6042/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Terezija

Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 2.6.1999 unter der Nr. 6387/J eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Übergriffe der Polizei und

Gendarmerie (Statistik 1998) gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Nach den mir vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 1998 Beschwerden gegen

Beamte der Sicherheitsbehörden wegen angeblicher unzulässiger Gewaltausübung

im Dienst in folgendem Ausmaß eingebracht:

 

A) Im Bereich der Bundespolizei:

 

Eisenstadt             -

Graz                        30

Innsbruck             11

Klagenfurt            -

Leoben                  1

Linz                        35

Salzburg                5

St. Pölten              1

Schwechat            -

Steyr                      1

Villach                   -

Wels                      -

Wr. Neustadt       2

Wien                      238

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:

 

Innere Stadt                         24

Leopoldstadt                       16

Landstraße                           13

Wieden                                 7

Margareten                          3

Mariahilf                               3

Neubau                                 15

Josefstadt                             8

Alsergrund                           4

Favoriten                              21

Simmering                             6

Meidling                               14

Hietzing                                2

Penzing                                 6

Schmelz                                 6

Ottakring                              8

Hernals                                 4

Währing                               -

Döbling                                                2

Brigittenau                           9

Floridsdorf                           5

Donaustadt                          11

Liesing                                  3

Alarmabteilung                    14

Diensthundeabteilung       7

Verkehrsabteilung               10

Abteilung IV                        4

sonstige Dienststellen       13

 

B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:

 

Burgenland                          5

Kärnten                                                -

Niederösterreich                  9

Oberösterreich                     -

Salzburg                                2

Steiermark                             7

Tirol                                       4

Vorarlberg                            5

 

Zu Frage 2:

 

Die Anzahl der im Jahr 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden wegen

Verdachtes unzulässiger Gewaltanwendungen im Dienst bei der Staatsanwaltschaft

oder bei Gericht erstatteten Anzeigen betrug:

A) Im Bereich der Bundespolizei:

 

Eisenstadt                            -

Graz                                       30

Innsbruck                             11

Klagenfurt                            -

Leoben                                  1

Linz                                        35

Salzburg                                5

St. Pölten                              1

Schwechat                            -

Steyr                                      -

Villach                                   -

Wels                                      -

Wr Neustadt                        2

Wien                                     173

 

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:

 

InnereStadt                          18

Leopoldstadt                       8

Landstraße                           10

Wieden                                 6

Margareten                          2

Mariahilf                               1

Neubau                                 12

Josefstadt                             6

Alsergrund                           3

Favoriten                              17

Simmering                             4

Meidling                               12

Hietzing                                2

Penzing                                 4

Schmelz                                 3

Ottakring                              5

Hernals                                 2

Währing                               -

Döbling                                                1

Brigittenau                           6

Floridsdorf                           4

Donaustadt                          6

Liesing                                  3

Alarmabteilung                    13

Diensthundeabteilung       2

Verkehrsabteilung               6

sonstige Dienststellen       17

B) im Bereich der Bundesgendarmerie:

 

Burgenland                          3

Kärnten                                                -

Niederösterreich                  9

Oberösterreich                     -

Salzburg                                2

Steiermark                             7

Tirol                                       4

Vorarlberg                            5

 

Zu Frage 3:

 

Für das Jahr 1998 liegen mir folgende Informationen vor:

 

Zu lit. a) Im Bereich der Bundespolizei erfolgte bis jetzt in den unter Punkt 2

               angeführten Fällen eine Verurteilung gemäß §§ 83 und 313 StGB zu einer

               Geldstrafe. In fünf Fällen ist der Sachausgang noch offen.

               Im Bereich der Bundesgendarmerie erfolgte bislang keine Verurteilung.

 

Zu lit. b) Im Polizeibereich wurde eine Disziplinarstrafe in Höhe eines halben

               Monatsbezuges verhängt. Sieben Verfahren sind noch offen.

               Im Bereich der Bundesgendarmerie gibt es bislang keine dienstrechtlichen

               Folgen.

 

Zu lit. c) Die Mitglieder der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission

               sind in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.

               Da mir diesbezüglich keinerlei Kompetenz zukommt, möchte ich mich zur

               Frage, ob dienstrechtliche Konsequenzen ausreichend sind, nicht äußern.

 

Zu Frage 4:

 

Zu lt. a) Einleitung und Ausgang von Disziplinarverfahren in Jahr 1998:

 

              Im Bereich der Bundespolizei wurden insgesamt 97 Disziplinarverfahren

              eingeleitet. Davon endeten:

                        15 mit einer Einstellung.

                        18 mit Freispruch,

                        18 mit einem Verweis,

                        09 mit einer Geldbuße,

                        15 mit einer Geldstrafe

                        05 mit einer Entlassung.

                        17 Verfahren sind noch anhängig.

                Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden insgesamt 107 Verfahren

                eingeleitet. Davon endeten:

                          10 mit einer Einstellung,

                        03 mit Freispruch,

                        07 mit Schuldsprüchen ohne Ausspruch einer Strafe

                        12 mit einem Verweis,

                        14 mit einer Geldbuße,

                        13 mit einer Geldstrafe.

                        48 Verfahren sind noch offen.

 

Zu lit. b) Im Polizeibereich wurden zwei derartige Verfahren eingeteitet. Eines davon

               wurde eingestellt, das zweite endete mit Verhängung einer Geldstrafe in

               Höhe eines halben Monatsbezuges.

               Im Gendarmeriebereich wurde ein Verfahren eingeleitet, das derzeit noch

               anhängig ist.

 

Zu lit. c) bis e): keines

 

Zu lit. f) Es wurden - im Polizeibereich - acht derartige Verfahren eingeleitet, wovon

               eines mit der Verhängung einer Geldstrafe beendet wurde.

               Sieben Verfahren sind noch offen.

               Im Gendarmeriebereich wurde kein solches Verfahren eingeleitet.

 

Zu Frage 5:

 

Zu lt. a) Im Bereich der Bundespolizei (ausgenommen Wien) wurden in 18 Fällen

              gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Erstattung der

              Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet.

              Im Gendarmeriebereich waren es 14. Fälle.

 

Zu lit. b) Im Polizeibereich (ausgenommen Wien) waren es neun Fälle, im

               Gendarmeriebereich einer.

 

Zu lit. c) Soweit hiezu Informationen vorliegen, erfolgten bislang vier Verurteilungen,

               acht Freisprüche und acht Einstellungen. Etliche Verfahren sind noch offen.

 

Zu Frage 6:

 

Im Bereich der Bundespolizei (ausgenommen Wien) wurde in 12 Fällen gegen die

(den) Betroffene(n) ein Verfahren wegen § 269 StGB eingeleitet.

In 3 Fällen erfolgte eine Verurteilung. 8 Fälle sind noch offen. Ein Fall wurde gemäß

§ 90 STPO zurückgelegt.

Bei der Bundespolizeidirektion Wien liegen über diesen Sachverhalt keine

statistischen Aufzeichnungen vor.

Im Gendarmeriebereich waren 1998 6 Fälle zu verzeichnen, wobei in vier Fällen eine

Verurteilung erfolgte, ein Verfahren eingestellt und in einem Fall der

Verfahrensausgang nicht bekannt wurde.

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Im jährlichen Sicherheitsbericht sind statistische Angaben über die gemäß den §§ 88

bis 90 SPG geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen

Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar - und strafrechtlicher Sicht

enthalten.

Diese werden wie bisher weiter aufgenommen werden. Darüber hinausgehende

Angaben finden sich im Sicherheitsbericht nicht, da vor allem die lückenlose

Erfassung von Verfahrensausgängen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand mit

sich brächte.

 

Zu Frage 9:

 

Im Jahr 1998 wurden im Polizeibereich 14 Beschwerden gemäß § 88 Abs. 1 SPG

erhoben.

Im Gendarmeriebereich waren 36 Beschwerden zu verzeichnen.

 

Zu Frage 10:

 

Im Polizeibereich wurde 1998 eine Beschwerde gemäß § 88 Abs. 2 SPG erhoben.

Im Gendarmeriebereich waren es 22.

 

Zu Frage 11:

 

Im Bereich der Bundespolizei wurden 1998 48, in jenem der Bundesgendarmerie 16

Beschwerden gemäß § 89 SPG erhoben.

 

Zu Frage 12:

 

1998 waren im Polizeibereich zehn derartige Beschwerden und im

Gendarmeriebereich eine zu verzeichnen.

 

Zu Frage 13:

 

Insgesamt wurde in 12 Fällen (davon fünf im Polizeibereich) den Beschwerdeführern

Recht gegeben. In drei Fällen liegt derzeit noch keine Entscheidung vor.