6037/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 20. Mai 1999 unter der
Nr. 6334/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Abschiebung von
Schubhäftlingen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Zeitraum zwischen 1. Feber 1997 und 31. Mai 1999 wurden 25.399 Fremde abgeschoben;
diese Zahl gliedert sich wie folgt auf:
1997 (1. Feber - 31. Dezember): 11.293 Fremde
1998: 10.422 Fremde
1999 (1. Jänner - 31. Mai): 3.684 Fremde
Zu Frage 2:
Im Zeitraum vom 1. April 1995 bis zu 31. Jänner 1997 wurden 20.175 Fremde abgeschoben;
diese gliedern sich wie folgt auf:
1995 (1. April - 31.Dezember): 8.435 Personen
1996: 10.996 Personen
1997 (1 Jänner - 31. Jänner): 744
Personen
Zu Frage 3:
Statistische Aufzeichnungen der Abschiebungen nach den jeweiligen Destinationen werden
nicht geführt. Es werden jedoch Ab - und Zurückschiebungen nach den einschlägigen EU -
Richtlinien in einer gemeinsamen Statistik erfaßt, wobei differenziert wird, ob der Fremde auf
dem Land - oder dem Luftweg in das Ausland befördert worden ist. In der Praxis der Behörden
erfolgen Abschiebungen auf dem Luftweg in das Heimatland des betreffenden Fremden,
während im Falle von Zurückschiebungen die Fremden auf Grund eines
Rückübernahmeabkommens in der Regel auf dem Landweg in einen Drittstaat verbracht
werden.
Es kann somit davon ausgegangen werden, daß im Zeitraum vom 1. April 1995 bis 31 Mai
1999 insgesamt rund 13.700 Personen auf dem Luftweg abgeschoben wurden. Die wichtigsten
Abschiebungsdestinationen waren:
Rumänien, Türkei, Jugoslawien, Mazedonien, Bulgarien, Polen Ägypten, Bosnien -
Herzegowina, Albanien, Kroatien, Tunesien, Ukraine, Nigeria, Rußland, China, Indien, Chile,
Philippinen, Moldau, Libanon, Marokko, Iran, Pakistan, Kolumbien, Algerien.
Bei Flugabschiebungen in bestimmte Länder können nicht immer dieselben Fluglinien in
Anspruch genommen werden. Die Auswahl einer bestimmten Fluglinie hängt unter anderem
davon ab, ob der jeweilige Zielort von dieser Fluglinie angeflogen wird und diese bereit ist, den
Fremden auch zu transportieren, und ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen ein
reibungsloser Ablauf erwartet werden kann. Ein wichtiges Auswahlkriterium stellen in diesem
Zusammenhang auch die Flugkosten dar.
Dementsprechend bestehen auch keine festen Abschieberouten, weil diese unter anderem auch
von den oben genannten Umständen abhängig sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in
verschiedener Weise vorliegen.
Als Fluglinien, die bisher bereit waren, Fremde mitzunehmen wären zum Beispiel zu nennen:
Austrian Airlines, Alitalia, Air Algene, Lot Polish Airlines, Balkan Bulgarian Airlines, Aeroflot
Russian International Airlines, Turkish Airlines.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ich verweise auf meine Beantwortung der entsprechenden Fragen der Anfrage Nr.6264/J.
Zu Frage 6:
Es sind mir derartige Todesfälle von Schubhäftlingen bekanntgeworden; konkret ist mir der
Todesfall aus Belgien in Erinnerung.
Zu Frage 7:
Da mir bis zum tragischen Todesfall des Marcus O. von Abschiebungen aus Österreich keine
außergewöhnlichen Schwierigkeiten bekannt waren, bin ich davon ausgegangen, daß
vergleichbare Todesfälle nicht zu befürchten wären; dementsprechend habe ich mich auch nicht
veranlaßt gesehen, die Abschiebevorgänge durchleuchten zu lassen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Auf EU - und Schengen - Ebene erfolgt bereits seit langer Zeit in den verschiedenen
Arbeitsgruppen wie CIREA, CIREFI und der Gruppe "Rückführung" ein intensiver
Erfahrungsaustausch zur Thematik der Rückführungen. Während der österreichischen EU -
Präsidentschaft habe ich eine internationale Migrationskonferenz initiiert, in deren Rahmen
neben allgemeinen migrationspolitischen Fragen auch Fragen einer besseren Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Abschiebung von Fremden erörtert wurden.
Überdies wurde mit anderen EU - Staaten bereits mehrfach die Möglichkeit diskutiert,
gemeinsame Abschiebungen durchzuführen. Ich werde jedoch nunmehr versuchen, mit den
Nachbarstaaten zu gemeinsamen konkreten Schritten zu kommen.