603/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Platter, Kiss und Kollegen haben am 22.5.1996 unter der Nr. 634/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Arena-Veranstaltungen an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1.) Sind Ihnen die unhaltbaren Zustände, die ein polizeiliches Einschreiten bei "Arena-Veranstaltungen nahezu unmöglich machen, bekannt?
2.) Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt bzw. werden Sie setzen" um eine Verbesserung der Situation zu erreichen?
3.) Wieviele Beamte werden mit welchem Dienstauftrag zur Überwachung der "Arena"-Veranstaltungen eingesetzt?
4.) Wurden und werden für die Überwachung von "Arena-Veranstaltungen zusätzlich Beamte eingesetzt?
5.) Wenn ja, a) wieviele und b) mit welchen Aufgaben?
6.) Werden für die "Arena-Veranstaltungen spezielle Beamte eingesetzt, weil Verdacht auf strafbare Handlungen betreffend Suchtgiftmißbrauch besteht?
7.) Wenn ja, wieviele?
8.) Wieviele Anzeigen wurden wegen des Verdachts auf gerichtlich
strafbare Handlungen im Zusammenhang mit "Arena-Veranstaltungen an die Staatsanwaltschaft erstattet?
9.) Um welche Anzeigen handelt es sich konkret?
10.) Warum duldet man Provokationen gegenüber den eingesetzten Beamten, welche für jeden Staatsbürger unzumutbar sind und eine unerträgliche psychische und physische Belastung darstellen?
11.) Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der mangelnden Möglichkeiten „zum Einschreiten auf die Motivation der im Umfeld der "Arena dienstversehenden Beamten?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Jene Umstände, die das polizeiliche Einschreiten bei Veranstaltungen in der "Arena bzw. die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der dortigen Veranstaltungen nach dem Wr. Veranstaltungsgesetz erschweren, sind mir von der Bundespolizeidirektion Wien berichtet worden.
Zu Frage 2:
Vom Leiter der Bundespolizeidirektion Wien wurden die Arena-Verantwortlichen zweimal, zuletzt am 10. April 1996" zu einem klärenden Gespräch geladen. In Folge hörten die Provokationen - wie von den Verantwortlichen zugesagt - tatsächlich auf.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung nach dem Wr. Veranstaltungsgesetz; die Überwachung wird hierbei von einem Konzeptsbeamten, zwei Kriminalbeamten und einer Sicherheitswachebeamtin, die speziell für Dienste dieser Art ausgesucht wurden, vorgenommen.
Die Aufgabe dieser Beamten besteht in der Überwachung der Veranstaltung hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Wr. Veranstaltungsgesetzes sowie der Überprüfung, ob Bescheidauflagen erfüllt werden. Daneben haben diese Beamten auch bei gerichtlich strafbaren Handlungen oder den Aufgabenbereich der Bundespolizeidirektion Wien betreffenden Verwaltungsübertretungen einzuschreiten.
Im Vorfeld von Veranstaltungen werden, insbesondere bei der etwa 200 m entfernt gelegenen Station "Erdberg" der Linie U3" Streifen von Sicherheitswachebeamten zur Hintanhaltung von Sachbeschädigungen, Beschmierungen und Suchtgifthandel unternommen. Die Zahl der eingesetzten Beamten ist hierbei von der zur Verfügung stehenden Mannschaftsstärke, der Art der Veranstaltung und des zu erwartenden Besucherstromes abhängig.
Zu den Fragen 6 und 7:
Es werden im allgemeinen keine speziellen Beamten hinsichtlich allfälligen Suchtgiftmißbrauches eingesetzt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Seit Beginn des Jahres 1996 wurden im Zusammenhang mit "Arena"-Veranstaltungen bis Anfang Juni 32 Anzeigen wegen des Verdachtes auf gerichtlich strafbare Handlungen erstattet.
Eine Aufstellung nach Delikten ergibt folgendes Bild:
Sachbeschädigung 22 Anzeigen
Diebstahl 6 Anzeigen
Körperverletzung 1 Anzeige
Verursachen einer Feuersbrunst 1 Anzeige
Raub 1 Anzeige
Suchtgifthandel 1 Anzeige
Zu Frage 10:
Die Provokationen Einzelner hatten offensichtlich das Ziel, "Stimmung" gegen die Polizei zu machen und diese in Anbetracht der "Konfliktsituationen" zu überschießenden Verhaltensweisen zu verleiten. Durch das besonnene und in höchstem Maße tolerante Einschreiten der eingesetzten Polizeikräfte wurde diese Absicht durchkreuzt, da die übrigen Besucher so keine Motivation für ein gleichfalls gegen die Polizei gerichtetes Verhalten fanden. Ein Einschreiten mit massiven Polizeikräften hätte möglicherweise das Gegenteil bewirkt.
Der hohen Toleranz- und Frustrationsschwelle der eingesetzten Beamten ist es zu verdanken, daß Eskalationen vermieden werden konnten und die Provokationen letztlich eingestellt wurden.
Zu Frage 11:
Die Motivation der eingesetzten Beamten ist groß, zumal sich gezeigt hat, daß Besonnenheit, der Vernunftappell des Behördenleiters bei der Überwachung derartiger Veranstaltungen - zumindest vorläufig - zur Beendigung der Provokationen geführt haben.