6033/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger,
Mag. Haupt, Dr. Kurzmann und Kollegen betreffend
"Die Alten kommen",
(Nr. 6373/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Eine wesentliche Maßnahme zur Verhütung von Krebserkrankungen und chroni -
schen Stoffwechselerkrankungen im Alter stellt die Vorsorge dar. Eine Möglichkeit
dazu bieten Vorsorgeuntersuchungen, die allen Personen über 19 Jahren einmal
jährlich kostenlos angeboten werden.
Hinsichtlich Krebserkrankungen wird seitens der Österreichischen Krebshilfe auch
umfangreiches Broschürenmaterial bereitgestellt, in dem auf Risikofaktoren und
vermeidbare Verhaltensweisen für bestimmte Krebserkrankungen eingegangen wird.
Hinsichtlich Diabetes ist festzustellen, daß Schulung einen wesentlichen Bestandteil
im Rahmen der Betreuung von Diabetikern darstellt. 1997 wurde zu diesem Thema
beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen eine Studie
"Schulungsmodelle für Typ II - Diabetes" in Auftrag gegeben, die kürzlich fertiggestellt
wurde. Ziel dieser Studie ist die bestehenden unterschiedlichen Schulungsmodelle in
Österreich zu erheben und daraus allgemein anerkannte und erforderliche Quali -
tätsstandards für einheitliche Schulungskonzepte zu erarbeiten.
Weiters werden auf Grundlage des Gesundheitsförderungsgesetzes seitens des
Fonds "Gesundes Österreich" Projekte gefördert, die schwerpunktmäßig die Ge -
sundheit der älteren Menschen zum
Gegenstand haben (z. B. "Sicher fit über 50",
"Einfluß von Ernährung und Training auf Leistungsparameter bei alten Menschen"),
aber auch Themen wie die häusliche Altenpflege behandeln.
Auch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde um
Stellungnahme zu dieser Frage ersucht und gab folgende Äußerung ab:
"Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die Versicherungsträger bedarfsorientiert Ver -
träge mit den in Betracht kommenden Einrichtungen des Gesundheitssystems ab -
schließen. Inwieweit die Zahl der Vertragspartner in den letzten Jahrzehnten im Zu -
sammenhang mit der demographischen Entwicklung Änderungen erfahren hat, kann
nicht unmittelbar beantwortet werden.
Im Bereich der stationären Anstaltspflege wird darauf hingewiesen, daß der Öster -
reichische Krankenanstaltenplan in der ab 1. Jänner 1999 geltenden Fassung erst -
mals auch den Bereich der Akutgeriatrie/Remobilisation vorsieht. Bis zum Planungs -
horizont 2005 sollen österreichweit 2.049 Betten der insgesamt 48.848 Betten in lan -
desfondsfinanzierten Krankenanstalten für Akutgeriatrie/Remobilisation eingerichtet
werden. Akutgeriatrie/Remobilisation umfaßt dabei sowohl die fächerübergreifende
Primärversorgung direkt aufgenommener geriatrischer Patienten als auch die Weiter -
führung der Behandlung akutkranker Patienten aus anderen Abteilungen. Zielset -
zung ist neben der Heilung oder Stabilisierung der Erkrankung vor allem die Wieder -
erlangung und Erhaltung von Selbständigkeit und die Rückkehr nach Hause. Die
Zielgruppe der Akutgeriatrie/Remobilisation ist durch gleichzeitiges Vorliegen folgen -
der Merkmale definiert:
- Multimorbidität und hohes biologisches Alter
- Eingeschränkte oder bedrohte Selbständigkeit durch Verlust
funktioneller und kommunikativer Fähigkeiten und psycho -
soziale Probleme
- Chance auf Erfolg wiederherstellender Maßnahmen
Die Akutgeriatrie/Remobilisation soll bevorzugt als Abteilung oder Departement im
Rahmen der Abteilungen für Innere Medizin oder Neurologie eingerichtet werden,
und zwar durch Umwidmung von Akutbetten anderer Fachrichtungen.
Für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung wendet die österreichi -
sche Sozialversicherung jährlich insgesamt über 11 Mrd. Schilling auf (1997:
11.624 Mio Schilling - siehe: Präventionsbilanz).
Chronische Erkrankungen lassen sich grundsätzlich in all ihren Stadien durch prä -
ventive (einschließlich rehabilitative) Interventionen in ihrem Verlauf beeinflussen.
Bei der primären Prävention geht es darum, den Eintritt der Erkrankung überhaupt
zu verhindern, abzuschwächen und/oder lebenszeitlich möglichst lange hinauszu -
schieben.
Die Maßnahmen der sekundären Prävention verfolgen das Ziel, Erkrankungen be -
reits vor dem Auftreten der gesamten
Symptomatik in einem Frühstadium durch ent -
sprechende Intervention (Behandlung und/oder Lebensstiländerung) zu heilen oder
in ihrer späteren Ausprägung zu lindern.
Die tertiäre Prävention zielt darauf ab, bei bereits vorliegender (chronischer) Erkran -
kung eine Verschlechterung zu verhindern bzw. das Auftreten von Folgekrankheiten
abzuwenden.
Unabhängig davon, in welcher altersspezifischen Zielgruppe die Maßnahmen an -
setzen, ist davon auszugehen, daß der überwiegende Nutzen sich in späteren Le -
bensphasen und insbesondere im Alter manifestiert (analog dazu, daß insbesondere
chronische Erkrankungen in der Regel im Alter in Form multimorbider Syndrome ku -
mulieren).
Die in der "Bilanz" angeführten Maßnahmen und Leistungen sind nicht nach zu be -
kämpfenden Krankheiten aufgeschlüsselt, da eine eindeutige Zuordnung im Bereich
der Prävention häufig nicht praktikabel oder sinnvoll ist.
Insbesondere trifft dies auf die Maßnahmen der primären Prävention und der Ge -
sundheitsförderung zu.
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Soziale Krankenversicherung |
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Aufwand |
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Gesundheitsförderung
Sonstige Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesund - heit (u.a. humangenetische Vorsorgemaßnahmen, FSME - |
171 Mio. S. |
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Impfungen) |
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Impfungen (ausgenommen FSME) |
22Mio.S. |
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Präventive Leistungen im niedergelassenen Bereich |
2.600 Mio. S*¹) |
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Präventive Leistungen in der Zahnmedizin |
244 Mio. S *²) |
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Mutter - Kind - Paß – Untersuchungen |
219 Mio. S. *³) |
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Jugendlichenuntersuchungen |
21 Mio. S. *³) |
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Vorsorge(Gesunden)untersuchungen |
641 Mio. S. |
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Medizinische Rehabilitation |
1.940 Mio. S. |
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Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (Kuren)
Krankheitsverhütung |
880 Mio. S. |
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Summe |
6.738 Mio. S. |
*¹) Hochrechnung auf Basis 1993 (rund 12% des Gesamtaufwandes im kurativen Bereich)
*²) Aufwendungen nur Krankenversicherung der Unselbständigen (Beratung, Zahnsteinentfernung,
Behandlung empfindlicher Zahnhälse)
*³) Nettoaufwand nach Abzug der Kostenerstattuung des Bundes, bei Mutter - Kind - Paß: vorläufige Ab -
rechnung
¹ ohne
diesbezügliche Anteile an Fahrt - und Transportkosten, Verwaltungsaufwand,
etc.
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Soziale Unfallversicherung |
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Aufwand |
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Unfallverhütung |
470 Mio. S. |
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Rehabilitation |
675Mio. S. |
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Summe |
1.145 Mio. S. |
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Soziale Pensionsversicherung |
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Aufwand |
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Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation |
3.741 Mio. S. |
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Summe |
3.741 Mio. S. |
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Sozialversicherung |
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Präventionsaufwand |
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Soziale Krankenversicherung |
6.738 Mio. S. |
Soziale Unfallversicherung |
1.145 Mio. S. |
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Soziale Pensionsversicherung |
3.741 Mio. S. |
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Summe |
11.624 Mio. S. |
Von der Sozialversicherung insgesamt wurden somit 1997 rund 11,6 Mrd. Schilling
für Leistungen und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung aufge -
wendet.
Die Vorsorge(Gesunden)untersuchung ist im § 132b ASVG geregelt. Gemäß Abs. 2
hat der Hauptverband die Durchführung dieser Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
durch Richtlinien zu regeln. In diesen Richtlinien sind unter Berücksichtigung des
Fortschrittes der medizinischen Wissenschaft sowie der vom Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales jeweils als vordringlich erklärten Maßnahmen für
Erhaltung der Volksgesundheit die Untersuchungsziele und der Kreis, der für diese
Untersuchung in Betracht kommenden Personen festzulegen. Bei der Festlegung
der Untersuchungsziele ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Vorsorge(Gesun -
den)untersuchungen insbesondere der Früherkennung von Volkskrankheiten, wie
Krebs, Diabetes, Herz - und Kreislaufstörungen zu dienen haben.
Gemäß § 343a ASVG hat der Hauptverband mit der Österreichischen Ärztekammer
einen Gesamtvertrag über die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen abge -
schlossen. Dieser Gesamtvertrag regelt die Durchführung eines "Basisprogrammes"
für Männer und Frauen sowie eines speziellen gynäkologischen Untersuchungspro -
grammes. Das vereinbarte Untersuchungsprogramm ist auf folgende Risikofaktoren
abgestellt:
Herz Kreislauf (ASKL, Hypertension)
Karzinom (Lokalisation)
Diabetes
Erkrankung der Atmungsorgane
Gicht
Lebererkrankung
Stoffwechselstörungen
Bestimmte durchzuführende Untersuchungen laut Programm sind speziell auf ältere
Menschen abgestellt (Blut im Stuhl bzw. Mammographie bei Probanden ab dem
40. Lebensjahr, Hamsäureuntersuchung bei Frauen ab dem 50. Lebensjahr).
Die Beteiligung an der Vorsorgeuntersuchung ist im Steigen begriffen (Steigerung
der Zahl der Vorsorgeuntersuchungen von 1996 auf 1997 um 4,2%). Von den ge -
samten durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen (...) entfallen ca. 25% auf die Al -
tersgruppe über 60 Jahre."
Zu Frage 2:
Die Zahl der jährlich in Österreich und im Rahmen der EU durchgeführten For -
schungsprojekte betreffend Altern ist so groß, daß in der zur Verfügung stehenden
Zeit keine auch nur einigermaßen erschöpfende Beantwortung der Frage 2 möglich
wäre.
Forschungsaufträge und Aufträge für sonstige wissenschaftliche Untersuchungen
sind, soweit sie von Bundesministerien in Auftrag gegeben werden, gemäß den
Richtlinien zum Forschungsorganisationsgesetz dem Bundesministerium für Wis -
senschaft und Verkehr (BMWV) bekanntzugeben und in die Faktendokumentation
der Forschung in Österreich aufzunehmen. In dieser Dokumentation, die vom BMWV
veröffentlicht wird, sind sowohl Projekttitel als auch die Auftragssummen enthalten.
Darüberhinaus legt das BMWV gemäß § 8 Forschungsorganisationsgesetz dem Na -
tionalrat jährlich entsprechende Berichte vor. In diesen Berichten sind auch ver -
schiedene Auswertungen der Faktendokumentation enthalten. Ich möchte sie daher
auf diese Quellen verweisen.
Über detailliertere Aufzeichnungen verfügt auch mein Ressort nicht, im besonderen
liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) keine
Aufstellungen über Studien vor, die von anderen Gebietskörperschaften, Fonds, In -
stituten etc. vergeben bzw. durchgeführt werden.
Soweit Studien vom BMAGS vergeben werden, erfolgt dies im Rahmen der hiefür
geltenden vergaberechtlichen Regelungen (Bundesvergabegesetz, Forschungs -
organisationsgesetz, ÖNORM A 2050, etc.).
Die Bedeckung von Aufträgen für Studien erfolgt in der Regel aus dem Voran -
schlagsansatz 1/15008.
Eine österreichweite Zusammenfassung der Kosten von Studien über das Altern liegt
dem BMAGS nicht vor.
Zu Frage 3:
Abgesehen davon, daß aus der Fragestellung nicht eindeutig hervorgeht wie der Be -
griff "arm" gemeint ist, ist zu betonen, daß die soziale Pensionsversicherung bei Er -
füllung der gesetzlichen Erfordernisse mit Eigenpension, gegebenenfalls bedarfs -
orientierter Mindestsicherung (Ausgleichszulage), und Hinterbliebenenpension älte -
ren (und) alleinstehenden Frauen ein breites Spektrum von Schutzmaßnahmen ge -
gen Armut im Alter bietet. Die Leistungen aus dem umfangreichen Leistungsangebot
der Krankenversicherung sind ja ohnehin unabhängig vom Alter in ausreichender
und zweckmäßiger Form zu
gewähren. Dabei ist zu betonen, daß durch die ver -
schiedenen Arten von Einbindungsmöglichkeiten, so eben auch als Folge des Ren -
ten - bzw. Pensionsbezuges oder im Rahmen der Angehörigeneigenschaft ja ein
überwältigender (über 99%iger) Anteil der in Österreich lebenden Bevölkerung in die
gesetzliche Krankenversicherung eingebunden ist und somit deren Leistungsangebot
in Anspruch nehmen kann. Auch von dieser Seite ist somit gewährleistet, daß älteren
(und) alleinstehenden Frauen ein entsprechendes Maß an sozialer Sicherheit ge -
währleistet wird.
Die in den letzten Jahren gestiegene Lebenserwartung ist jedenfalls auch auf die
gute medizinische Versorgung in Österreich zurückzuführen. Geriatrische Aspekte
sind seit langem integrierter Bestandteil der medizinischen Aus -, Fort - und Weiter -
bildung, wodurch in allen ärztlichen Fachrichtungen eine gebührende Berücksichti -
gung spezifischer altersbedingter Erkrankungen beider Geschlechter gewährleistet
wird.
Zu Frage 4:
Eine umfassende Einbindung älterer Menschen in politische Entscheidungsprozesse
ist eine wesentliche Zielsetzung der österreichischen Bundesregierung.
Bereits in den Arbeitsübereinkommen von SPÖ und ÖVP aus dem Jahre 1990 wur -
de vereinbart, den PensionistInnenvertreterInnen Zugang zu den Verwaltungsgremi -
en der Pensionsversicherung zu schaffen. Dies wurde im Zuge der Verwaltungsre -
form der Sozialversicherung (52. ASVG - Novelle 1994) durch die Einrichtung von Bei -
räten bei der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverban -
des eingelöst. In diesen Gremien sind FunktionärInnen der BeitragszahlerInnen
(DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen), der PflegegeldbezieherInnen
(Behindertenverbände) und der Pension ist Innenorganisationen vertreten. Auch im
Beirat für Renten - und Pensionsanpassung sind FunktionärInnen der PensionistIn -
nenorganisationen vertreten.
Des weiteren wurde im Jahre 1998 ein eigenes Bundesseniorengesetz verabschie -
det. Durch dieses Gesetz erhalten SeniorInnen erstmals ein Mitspracherecht auf ge -
setzlicher Basis. Durch die Einrichtung dieses Seniorenbeirates, der aus 35 Per -
sonen besteht, soll eine koordinierte Vorgangsweise der Interessensvertretung der
älteren Generation bei bundespolitischen Entscheidungen gewährleistet sein.
Das Bundesseniorengesetz enthält weiters die Verpflichtung, eine finanzielle Grund -
lage für die Seniorenarbeit zu schaffen. Pro SeniorIn stellt der Bund im Jahr öS 11,--
zur Verfügung. Insgesamt ist das somit ein Betrag von öS 20 Millionen.
Auch in den Bundesländern und in vielen Gemeinden wurden SeniorInnenbeiräte
eingerichtet. In manchen Bundesländern sind SeniorInnenvertreterInnen auch in die
Arbeit der Gesundheits - und Sozialsprengel eingebunden.