6039/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6322/J betreffend

Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung, welche die Abgeordneten Moser,

Freundinnen und Freunde am 20.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten wurden im März 1994 insgesamt 4075,12 Überstunden einzeln

angeordnet und 153 Personen erhielten eine Überstundenpauschale. Im März 1999 betrug

die Gesamtzahl der einzeln angeordneten Überstunden nur mehr 3756,25 und nur mehr

9 Personen erhielten eine Überstundenpauschale.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es im Bundesdienst keine Teilzeitarbeitsplätze

gibt, sehr wohl aber teilbeschäftigte Bedienstete. Im März 1994 waren in der

Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten 51 Personen

teilbeschäftigt. Im März 1999 waren es mehr als doppelt so viele, nämlich 109 Personen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Eine Gegenüberstellung von Überstunden und Teilbeschäftigten, getrennt nach

Geschlecht, ergibt für die Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgendes Bild:

Im März 1994 waren 51 Frauen teilbeschäftigt, entfielen 1355,20 einzeln angeordnete

Überstunden auf Frauen und erhielten 27 Frauen eine Überstundenpauschale. Im selben

Zeitraum waren keine Männer teilbeschäftigt und entfielen 2719,92 Überstunden sowie

126 Überstundenpauschalen auf Männer.

Im Vergleichsmonat des Jahres 1999 waren 2 Männer und 107 Frauen teilbeschäftigt.

2338,65 einzeln angeordnete Überstunden entfielen auf Männer und 1417,60 auf Frauen.

Was die pauschalierten Überstunden anlangt, so erhielten solche 7 Männer und 2 Frauen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Aufteilung der Überstunden und Teilbeschäftigten auf Verwendungs -, Funktions - und

Entlohnungsgruppen, getrennt nach Männern und Frauen, ist der Beilage zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewusst und daher bemüht,

arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden, dass trotz

des Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftigten nicht

abgenommen hat. Durch die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten wurden

zum Beispiel im Jahresdurchschnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt als 1997.

 

Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch

entsprechende bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der

Überstunden kann allerdings generell nicht als realisierbar angesehen werden.

Überstunden werden in der Regel nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von

Belastungsspitzen abhängig. Würde man an Stelle dieser Überstunden zusätzliches

Personal einstellen, wäre diese folglich zeitweise unter - bzw. nicht beschäftigt. Weiters

entfallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs - und

Verwendungsgruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher

organistorischer Zuordnungen, sodass zusätzliches Personal mit vertretbarem

Beschäftigungsausmaß an Stelle der Überstunden praktisch nicht einsetzbar ist.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, gibt es keine Teilzeitarbeitsplätze im Bundesdienst und

können somit solche auch nicht ausgeschrieben werden. Weiters muss darauf hingewiesen

werden, dass gemäß Ausschreibungsgesetz Ersatzkräfte nicht auszuschreiben sind. Zum

Stichtag 20.5.1999 waren im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten sechs Stellen ausgeschrieben, davon fünf Abteilungsleitungsfunktionen

und eine Gruppenleitungsfunktion. Teilbeschäftigungen bei Leitungsfunktionen sind zwar

möglich, doch versteht sich von selbst, dass dies nur in Ausnahmefällen zweckmäßig ist.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Da das Ausschreibungsgesetz nur auf Ausschreibungen von Leitungsfunktionen

anwendbar ist und bei diesen eine Teilbeschäfligung in der Regel nicht zweckmäßig ist,

werden auch in Zukunft keine Teilbeschäftigungen ausgeschrieben werden.

Unbeschadet davon besteht flir die Bediensteten unter bestimmten Bedingungen natürlich

die Möglichkeit, nicht das volle Beschäftigungsausmaß in Anspruch zu nehmen. In diesen

Fällen wird sehr wohl nur eine teilbeschäftigte Ersatzkraft herangezogen. Dies zeigt auch

die Zahl der Teilzeitverwendungen, welche sich in den letzten fünf Jahren mehr als

verdoppelt hat.

Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass Teilbeschäftigungen natürlich mit einem

höheren finanziellen und räumlichen Aufwand, sowie mit einem erhöhten

Koordinationsaufwand verbunden sind. Weiters ist zu berücksichtigen, dass eine nicht

unbeträchtliche Anzahl von Teilbeschäftigten vor allem in niedrigeren Verwendungs -

bzw. Entlohnungsgruppen gezwungen ist, einer weiteren Teilbeschäftigung nachzugehen,

um das nötige Auskommen zu finden.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Auswirkungen einer Arbeitzeitverkürzung von 12,5 % können theoretisch in

Beschäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr als

einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen

Mehrbedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von ca.

15 % der Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deutlich

geworden, dass - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben - durch die

räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche Überstunden

notwendig wären und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung

erreicht werden können, wenn man die Einstellung geringfügig Beschäftigter in großem

Umfang wohl von vornherein ausschließt.

 

Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen dieselben praktischen

Hemmnisse entgegen wie der Einsparung von zusätzlichem Personal an Stelle von

Überstunden. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müssten innerhalb einer

Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben vorhanden sein

(4 x 12,5 % = 50 %). Die Aufgaben in den in der Anfrage angesprochenen

Verwaltungsbereichen sind allerdings nicht derart konform, um diese rein theoretische

Vorgangsweise einschlagen zu können.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % bei vollem Lohnausgleich würde den

Betriebsaufwand (zusätzlicher Personal - und Arbeitsplatzaufwand) um ca. 20 % anheben.

 

 

Beilage

Beilage zur parlamentar.

Anfrage 6322/J

Frage 4

 

Teilbeschäftigte

 

März 94

März 99

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

A1

 

 

 0

 2

A2

 

 

 0

 6

A3

 

 

 0

 11

A4

 

 

 0

 2

VWGR A

 0

 2

 2

 11

VWGR B

 0

 4

 0

 7

VWGR C

 0

 6

 0

 2

VWGR D

 0

 1

 0

 1

VB I/a

 0

 1

 0

 2

VB I/b

 0

 2

 0

 7

VB I/c

 0

 4

 0

 9

VB I/d

 0

 27

 0

 44

VB I/e

 0

 2

 0

 2

VB II/e

 0

 2

 0

 0

Sondervertrag ADV Gruppe 5

 0

 0

 0

 1

Summe

 0

 51

 0

 107

 

 

 

einzeln angeordnete Überstunden

 

März 94

März 99

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Sondervertrag § 36 VBG

 53,00

95,00

 0,00

 0,00

A1

 0,00

0,00

 274,00

 304,00

A2

 0,00

0,00

 287,78

 121,50

A3

 0,00

0,00

 328,20

 196,75

A4

 0,00

0,00

 9,00

 25,00

VWGR A

 1141,42

202,00

 609,77

 176,00

VWGR B

 262,00

178,00

 111,50

 111,35

VWGR C

 237,00

312,00

 0,00

 30,00

VWGR D

 22,00

49,00

 0,00

 0,00

VWGR E

 0,00

2,00

 0,00

 0,00

VWGR P1

 225,00

0,00

 172,50

 0,00

VWGR P2

 315,50

0,00

 173,50

 0,00

VWGR P3

 10,00

0,00

 0,00

 0,00

VWGR P4

 42,00

0,00

 0,00

 4,00

VB I/a

 95,00

96,70

 132,50

 169,00

VB I/b

 50,50

67,00

 48,00

 27,00

VB I/c

 114,00

134,50

 110,90

 134,00

VB I/d

 47,00

187,00

 35,00

 103,00

VB I/e

 5,00

19,00

 8,00

 11,00

VB II/p2

 67,50

0,00

 0,00

 0,00

VB II/p4

 0,00

10,00

 0,00

 5,00

Sondervertrag ADV Gruppe 3

 18,00

0,00

 15,00

 0,00

Sondervertrag ADV Gruppe 4

 15,00

0,00

 23,00

 0,00

Summe

 2719,92

1355,20

 2338,65

 1417,60

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage zur parlamentar.

Anfrage 6322/J

Frage 4

 

 

 

 

pauschalierte Überstunden

 

März 94

März 99

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Sondervertrag § 36 VBG

1

 0

 0

 0

A1

 0

 0

 2

 0

VWGR A

 74

 4

 5

 1

VWGR B

 44

 19

 0

 0

VWGR C

 3

 2

 0

 1

VWGR P1

 1

 0

 0

 0

VB I/a

 1

 1

 0

 0

VB I/b

 1

 0

 0

 0

VB I/c

 0

 1

 0

 0

VB II/p2

 1

 0

 0

 0

Summe

 126

 27

 7

 2