6045/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben

am 20. Mai 1999 unter der Nr. 6320/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für

Beschäftigung zum Ziel gesetzt, Teilzeitbeschäftigung auch im Bundesdienst

verstärkt zu fördern. Eine optimal gestaltete Teilzeitarbeit stellt eine Grundlage

für bessere und partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einen

Beitrag zur stärkeren Beteiligung von Frauen am Berufsleben und nicht zuletzt

einen Beitrag für motiviertere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit für

eine höhere Qualität der öffentlichen Dienstleistungen dar.

 

Zu den folgenden Ausführungen ist zu bemerken, daß sich die genannten

Daten aufgrund von Kompetenzverschiebungen zwischen den Ressorts auf

zum Teil unterschiedliche Personenkreise beziehen und ein objektiverVer -

gleich daher nicht möglich ist.

Zu Frage 1:

 

Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um die im März 1994 bzw. im

März 1999 geleisteten pauschalierten und einzeln angeordneten Überstunden.

Die im Rahmen von Verwendungszulagen, -abgeltungen sowie von Fix -

gehältern bzw. ADV - Fixbetragspauschalien geleisteten und abgegoltenen

Überstunden wurden nicht berücksichtigt.

März 1994: 5.830,7

März1999: 4.693

 

Zu Frage 2:

 

Es ist darauf hinzuweisen, daß es keine ,,Teilzeitarbeitsplätze“ gibt, die

vorhandenen Planstellen können jedoch mit ,,Teilzeitbeschäftigten‘ besetzt

werden.

 

Im Bundeskanzleramt - Zentralleitung gab es im März 1994 29 Personen mit

reduziertem Beschäftigungsausmaß, im März 1999 67 Personen.

 

Zu Frage 3:

 

Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze gliedern sich auf wie folgt:

 

 

 

Überstunden

 Teilzeitbeschäftigte

1994:

männlich:

 3.462,95

1

 

weiblich:

 2.367,75

28

1999:

männlich:

 2.473

3

 

weiblich:

 2.220

64

 

Zu Frage 4:

 

Dazu verweise ich auf die beiliegende Aufgliederung.

Zu den Fragen 5, 9 und 10:

 

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für

Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6324/J.

 

Zu Frage 6:

 

Mit Stichtag 20. Mai 1999 waren zwei Funktionen im Amtsblatt zur Wiener

Zeitung ausgeschrieben; bei beiden Funktionen wurde darauf hingewiesen,

daß sie mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt werden

können.

 

Zu Frage 7:

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für

das Bundeskanzleramt ist vor der Ausschreibung einer Funktion zu prüfen, ob

diese auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt

werden kann.

 

Im Ausschreibungstext ist gegebenenfalls ein Hinweis aufzunehmen.

 

Zu Frage 8:

 

Grundsätzlich bietet die vermehrte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung

die Möglichkeit, auch mehr Personen zu beschäftigen. Was die Schwierigkeiten

bei der praktischen Umsetzung betrifft - etwa bei der Organisation der Arbeits -

abläufe -, wird es erforderlich sein, durch geeignete Verwaltungsreform -

maßnahmen bessere Voraussetzungen für flexiblere Arbeitszeitregelungen zu

schaffen.

 

 

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