6030/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6390/J - NR/1999 betreffend Studien der Food
and Drug Administration; schwere Schädigungen von PatientInnen durch Arzneimittelneben -
wirkungen; wissenschaftliche Unhaltbarkeit von Tierversuchen, die die Abgeordneten
Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde am 2. Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1 und 2:
In meinem Ressort ist der jährliche Bericht der FDA („Annual Adverse Drug Experience
Report"), welcher zuletzt für 1996 im Oktober 1997 veröffentlicht wurde, bekannt. Ob die -
sein Bericht oder allenfalls welcher anderen Studie die gegenständlichen Schlussfolgerungen
entnommen wurden, ist nicht mit Sicherheit festzustellen. Aus diesem erwähnten Bericht ist
ersichtlich, dass auch in den USA sämtliche beobachteten unerwünschten Arzneimittelwir -
kungen (UAW) gesammelt und ausgewertet wurden. Das gilt auch für andere klinische Stu -
dien.
Für die meisten der registrierten und im Handel befindlichen Medikamente sind UAW be -
kannt. Diese wurden vielfach erst durch Anwendung der Präparate an sehr vielen Patienten
festgestellt und sind in der
Gebrauchsinformation angegeben. Im Tierversuch werden sowohl
erwünschte als auch unerwünschte Wirkungen auf den Gesamtorganismus studiert - viele
vitale Funktionen sind zwischen Versuchstier und Mensch ausreichend übereinstimmend -
und Präparate mit unzureichender Wirkung und solche mit nachweisbar schädlichen Wirkun-
gen ausgeschieden.
Aus der genannten Studie geht nicht hervor, dass sich mehr als 50% der für die klinische
Erprobung freigegebenen Substanzen als schädlich herausgestellt haben. Vielmehr wird aus
8.000 bis 10.000 geprüften Substanzen nur eines zur klinischen Testung herangezogen, d.h.
dass die überwiegende Mehrzahl an Substanzen bereits im vorklinischen Verfahren u.a. auf
Grund von Ergebnissen aus Tierversuchen ausgeschieden werden. Tatsache ist, dass durch
Tierversuche der größte Teil unerwünschter Nebenwirkungen festgestellt wird, eben gewaltig
mehr als 50 %. Auf jeden Fall kann die Vortestung an Tieren schwere Schäden am Menschen
verhindern. Eine direkte Testung am Menschen, was hier nur die Alternative wäre, ist nicht
verantwortbar. Für eine solche Vorgangsweise kann bei aller verständlicher Rücksichtnahme
auf Tiere keine Rechtfertigung gefunden werden, wenn man nicht generell auf neue Arznei -
mittel verzichten will.
Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 6391/J -
NR/1999 durch die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales verwiesen.
Zu Frage 3:
Hinsichtlich des Zulassungsverfahrens für Arzneimittel ist auf die Zuständigkeit des Bundes -
ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hinzuweisen
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr fördert direkt Forschungsprojekte
zum Thema Ersatzmethoden zum Tierversuch. Darüber hinaus wird auch in mehrjährigen
(2 bis 3 Jahre) Intervallen ein Staatspreis hiezu vergeben. Auf internationaler Ebene hat gera -
de das 5. EU Forschungsrahmenprogramm die Erforschung von Ersatzmethoden als einen
seiner Schwerpunkte aufgenommen. Zu dieser inhaltlichen Schwerpunktbildung hat auch
Österreich im Rahmen seiner EU
Ratspräsidentschaft entscheidend beigetragen.
Zu Frage 4:
Alternativmethoden können nur an Tierversuchen gemessen werden, denn erst wenn sie den
hohen Vergleichswert erreichen, sind sie auch sicher genug, diese zu ersetzen. In manchen
Fällen besteht jedoch zwischen den Ergebnissen aus Tierversuchen und Beobachtungen am
Menschen keine Übereinstimmung. Die Anzahl der Tierversuche, die zur Untersuchung der
Wirkungen eines potentiellen Arzneistoffes durchgeführt werden, ist vergleichsweise gering,
sodass seltene unerwünschte Wirkungen in der Regel nicht im Tierversuch entdeckt werden
können, sondern erst bei breiter Anwendung an einer größeren Anzahl von Patienten. Eine
schwere Nebenwirkung mit einer größeren Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens von z.B. 1/20
würde man in Versuchen mit 20, 50 und 100 Tieren mit einer Wahrscheinlichkeit von
35,8 %,7,7% bzw. 0,6 % übersehen.
Das Argument, dass nicht alle Risiken für den Menschen durch die vorangegangenen Tier-
versuche aufgedeckt werden können, reicht nach der Wissenschaftslogik sowie statistischen
und Regeln der Wahrscheinlichkeit nicht als Basis für einen Verzicht auf solche Versuche
aus, vielmehr ist die Entdeckung von seltenen, schweren Nebenwirkungen zunächst eng mit
der Anzahl untersuchter Tiere verknüpft. Naturgemäß sinkt die Chance der frühen Erken-
nung mit geringer werdender Anzahl untersuchter Tiere.
Zu Frage 5:
Hiezu verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales.
Zu Fragen 6 und 7:
Ja, wenn dies gewünscht wird, in einer
der nächsten Sitzungen der TVK (§13).
Zu Frage 8:
Kompetenzrechtlich stützt sich das Tierversuchsrecht auf eine Reihe von Zuständigkeitstat -
beständen des B - VG. Für die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Tierversuchen in Angele -
genheiten des Gesundheitswesens, somit auch für Arzneimittelzulassung, - überwachung
u.s.w., ist die Zuständigkeit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gege -
ben.
Von wissenschaftlicher Seite wird weitgehend der Standpunkt vertreten, dass sich auf Grund
zahlreicher Gemeinsamkeiten zwischen Tierarten und Menschen in deren biologischen Bau -
plänen, Stoffwechsel, physiologischen Verhältnissen und in deren Verhalten bis zu 80 % der
Wirkungen von Arzneimitteln auf den Menschen voraussagen lassen. Alternative Methoden
geben in bestimmten Fällen und zu bestimmten Fragestellungen nicht immer hinreichende
Auskunft, da sie nur „Subsysteme“ untersuchen (Organe, Zellen etc.) und nicht die kom -
plexen Wechselwirkungen im Gesamtorganismus berücksichtigen können.
Hinsichtlich der Thematik von Tierversuchen und der Maßnahmen in gemeinsamer Verfol -
gung des 3R - Prinzips findet eine ständige Auseinandersetzung u.a. auch in der sog. „§ 13 -
Tierversuchskommission“ statt.
Der letzte unter österreichischer EU - Präsidentschaft in Wien abgehaltene und vom Bundes -
ministerium für Wissenschaft und Verkehr vorbereitete Kongress hat eine Intensivierung des
Erfahrungsaustausches auf der Grundlage der Implementierung des 3R - Prinzips in allen in
Betracht kommenden Vollzugsbereichen in Gang gesetzt und auf eine neue Ebene gehoben,
für dessen Fortsetzung unter den folgenden Präsidentschaften mit all den damit zusammen -
hängenden Fragestellungen auch ich mich ständig und selbstverständlich im Einvernehmen
mit allen in Betracht kommenden Stellen einsetzen werde.