6026/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 20. Mai 1999,
Nr. 6311/J, betreffend Auslaufen des Milchquotensystems, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend scheint es meines Erachtens erforderlich, die Zitate in den von Ihnen angeführten
Medienberichten nochmals im Wortlaut zu wiederholen, um einer etwaigen
Falschinterpretation Vorschub zu leisten:
Der „Standard‘ vom 18.5. d. J.: Das Agrarreformpaket zur Agenda 2000, dass in Brüssel im
Rahmen des am Montag beginnenden EU - Agrarministerrats endgültig beschlossen werden
soll, habe für die österreichische Milchwirtschaft „stabile und berechenbare
Rahmenbedingungen“ geschaffen, sagte Landwirtschaftsminister Molterer am Montag
anläßlich des Weltmilchtags. Mit der Sicherung des Milchquotensystems bis 2008 - also
über das Ende der Finanzperiode hinaus - sei „eine der wichtigsten Forderungen der
österreichischen Landwirtschaft in den Agenda 2000 - Verhandlungen“ durchgesetzt
worden, berichtete Molterer. Die Interventionspreissenkungen und die entsprechenden
Ausgleichszahlungen seien erst ab dem Jahr 2005 vorgesehen. Dadurch bestehe für die
österreichische Milchwirtschaft „ein ausreichender Zeitraum, um sich auf die neuen
Bedingungen der Reform einzustellen“.
Die Presse vom 18.5. d. J: ....„Es sind stabile und berechenbare Rahmenbedingungen
geschaffen worden“, erklärte Landwirtschaftsminister Molterer am Montag vor seinem Abflug
zum Agrarministerrat nach Brüssel in Wien .....Dies sei „ein ausreichender Zeitraum", so
Molterer, um sich auf die schrittweise Senkung der Interventionspreise in drei Etappen um
insgesamt 15 % einzustellen. (.......)
Zu den inhaltlichen Fragen beehre ich mich, wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Milchquotenregelung war seit ihrer Einführung im Jahre 1984 jeweils auf einen
bestimmten Zeitraum befristet und wurde (meist kurz vor Auslaufen der Regelung) neuerlich
befristet verlängert. Die letzte Verlängerung erfolgte im Jahr 1992 und zwar um weitere
sieben Zwölfmonatszeiträume beginnend mit 1.4.1993, womit das Quotensystem bis
31.3.2000 befristet wurde.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Agenda 2000 neuerlich die Verlängerung
des Milchquotensystems um sechs Zwölfmonatszeiträume vorgeschlagen. Neben einer
blockierenden Minderheit von vier Mitgliedstaaten, die ein ehestmögliches Auslaufen der
Quotenregelung gefordert haben, haben andere Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass im
Hinblick auf noch ausstehende wesentliche Rahmenbedingungen (nächste WTO - Runde,
Osterweiterung) die Erstellung eines Zwischenberichts erforderlich erscheint.
Im Zuge der Entscheidungsfindung wurde daher auch eine Halbzeitbewertung durch den Rat
vorgesehen.
Zu Frage 1:
Im Zuge der Agenda 2000 Agrarbeschlüsse wurde nicht das Ende des Quotenregimes
beschlossen, sondern die Durchführung einer Halbzeitbewertung im Jahr 2003 auf der
Grundlage eines Berichts der Europäischen Kommission.
Diese Halbzeitbewertung, die sich mit der Frage einer nochmaligen Verlängerung oder
Nichtverlängerung des Quotensystems nach der gleichzeitig beschlossenen Verlängerung
bis 31.3.2008 auseinandersetzen muss, schafft für die Milchbauern längerfristig
vorausplanbare Rahmenbedingungen. Gerade
dieser Aspekt der längerfristigen Perspektive
und Planbarkeit war - neben der damit erreichbaren qualifizierten Mehrheit zur Verlängerung
des Milchquotensystems bis zum 31.3.2008 - der Grund zur Akzeptanz dieser
Halbzeitbewertung.
Die Aufrechterhaltung des Milchquotensystems wird auch zukünftig eine der zentralen
Forderungen Österreichs bleiben, um eine flächendeckende Landwirtschaft, insbesondere in
den Berggebieten, zu sichern.
Zu Frage 2:
Gerade die Agrarreform ermöglicht zum einen die Fortführung der bäuerlichen
Landwirtschaft und hat auch die Basis für die WTO - Verhandlungsposition der EU auf der
Grundlage des europäischen Landwirtschaftsmodells geschaffen.
Die Milchmarktreform wird nach derzeitigen Berechnungen bei Betrachtung der
gesamtösterreichischen Auswirkungen unter Berücksichtigung der im abgelaufenen
Quotenjahr zu zahlenden Zusatzabgabe eine stabile Entwicklung ermöglichen. Dies ist
hauptsächlich durch die Möglichkeit der Umwandlung der nicht genutzten D - Quote in eine A -
Quote (150.000 t) begründet, die ab dem Quotenjahr 1999/2000 wirksam wird und daher
auch noch für die Quotenprämie herangezogen werden kann. Daher können in diesem
Ausmaß Zusatzabgabenzahlungen durch die Milcherzeuger vermieden werden. In den
Berggebieten kommt die von Österreich geforderte Extensivierungsprämie für Milchkühe
bereits ab dem Kalenderjahr 2000 zum Tragen, in deren Genuß ca. 2/3 der Milchkühe in
diesem Gebiet gelangen werden. Mit diesen Maßnahmen wurde ein wichtiger Grundstein zur
Sicherung der Milcherzeugung in den extensiven Berggebieten gelegt. Durch die Erhöhung
der Kulturpflanzenausgleichs - Prämie für Silomais (bereits ab dem Jahre 2000 wirksam)
konnte auch für intensive Milcherzeuger im Nicht - Berggebiet eine Reduktion der Kosten
erreicht werden. Unabhängig von der Agrarreform ist für die tatsächliche
Einkommensentwicklung die allgemeine Marktentwicklung von zentraler Bedeutung.