6037/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben am 20. Mai 1999 unter der

Nr. 6334/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Abschiebung von

Schubhäftlingen" gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Im Zeitraum zwischen 1. Feber 1997 und 31. Mai 1999 wurden 25.399 Fremde abgeschoben;

diese Zahl gliedert sich wie folgt auf:

 

 

1997 (1. Feber - 31. Dezember):          11.293 Fremde

 

1998:                                                           10.422 Fremde

 

1999 (1. Jänner - 31. Mai):         3.684 Fremde

                                                           

 

Zu Frage 2:

 

Im Zeitraum vom 1. April 1995 bis zu 31. Jänner 1997 wurden 20.175 Fremde abgeschoben;

diese gliedern sich wie folgt auf:

 

                                                           

1995 (1. April - 31.Dezember):              8.435 Personen

 

1996:                                                           10.996 Personen

 

1997 (1 Jänner - 31. Jänner):                        744 Personen

Zu Frage 3:

Statistische Aufzeichnungen der Abschiebungen nach den jeweiligen Destinationen werden

nicht geführt. Es werden jedoch Ab - und Zurückschiebungen nach den einschlägigen EU -

Richtlinien in einer gemeinsamen Statistik erfaßt, wobei differenziert wird, ob der Fremde auf

dem Land - oder dem Luftweg in das Ausland befördert worden ist. In der Praxis der Behörden

erfolgen Abschiebungen auf dem Luftweg in das Heimatland des betreffenden Fremden,

während im Falle von Zurückschiebungen die Fremden auf Grund eines

Rückübernahmeabkommens in der Regel auf dem Landweg in einen Drittstaat verbracht

werden.

 

Es kann somit davon ausgegangen werden, daß im Zeitraum vom 1. April 1995 bis 31 Mai

1999 insgesamt rund 13.700 Personen auf dem Luftweg abgeschoben wurden. Die wichtigsten

Abschiebungsdestinationen waren:

 

Rumänien, Türkei, Jugoslawien, Mazedonien, Bulgarien, Polen Ägypten, Bosnien -

Herzegowina, Albanien, Kroatien, Tunesien, Ukraine, Nigeria, Rußland, China, Indien, Chile,

Philippinen, Moldau, Libanon, Marokko, Iran, Pakistan, Kolumbien, Algerien.

 

Bei Flugabschiebungen in bestimmte Länder können nicht immer dieselben Fluglinien in

Anspruch genommen werden. Die Auswahl einer bestimmten Fluglinie hängt unter anderem

davon ab, ob der jeweilige Zielort von dieser Fluglinie angeflogen wird und diese bereit ist, den

Fremden auch zu transportieren, und ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen ein

reibungsloser Ablauf erwartet werden kann. Ein wichtiges Auswahlkriterium stellen in diesem

Zusammenhang auch die Flugkosten dar.

 

Dementsprechend bestehen auch keine festen Abschieberouten, weil diese unter anderem auch

von den oben genannten Umständen abhängig sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten in

verschiedener Weise vorliegen.

 

Als Fluglinien, die bisher bereit waren, Fremde mitzunehmen wären zum Beispiel zu nennen:

Austrian Airlines, Alitalia, Air Algene, Lot Polish Airlines, Balkan Bulgarian Airlines, Aeroflot

Russian International Airlines, Turkish Airlines.

Zu den Fragen 4 und 5:

Ich verweise auf meine Beantwortung der entsprechenden Fragen der Anfrage Nr.6264/J.

 

Zu Frage 6:

Es sind mir derartige Todesfälle von Schubhäftlingen bekanntgeworden; konkret ist mir der

Todesfall aus Belgien in Erinnerung.

 

Zu Frage 7:

Da mir bis zum tragischen Todesfall des Marcus O. von Abschiebungen aus Österreich keine

außergewöhnlichen Schwierigkeiten bekannt waren, bin ich davon ausgegangen, daß

vergleichbare Todesfälle nicht zu befürchten wären; dementsprechend habe ich mich auch nicht

veranlaßt gesehen, die Abschiebevorgänge durchleuchten zu lassen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Auf EU - und Schengen - Ebene erfolgt bereits seit langer Zeit in den verschiedenen

Arbeitsgruppen wie CIREA, CIREFI und der Gruppe "Rückführung" ein intensiver

Erfahrungsaustausch zur Thematik der Rückführungen. Während der österreichischen EU -

Präsidentschaft habe ich eine internationale Migrationskonferenz initiiert, in deren Rahmen

neben allgemeinen migrationspolitischen Fragen auch Fragen einer besseren Zusammenarbeit

auf dem Gebiet der Abschiebung von Fremden erörtert wurden.

 

Überdies wurde mit anderen EU - Staaten bereits mehrfach die Möglichkeit diskutiert,

gemeinsame Abschiebungen durchzuführen. Ich werde jedoch nunmehr versuchen, mit den

Nachbarstaaten zu gemeinsamen konkreten Schritten zu kommen.