6039/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6322/J betreffend
Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung, welche die Abgeordneten Moser,
Freundinnen und Freunde am 20.5.1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten wurden im März 1994 insgesamt 4075,12 Überstunden einzeln
angeordnet und 153 Personen erhielten eine Überstundenpauschale. Im März 1999 betrug
die Gesamtzahl der einzeln angeordneten Überstunden nur mehr 3756,25 und nur mehr
9 Personen erhielten
eine Überstundenpauschale.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es muss darauf hingewiesen werden, dass es im Bundesdienst keine Teilzeitarbeitsplätze
gibt, sehr wohl aber teilbeschäftigte Bedienstete. Im März 1994 waren in der
Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten 51 Personen
teilbeschäftigt. Im März 1999 waren es mehr als doppelt so viele, nämlich 109 Personen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine Gegenüberstellung von Überstunden und Teilbeschäftigten, getrennt nach
Geschlecht, ergibt für die Zentralleitung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgendes Bild:
Im März 1994 waren 51 Frauen teilbeschäftigt, entfielen 1355,20 einzeln angeordnete
Überstunden auf Frauen und erhielten 27 Frauen eine Überstundenpauschale. Im selben
Zeitraum waren keine Männer teilbeschäftigt und entfielen 2719,92 Überstunden sowie
126 Überstundenpauschalen auf Männer.
Im Vergleichsmonat des Jahres 1999 waren 2 Männer und 107 Frauen teilbeschäftigt.
2338,65 einzeln angeordnete Überstunden entfielen auf Männer und 1417,60 auf Frauen.
Was die pauschalierten Überstunden anlangt, so erhielten solche 7 Männer und 2 Frauen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Aufteilung der Überstunden und Teilbeschäftigten auf Verwendungs -, Funktions - und
Entlohnungsgruppen,
getrennt nach Männern und Frauen, ist der Beilage zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Der Dienstgeber Bund ist sich der Situation am Arbeitsmarkt bewusst und daher bemüht,
arbeitsmarktkonform vorzugehen. Als Nachweis dafür kann angeführt werden, dass trotz
des Sinkens der eingesetzten Personalkapazität die Zahl der Beschäftigten nicht
abgenommen hat. Durch die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten wurden
zum Beispiel im Jahresdurchschnitt 1998 mehr Menschen beschäftigt als 1997.
Die Überstunden wurden in den letzten Jahren bereits gezielt und deutlich durch
entsprechende bundesweite Programme reduziert. Eine weitere Reduzierung der
Überstunden kann allerdings generell nicht als realisierbar angesehen werden.
Überstunden werden in der Regel nicht regelmäßig geleistet, sondern sind von
Belastungsspitzen abhängig. Würde man an Stelle dieser Überstunden zusätzliches
Personal einstellen, wäre diese folglich zeitweise unter - bzw. nicht beschäftigt. Weiters
entfallen Überstunden auf Personal unterschiedlicher Besoldungs - und
Verwendungsgruppen, unterschiedlicher Fachbereiche und unterschiedlicher
organistorischer Zuordnungen, sodass zusätzliches Personal mit vertretbarem
Beschäftigungsausmaß an Stelle der Überstunden praktisch nicht einsetzbar ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, gibt es keine Teilzeitarbeitsplätze im Bundesdienst und
können somit solche auch nicht ausgeschrieben werden. Weiters muss darauf hingewiesen
werden, dass gemäß Ausschreibungsgesetz Ersatzkräfte nicht auszuschreiben sind. Zum
Stichtag 20.5.1999 waren im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten sechs Stellen ausgeschrieben, davon fünf Abteilungsleitungsfunktionen
und eine Gruppenleitungsfunktion. Teilbeschäftigungen bei Leitungsfunktionen sind zwar
möglich, doch
versteht sich von selbst, dass dies nur in Ausnahmefällen
zweckmäßig ist.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Da das Ausschreibungsgesetz nur auf Ausschreibungen von Leitungsfunktionen
anwendbar ist und bei diesen eine Teilbeschäfligung in der Regel nicht zweckmäßig ist,
werden auch in Zukunft keine Teilbeschäftigungen ausgeschrieben werden.
Unbeschadet davon besteht flir die Bediensteten unter bestimmten Bedingungen natürlich
die Möglichkeit, nicht das volle Beschäftigungsausmaß in Anspruch zu nehmen. In diesen
Fällen wird sehr wohl nur eine teilbeschäftigte Ersatzkraft herangezogen. Dies zeigt auch
die Zahl der Teilzeitverwendungen, welche sich in den letzten fünf Jahren mehr als
verdoppelt hat.
Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass Teilbeschäftigungen natürlich mit einem
höheren finanziellen und räumlichen Aufwand, sowie mit einem erhöhten
Koordinationsaufwand verbunden sind. Weiters ist zu berücksichtigen, dass eine nicht
unbeträchtliche Anzahl von Teilbeschäftigten vor allem in niedrigeren Verwendungs -
bzw. Entlohnungsgruppen gezwungen ist, einer weiteren Teilbeschäftigung nachzugehen,
um das nötige Auskommen zu finden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Auswirkungen einer Arbeitzeitverkürzung von 12,5 % können theoretisch in
Beschäftigung umgerechnet werden. Eine solche Berechnung wurde bereits vor mehr als
einem Jahr angestellt. Unter Einrechnung des mit mehr Personal verbundenen
Mehrbedarfes an interner Verwaltung hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf von ca.
15 % der Personalkapazität ergeben. Allerdings ist bei den Überlegungen deutlich
geworden, dass - abgesehen von den Auswirkungen auf die Personalausgaben - durch die
räumlich und qualitativ starke Verteilung des Personals primär zusätzliche Überstunden
notwendig wären
und keineswegs die erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung
erreicht werden können, wenn man die Einstellung geringfügig Beschäftigter in großem
Umfang wohl von vornherein ausschließt.
Einem Beschäftigungseffekt durch Arbeitszeitverkürzung stehen dieselben praktischen
Hemmnisse entgegen wie der Einsparung von zusätzlichem Personal an Stelle von
Überstunden. Um eine neue Halbtagskraft einstellen zu können, müssten innerhalb einer
Organisationseinheit vier Vollbeschäftigte mit den gleichen Aufgaben vorhanden sein
(4 x 12,5 % = 50 %). Die Aufgaben in den in der Anfrage angesprochenen
Verwaltungsbereichen sind allerdings nicht derart konform, um diese rein theoretische
Vorgangsweise einschlagen zu können.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Eine Arbeitszeitverkürzung von 12,5 % bei vollem Lohnausgleich würde den
Betriebsaufwand (zusätzlicher Personal - und Arbeitsplatzaufwand) um ca. 20 % anheben.
Beilage
Beilage zur parlamentar.
Anfrage 6322/J
Frage 4
Teilbeschäftigte |
||||
|
|
März 94 |
März 99 |
||
|
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
|
A1 |
|
|
0 |
2 |
|
A2 |
|
|
0 |
6 |
|
A3 |
|
|
0 |
11 |
|
A4 |
|
|
0 |
2 |
|
VWGR A |
0 |
2 |
2 |
11 |
|
VWGR B |
0 |
4 |
0 |
7 |
|
VWGR C |
0 |
6 |
0 |
2 |
|
VWGR D |
0 |
1 |
0 |
1 |
|
VB I/a |
0 |
1 |
0 |
2 |
|
VB I/b |
0 |
2 |
0 |
7 |
|
VB I/c |
0 |
4 |
0 |
9 |
|
VB I/d |
0 |
27 |
0 |
44 |
|
VB I/e |
0 |
2 |
0 |
2 |
|
VB II/e |
0 |
2 |
0 |
0 |
|
Sondervertrag ADV Gruppe 5 |
0 |
0 |
0 |
1 |
|
Summe |
0 |
51 |
0 |
107 |
|
einzeln angeordnete Überstunden |
||||
|
|
März 94 |
März 99 |
||
|
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
|
Sondervertrag § 36 VBG |
53,00 |
95,00 |
0,00 |
0,00 |
|
A1 |
0,00 |
0,00 |
274,00 |
304,00 |
|
A2 |
0,00 |
0,00 |
287,78 |
121,50 |
|
A3 |
0,00 |
0,00 |
328,20 |
196,75 |
|
A4 |
0,00 |
0,00 |
9,00 |
25,00 |
|
VWGR A |
1141,42 |
202,00 |
609,77 |
176,00 |
|
VWGR B |
262,00 |
178,00 |
111,50 |
111,35 |
|
VWGR C |
237,00 |
312,00 |
0,00 |
30,00 |
|
VWGR D |
22,00 |
49,00 |
0,00 |
0,00 |
|
VWGR E |
0,00 |
2,00 |
0,00 |
0,00 |
|
VWGR P1 |
225,00 |
0,00 |
172,50 |
0,00 |
|
VWGR P2 |
315,50 |
0,00 |
173,50 |
0,00 |
|
VWGR P3 |
10,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
VWGR P4 |
42,00 |
0,00 |
0,00 |
4,00 |
|
VB I/a |
95,00 |
96,70 |
132,50 |
169,00 |
|
VB I/b |
50,50 |
67,00 |
48,00 |
27,00 |
|
VB I/c |
114,00 |
134,50 |
110,90 |
134,00 |
|
VB I/d |
47,00 |
187,00 |
35,00 |
103,00 |
|
VB I/e |
5,00 |
19,00 |
8,00 |
11,00 |
|
VB II/p2 |
67,50 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
VB II/p4 |
0,00 |
10,00 |
0,00 |
5,00 |
|
Sondervertrag ADV Gruppe 3 |
18,00 |
0,00 |
15,00 |
0,00 |
|
Sondervertrag ADV Gruppe 4 |
15,00 |
0,00 |
23,00 |
0,00 |
|
Summe |
2719,92 |
1355,20 |
2338,65 |
1417,60 |
Beilage zur parlamentar.
Anfrage 6322/J
Frage 4
|
pauschalierte Überstunden |
||||
|
|
März 94 |
März 99 |
||
|
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
|
Sondervertrag § 36 VBG |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
A1 |
0 |
0 |
2 |
0 |
|
VWGR A |
74 |
4 |
5 |
1 |
|
VWGR B |
44 |
19 |
0 |
0 |
|
VWGR C |
3 |
2 |
0 |
1 |
|
VWGR P1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
VB I/a |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
VB I/b |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
VB I/c |
0 |
1 |
0 |
0 |
|
VB II/p2 |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
Summe |
126 |
27 |
7 |
2 |