6042/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Terezija
Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am 2.6.1999 unter der Nr. 6387/J eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Übergriffe der Polizei und
Gendarmerie (Statistik 1998) gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach den mir vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 1998 Beschwerden gegen
Beamte der Sicherheitsbehörden wegen angeblicher unzulässiger Gewaltausübung
im Dienst in folgendem Ausmaß eingebracht:
A) Im Bereich der Bundespolizei:
Eisenstadt -
Graz 30
Innsbruck 11
Klagenfurt -
Leoben 1
Linz 35
Salzburg 5
St. Pölten 1
Schwechat -
Steyr 1
Villach -
Wels -
Wr. Neustadt 2
Wien 238
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:
Innere Stadt 24
Leopoldstadt 16
Landstraße 13
Wieden 7
Margareten 3
Mariahilf 3
Neubau 15
Josefstadt 8
Alsergrund 4
Favoriten 21
Simmering 6
Meidling 14
Hietzing 2
Penzing 6
Schmelz 6
Ottakring 8
Hernals 4
Währing -
Döbling 2
Brigittenau 9
Floridsdorf 5
Donaustadt 11
Liesing 3
Alarmabteilung 14
Diensthundeabteilung 7
Verkehrsabteilung 10
Abteilung IV 4
sonstige Dienststellen 13
B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:
Burgenland 5
Kärnten -
Niederösterreich 9
Oberösterreich -
Salzburg 2
Steiermark 7
Tirol 4
Vorarlberg 5
Zu Frage 2:
Die Anzahl der im Jahr 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden wegen
Verdachtes unzulässiger Gewaltanwendungen im Dienst bei der Staatsanwaltschaft
oder bei Gericht erstatteten Anzeigen betrug:
A) Im Bereich der Bundespolizei:
Eisenstadt -
Graz 30
Innsbruck 11
Klagenfurt -
Leoben 1
Linz 35
Salzburg 5
St. Pölten 1
Schwechat -
Steyr -
Villach -
Wels -
Wr Neustadt 2
Wien 173
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:
InnereStadt 18
Leopoldstadt 8
Landstraße 10
Wieden 6
Margareten 2
Mariahilf 1
Neubau 12
Josefstadt 6
Alsergrund 3
Favoriten 17
Simmering 4
Meidling 12
Hietzing 2
Penzing 4
Schmelz 3
Ottakring 5
Hernals 2
Währing -
Döbling 1
Brigittenau 6
Floridsdorf 4
Donaustadt 6
Liesing 3
Alarmabteilung 13
Diensthundeabteilung 2
Verkehrsabteilung 6
sonstige Dienststellen 17
B) im Bereich der Bundesgendarmerie:
Burgenland 3
Kärnten -
Niederösterreich 9
Oberösterreich -
Salzburg 2
Steiermark 7
Tirol 4
Vorarlberg 5
Zu Frage 3:
Für das Jahr 1998 liegen mir folgende Informationen vor:
Zu lit. a) Im Bereich der Bundespolizei erfolgte bis jetzt in den unter Punkt 2
angeführten Fällen eine Verurteilung gemäß §§ 83 und 313 StGB zu einer
Geldstrafe. In fünf Fällen ist der Sachausgang noch offen.
Im Bereich der Bundesgendarmerie erfolgte bislang keine Verurteilung.
Zu lit. b) Im Polizeibereich wurde eine Disziplinarstrafe in Höhe eines halben
Monatsbezuges verhängt. Sieben Verfahren sind noch offen.
Im Bereich der Bundesgendarmerie gibt es bislang keine dienstrechtlichen
Folgen.
Zu lit. c) Die Mitglieder der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission
sind in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.
Da mir diesbezüglich keinerlei Kompetenz zukommt, möchte ich mich zur
Frage, ob dienstrechtliche Konsequenzen ausreichend sind, nicht äußern.
Zu Frage 4:
Zu lt. a) Einleitung und Ausgang von Disziplinarverfahren in Jahr 1998:
Im Bereich der Bundespolizei wurden insgesamt 97 Disziplinarverfahren
eingeleitet. Davon endeten:
15 mit einer Einstellung.
18 mit Freispruch,
18 mit einem Verweis,
09 mit einer Geldbuße,
15 mit einer Geldstrafe
05 mit einer Entlassung.
17 Verfahren sind noch anhängig.
Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden insgesamt 107 Verfahren
eingeleitet. Davon endeten:
10 mit einer Einstellung,
03 mit Freispruch,
07 mit Schuldsprüchen ohne Ausspruch einer Strafe
12 mit einem Verweis,
14 mit einer Geldbuße,
13 mit einer Geldstrafe.
48 Verfahren sind noch offen.
Zu lit. b) Im Polizeibereich wurden zwei derartige Verfahren eingeteitet. Eines davon
wurde eingestellt, das zweite endete mit Verhängung einer Geldstrafe in
Höhe eines halben Monatsbezuges.
Im Gendarmeriebereich wurde ein Verfahren eingeleitet, das derzeit noch
anhängig ist.
Zu lit. c) bis e): keines
Zu lit. f) Es wurden - im Polizeibereich - acht derartige Verfahren eingeleitet, wovon
eines mit der Verhängung einer Geldstrafe beendet wurde.
Sieben Verfahren sind noch offen.
Im Gendarmeriebereich wurde kein solches Verfahren eingeleitet.
Zu Frage 5:
Zu lt. a) Im Bereich der Bundespolizei (ausgenommen Wien) wurden in 18 Fällen
gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Erstattung der
Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Im Gendarmeriebereich waren es 14. Fälle.
Zu lit. b) Im Polizeibereich (ausgenommen Wien) waren es neun Fälle, im
Gendarmeriebereich einer.
Zu lit. c) Soweit hiezu Informationen vorliegen, erfolgten bislang vier Verurteilungen,
acht Freisprüche und acht Einstellungen. Etliche Verfahren sind noch offen.
Zu Frage 6:
Im Bereich der Bundespolizei (ausgenommen Wien) wurde in 12 Fällen gegen die
(den) Betroffene(n) ein Verfahren wegen § 269 StGB eingeleitet.
In 3 Fällen erfolgte eine Verurteilung. 8 Fälle sind noch offen. Ein Fall wurde gemäß
§ 90 STPO zurückgelegt.
Bei der Bundespolizeidirektion Wien liegen über diesen Sachverhalt keine
statistischen Aufzeichnungen vor.
Im Gendarmeriebereich waren 1998 6 Fälle zu verzeichnen, wobei in vier Fällen eine
Verurteilung erfolgte, ein Verfahren eingestellt und in einem Fall der
Verfahrensausgang nicht bekannt wurde.
Zu den Fragen 7 und 8:
Im jährlichen Sicherheitsbericht sind statistische Angaben über die gemäß den §§ 88
bis 90 SPG geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar - und strafrechtlicher Sicht
enthalten.
Diese werden wie bisher weiter aufgenommen werden. Darüber hinausgehende
Angaben finden sich im Sicherheitsbericht nicht, da vor allem die lückenlose
Erfassung von Verfahrensausgängen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand mit
sich brächte.
Zu Frage 9:
Im Jahr 1998 wurden im Polizeibereich 14 Beschwerden gemäß § 88 Abs. 1 SPG
erhoben.
Im Gendarmeriebereich waren 36 Beschwerden zu verzeichnen.
Zu Frage 10:
Im Polizeibereich wurde 1998 eine Beschwerde gemäß § 88 Abs. 2 SPG erhoben.
Im Gendarmeriebereich waren es 22.
Zu Frage 11:
Im Bereich der Bundespolizei wurden 1998 48, in jenem der Bundesgendarmerie 16
Beschwerden gemäß § 89 SPG erhoben.
Zu Frage 12:
1998 waren im Polizeibereich zehn derartige Beschwerden und im
Gendarmeriebereich eine zu verzeichnen.
Zu Frage 13:
Insgesamt wurde in 12 Fällen (davon fünf im Polizeibereich) den Beschwerdeführern
Recht gegeben. In drei Fällen liegt derzeit noch keine Entscheidung vor.