziehung bei der Auseinandersetzung mit
gesundheitsbewusstem Verhalten eine Vertiefung erfahren. Darüber hinaus ist die Frage der
gesunden / richtigen Ernährung ein beliebtes Projektthema für fächerübergreifenden Unterricht.
Ad 2.b):
In der Hauptschullehrerausbildung sind zwei Fachausbildungen für Ernährungsfragen zuständig:
a) bei der Ausbildung für Biologie und Umweltkunde ist dies als verpflichtendes Element
im Rahmen der Humanbiologie mit dem Schwerpunkt „Hinweise für eine gesunde
Lebensführung" (Ernährung) ein wesentlicher Bestandteil,
b) in der Ausbildung für Hauswirtschaft, für den Unterrichtsgegenstand Ernährung und
Haushalt in der Hauptschule, ist Ernährungslehre ein wichtiger und entscheidender
Bestandteil. Alle übrigen Fächer sind wie im Volksschulbereich durch Projekte bzw.
durch fächerübergreifende Arbeit mit diesen Fragen konfrontiert.
Ad 2.c):
Die Details zur Lehramtsausbildung sind in den jeweiligen Studienplänen enthalten. Dies ressortiert
jedoch in das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.
Ad 3.:
Es werden laufend Fortbildungsveranstaltungen an den Pädagogischen Instituten angeboten und
auch schulinterne Fortbildungen durchgeführt. Die Servicestelle für Gesundheitsbildung im
Österreichischen Jugendrotkreuz, eine Initiative des Bundesministeriums für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des
Österreichischen Jugendrotkreuzes, bietet Lehrerinnen und Lehrern Beratung von Anfragen zur
Gesundheitsförderung in der Schule, Information über modellhafte Projekte, Materialien und
Medien.
Ad 4.:
Im „Lehrplan 99" (Novelle der Lehrplanverordnungen für HS und AHS - Unterstufe) als auch im
Grundsatzerlass für Gesundheitserziehung werden die systematische (fächer - und klassen -
übergreifende) Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer innerhalb jeder Schule, Austausch von
Arbeitsmaterialien und Ideen und fixe Termine für jede Planung und Vorbereitung berücksichtigt.
An einigen Handelsschulen und Handelsakademien werden derzeit Schulversuche durchgeführt, die
Ernährungslehre als eigenen Unterrichtsgegenstand im Rahmen von Sportschwerpunkten anbieten.
An den Lehranstalten für Humanberufe (insbesondere an den Lehranstalten für wirtschaftliche
Berufe, Tourismus und Sozialberufe) bildet der Ernährungsunterricht einen konstitutiven Be -
standteil der Ausbildung - ebenso im Bereich der land - und forstwirtschaftlichen Schulen.
Das Gesundheitsförderungszentrum des PIB - Wien (GFZ) unterstützt Aktivitäten zu ernäh -
rungsbewusster Lebenshaltung (Projekte, Lehrerfortbildung, gesundes Schulbuffet).
Gemäß § 64 (2) lit.h SchUG obliegt dem Schulgemeinschaftsausschuss die Entscheidung über die
Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege. Weiters wird auf die im
SchUG § 66 vorgesehene
schulärztliche Betreuung und die Kooperation im Rahmen der
Aktivitäten des Schulgemeinschaftsausschusses verwiesen.
Ad 5).:
Eine wichtige Zielsetzung des in meinem Ressort eingerichteten „Umwelt - und Gesundheits -
bildungsfonds“ ist die Förderung der praktischen Umsetzung von Gesundheits - und Umwelt -
erziehung sowie der Förderung der Fach- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler
durch das selbstständige Erarbeiten von komplexen Fragestellungen durch Bereitstellung von
finanziellen Mitteln. Die Projektanträge der Schulen werden nach expliziten Kriterien bewertet.
Zahlreiche Projekte zum Thema Ernährung werden durch den Umwelt - und Gesundheits -
bildungsfonds finanziell unterstützt. Darüber hinaus gibt es Richtlinien hinsichtlich des Waren -
korbes der Schulbuffets.
Ad 6).:
Der Zusammenhang zwischen Teilrechtsfähigkeit und Ernährungsverhalten anhand des Beispieles
Getränkeautomaten ist nicht wirklich nachvollziehbar, da eine Aufstellung bereits vor Einführung
der Teilrechtsfähigkeit möglich war und erfolgte
Ad 7).:
Die Lehrerinnen und Lehrer sind dem Schulorganisationsgesetz (SchOG § 2) verpflichtet. Die
Kontrolle erfolgt durch Schulleitung und - aufsicht unter anderem gemäß Bundesschulauf -
sichtsgesetz.
Ad 8).:
Österreich ist seit September 1993 Mitglied im Europäischen Netzwerk "Gesundheitsfördernde
Schule". Die Projektleitung obliegt dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie meinem Ressort.
Die inhaltlichen Beiträge liegen vor allem im Bereich der Organisationsentwicklung, um eine
nachhaltige Entwicklung zu einer gesundheitsförderlichen Schulgestaltung zu garantieren. Es wurde eine Fortbildungsreihe for die Schulen konzipiert, darüber hinaus werden den Schulen Experten und schulinterne Fortbildung zu verschiedenen anderen Themen wie z.B. Ernährung und Bewegung vermittelt. Die Kosten für mein Ressort belaufen sich auf jährlich 1 Mio. S.