6026/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 20. Mai 1999,

Nr. 6311/J, betreffend Auslaufen des Milchquotensystems, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Einleitend scheint es meines Erachtens erforderlich, die Zitate in den von Ihnen angeführten

Medienberichten nochmals im Wortlaut zu wiederholen, um einer etwaigen

Falschinterpretation Vorschub zu leisten:

Der „Standard‘ vom 18.5. d. J.: Das Agrarreformpaket zur Agenda 2000, dass in Brüssel im

Rahmen des am Montag beginnenden EU - Agrarministerrats endgültig beschlossen werden

soll, habe für die österreichische Milchwirtschaft „stabile und berechenbare

Rahmenbedingungen“ geschaffen, sagte Landwirtschaftsminister Molterer am Montag

anläßlich des Weltmilchtags. Mit der Sicherung des Milchquotensystems bis 2008 - also

über das Ende der Finanzperiode hinaus - sei „eine der wichtigsten Forderungen der

österreichischen Landwirtschaft in den Agenda 2000 - Verhandlungen“ durchgesetzt

worden, berichtete Molterer. Die Interventionspreissenkungen und die entsprechenden

Ausgleichszahlungen seien erst ab dem Jahr 2005 vorgesehen. Dadurch bestehe für die

österreichische Milchwirtschaft „ein ausreichender Zeitraum, um sich auf die neuen

Bedingungen der Reform einzustellen“.

Die Presse vom 18.5. d. J: ....„Es sind stabile und berechenbare Rahmenbedingungen

geschaffen worden“, erklärte Landwirtschaftsminister Molterer am Montag vor seinem Abflug

zum Agrarministerrat nach Brüssel in Wien .....Dies sei „ein ausreichender Zeitraum", so

Molterer, um sich auf die schrittweise Senkung der Interventionspreise in drei Etappen um

insgesamt 15 % einzustellen. (.......)

 

Zu den inhaltlichen Fragen beehre ich mich, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Milchquotenregelung war seit ihrer Einführung im Jahre 1984 jeweils auf einen

bestimmten Zeitraum befristet und wurde (meist kurz vor Auslaufen der Regelung) neuerlich

befristet verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte im Jahr 1992 und zwar um weitere

sieben Zwölfmonatszeiträume beginnend mit 1.4.1993, womit das Quotensystem bis

31.3.2000 befristet wurde.

 

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Agenda 2000 neuerlich die Verlängerung

des Milchquotensystems um sechs Zwölfmonatszeiträume vorgeschlagen. Neben einer

blockierenden Minderheit von vier Mitgliedstaaten, die ein ehestmögliches Auslaufen der

Quotenregelung gefordert haben, haben andere Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass im

Hinblick auf noch ausstehende wesentliche Rahmenbedingungen (nächste WTO - Runde,

Osterweiterung) die Erstellung eines Zwischenberichts erforderlich erscheint.

 

Im Zuge der Entscheidungsfindung wurde daher auch eine Halbzeitbewertung durch den Rat

vorgesehen.

 

Zu Frage 1:

 

Im Zuge der Agenda 2000 Agrarbeschlüsse wurde nicht das Ende des Quotenregimes

beschlossen, sondern die Durchführung einer Halbzeitbewertung im Jahr 2003 auf der

Grundlage eines Berichts der Europäischen Kommission.

 

Diese Halbzeitbewertung, die sich mit der Frage einer nochmaligen Verlängerung oder

Nichtverlängerung des Quotensystems nach der gleichzeitig beschlossenen Verlängerung

bis 31.3.2008 auseinandersetzen muss, schafft für die Milchbauern längerfristig

vorausplanbare Rahmenbedingungen. Gerade dieser Aspekt der längerfristigen Perspektive

und Planbarkeit war - neben der damit erreichbaren qualifizierten Mehrheit zur Verlängerung

des Milchquotensystems bis zum 31.3.2008 - der Grund zur Akzeptanz dieser

Halbzeitbewertung.

 

Die Aufrechterhaltung des Milchquotensystems wird auch zukünftig eine der zentralen

Forderungen Österreichs bleiben, um eine flächendeckende Landwirtschaft, insbesondere in

den Berggebieten, zu sichern.

 

Zu Frage 2:

 

Gerade die Agrarreform ermöglicht zum einen die Fortführung der bäuerlichen

Landwirtschaft und hat auch die Basis für die WTO - Verhandlungsposition der EU auf der

Grundlage des europäischen Landwirtschaftsmodells geschaffen.

 

Die Milchmarktreform wird nach derzeitigen Berechnungen bei Betrachtung der

gesamtösterreichischen Auswirkungen unter Berücksichtigung der im abgelaufenen

Quotenjahr zu zahlenden Zusatzabgabe eine stabile Entwicklung ermöglichen. Dies ist

hauptsächlich durch die Möglichkeit der Umwandlung der nicht genutzten D - Quote in eine A -

Quote (150.000 t) begründet, die ab dem Quotenjahr 1999/2000 wirksam wird und daher

auch noch für die Quotenprämie herangezogen werden kann. Daher können in diesem

Ausmaß Zusatzabgabenzahlungen durch die Milcherzeuger vermieden werden. In den

Berggebieten kommt die von Österreich geforderte Extensivierungsprämie für Milchkühe

bereits ab dem Kalenderjahr 2000 zum Tragen, in deren Genuß ca. 2/3 der Milchkühe in

diesem Gebiet gelangen werden. Mit diesen Maßnahmen wurde ein wichtiger Grundstein zur

Sicherung der Milcherzeugung in den extensiven Berggebieten gelegt. Durch die Erhöhung

der Kulturpflanzenausgleichs - Prämie für Silomais (bereits ab dem Jahre 2000 wirksam)

konnte auch für intensive Milcherzeuger im Nicht - Berggebiet eine Reduktion der Kosten

erreicht werden. Unabhängig von der Agrarreform ist für die tatsächliche

Einkommensentwicklung die allgemeine Marktentwicklung von zentraler Bedeutung.