6044/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 19. Mai

1999 unter der Nr. 6298/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Filmförderung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Das Österreichische Filminstitut vergibt seine Förderungsmittel auf der Grund -

lage der vom Kuratorium des Österreichischen Filminstituts festgelegten Förde -

rungsrichtlinien. Die Höhe der Mittel, die zuerkannt werden, richtet sich nach

den anerkannten Herstellungskosten, dem Finanzierungsplan sowie nach den

dem Österreichischen Filminstitut zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Darüber hinaus sind Höchst - und Richtsätze bei diversen Förderungssparten zu

beachten.

 

Zu Frage 2:

 

Die Auswahl der Förderungswerber und Projekte erfolgt zunächst auf der

Grundlage von § 2 des Filmförderungsgesetzes, in dem Ziele und Förde -

rungsgegenstand definiert sind. Primäres Ziel der Filmförderung ist es, unter

anderem die Herstellung, die Verbreitung und Verwertung österreichischer

Filme zu unterstützen. Gegenstand der Förderung sind insbesondere die

Konzept - und Drehbucherstellung, die Projektentwicklung eigenproduzierter

Filme sowie Koproduktionen, Verleih und Vertrieb.

 

Darüber hinaus wird die ausreichende Qualifikation der Förderungswerber

anhand der bisherigen filmberuflichen Tätigkeit beurteilt.

 

Zu Frage 3:

 

Ja. Die Auswahlkriterien sind im Gesetz ausreichend definiert. Förderungs -

entscheidungen werden schriftlich begründet; die angewendeten Kriterien der

Vergabe oder der Ablehnung von Förderungen sind daher jederzeit nachvoll -

ziehbar.

 

Zu Frage 4:

 

Die Auswahlkommission hat die Aufgabe, jene Projekte nach Maßgabe der

verfügbaren finanziellen Mittel zu fördern, die dem Filmförderungsgesetz und

den Förderungsrichtlinien entsprechen.

 

Die Genehmigung von Förderungen, deren Förderungssumme bei Förderun -

gen nach dem Projektprinzip im Einzelfall 10 v.H. , bei Kumulation nach dem

Erfolgs - und dem Projektprinzip im Einzelfall 15 v.H. der im jeweiligen Jahres -

voranschlag ausgewiesenen Mittel übersteigt, erfolgt durch das Kuratorium.

 

Zu Frage 5:

 

Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 2.

Zu Frage 6:

 

Für die Ablehnung von Förderungen sind insbesondere folgende Gründe

maßgebend:

- Das Projekt hat den Zielen der Filmförderung nicht entsprochen.

- Die Qualität des Vorhabens war in inhaltlicher und/oder produktions -

   wirtschaftlicher Hinsicht nicht gegeben.

- Die Qualifikation des/der Förderungswerbers(in) war nicht entsprechend.

- Die Förderungsvoraussetzungen wurden nicht erfüllt.

 

Die einzelnen Förderungssparten werden folgendermaßen aufgeschlüsselt:

 

 

beantragt

gefördert

nicht gefördert

Treatmenterstellung

28

9

19

Drehbucherstellung

65

12

53

Drehbuchentwicklung im Team

20

8

12

Projektentwicklung

31

6

25

Produktionsvorbereitung

2

2

 

Herstellung

50

34

16

davon Überschreitungsreserve

 

11

 

Aufstockung Förderungszusagen

 

4

 

aus Vorjahren

 

 

 

Ausfallshaftung

 

1

 

Kofinanzierungen

2

2

 

Kinostarts, Festivalteilnahmen

31

27

4

gemeinschaftl. Präsentationen

6

6

 

Berufl. Weiterbildung

6

6

 

Strukturverbessernde Maßnahmen

5

3

2

Referenzfilmförderung

4

2

2


 

Zu Frage 7:

 

Die widmungsgemäße Verwendung der Mittel wird im Sinne einer begleitenden

Kontrolle geprüft. Ferner ist nach Fertigstellung eines geförderten Filmes und

jedenfalls vor Inanspruchnahme der letzten Teilzahlung auf die Förderungs -

mittel dem Österreichischen Filminstitut eine technisch einwandfreie kombi -

nierte Kinokopie vorzuführen. Spätestens 6 Monate nach Erhalt der letzten

Teilzahlung der Förderungsmittel ist eine Endabrechnung anhand saldierter

Originalbelege einschließlich der dazugehörenden Kontoauszüge zu über -

geben. Diese Unterlagen haben sich auf alle mit dem geförderten Projekt in

Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben des Förderungs -

empfängers zu beziehen.

 

Zu Frage 8:

 

Zunächst ist festzuhalten, daß zwischen dem Zeitpunkt der Förderungszusage

und der ersten öffentlichen Aufführung üblicherweise ein Zeitraum von über

einem bis zu zwei Jahren liegt.

 

 

Ein flüchtiger Zug nach dem Orient                Vor Fertigstellung

Suzie Washington                                              27.03.1998

Helden in Tirol                                                    02.10.1998

Way out                                                               Vor Kinostart

Comedian Harmonists                                       25.12.1997

Beastie Girl                                                          15.05.1998

Laura                                                                    TV Film, wurde bereits

                                                                              ausgestrahlt

Im Schwimmen zwei Vögel                                12.11.1997

Nordrand                                                             Vor Fertigstellung

Der Umweg                                                          Zurückgezogen

Alma TV Film,                                                     wurde bereits

                                                                              ausgestrahlt

Ceija Stojka                                                                         Vor Kinostart

Alles bunt und wunderbar                                               23.10.1998

Escort Service                                                                     Zurückgezogen

Sunrise                                                                                 Zurückgezogen

Daydream Nation oder die Kunst zu fliehen Vor Fertigstellung

Die totale Therapie                                                            04.04.1997

Rest in Pieces                                                                     25.09.1998

Der Schatz der vom Himmel fiel                                       Vor Kinostart

Eine fast perfekte Scheidung                                           06.02.1998

Schule fürs Sterben                                                           Zurückgezogen

Winter                                                                                  Zurückgezogen

Die Schuld der Liebe                                                         16.01.1998

Funny Games                                                                      11.09.1997

Höhere Gewalt                                                                    11.07.1997

Exit II                                                                                    18.04.1995

Drei Herren                                                                          20.11.1998

Das Siegel                                                                           17.04.1998

Die drei Posträuber                                                            18.12.1998

Wolfzeit                                                                               Zurückgezogen

Jedermanns Fest                                                                In Fertigstellung

 

Zu Frage 9:

 

Die Förderung des Filmes „Jedermanns Fest‘ mit Stand Juni 1999 betrug:

 

 

Österreichisches Filminstitut            S 10,5 Millionen

Wr. Filmfinanzierungsfonds             S 15,0 Millionen

ORF Film-TV Abkommen   S 19,0 Millionen

Eurimages                                            S 4,8 Millionen.

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Die Dreharbeiten wurden am 23. April 1999 abgeschlossen, derzeit ist der Film -

schnitt im Gange.

 

Endgültiger Fertigstellungstermin (Kinoserienkopie) ist der 8. März 2000. Der

Prozeß der Einigung zwischen Produktion und Regie über die Fertigstellung

des Filmes dauerte vom Frühjahr 1997 bis Dezember 1998. Im Frühjahr 1998

fanden ergänzende Dreharbeiten statt. Die massive Verzögerung der Fertig -

stellung ist auf urheberrechtliche Probleme - Recht auf Fertigstellung durch die

Produktion gegenüber ,,Director's Cut" - rückführbar.

 

Zu Frage 12:

 

Das Kuratorium des Österreichischen Filminstituts hat im Frühjahr 1998 eine

Richtlinienbestimmung beschlossen, die als Reaktion auf den Produktions -

verlauf von „Jedermanns Fest" zu sehen ist. Demgemäß sind Aufwendungen

für eine branchenübliche Fertigstellungsversicherung grundsätzlich als

Projektkosten anzuerkennen. Bei Koproduktionen mit Gesamtkosten von über

30 Millionen Schilling ist eine Fertigstellungsversicherung nach Bond - Regeln

jedenfalls vorzusehen, es sei denn, alle an der Koproduktion Beteiligten

(Produzenten, Finanziers) vereinbaren eine andere taugliche Art der

Besicherung.