6045/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben
am 20. Mai 1999 unter der Nr. 6320/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes für
Beschäftigung zum Ziel gesetzt, Teilzeitbeschäftigung auch im Bundesdienst
verstärkt zu fördern. Eine optimal gestaltete Teilzeitarbeit stellt eine Grundlage
für bessere und partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einen
Beitrag zur stärkeren Beteiligung von Frauen am Berufsleben und nicht zuletzt
einen Beitrag für motiviertere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit für
eine höhere Qualität der öffentlichen Dienstleistungen dar.
Zu den folgenden Ausführungen ist zu bemerken, daß sich die genannten
Daten aufgrund von Kompetenzverschiebungen zwischen den Ressorts auf
zum Teil unterschiedliche Personenkreise beziehen und ein objektiverVer -
gleich daher nicht möglich ist.
Zu Frage 1:
Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um die im März 1994 bzw. im
März 1999 geleisteten pauschalierten und einzeln angeordneten Überstunden.
Die im Rahmen von Verwendungszulagen, -abgeltungen sowie von Fix -
gehältern bzw. ADV - Fixbetragspauschalien geleisteten und abgegoltenen
Überstunden wurden nicht berücksichtigt.
März 1994: 5.830,7
März1999: 4.693
Zu Frage 2:
Es ist darauf hinzuweisen, daß es keine ,,Teilzeitarbeitsplätze“ gibt, die
vorhandenen Planstellen können jedoch mit ,,Teilzeitbeschäftigten‘ besetzt
werden.
Im Bundeskanzleramt - Zentralleitung gab es im März 1994 29 Personen mit
reduziertem Beschäftigungsausmaß, im März 1999 67 Personen.
Zu Frage 3:
Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze gliedern sich auf wie folgt:
|
|
|
Überstunden |
Teilzeitbeschäftigte |
|
1994: |
männlich: |
3.462,95 |
1 |
|
|
weiblich: |
2.367,75 |
28 |
|
1999: |
männlich: |
2.473 |
3 |
|
|
weiblich: |
2.220 |
64 |
Zu Frage 4:
Dazu verweise ich auf die beiliegende
Aufgliederung.
Zu den Fragen 5, 9 und 10:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für
Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 6324/J.
Zu Frage 6:
Mit Stichtag 20. Mai 1999 waren zwei Funktionen im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung ausgeschrieben; bei beiden Funktionen wurde darauf hingewiesen,
daß sie mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt werden
können.
Zu Frage 7:
Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan für
das Bundeskanzleramt ist vor der Ausschreibung einer Funktion zu prüfen, ob
diese auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt
werden kann.
Im Ausschreibungstext ist gegebenenfalls ein Hinweis aufzunehmen.
Zu Frage 8:
Grundsätzlich bietet die vermehrte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung
die Möglichkeit, auch mehr Personen zu beschäftigen. Was die Schwierigkeiten
bei der praktischen Umsetzung betrifft - etwa bei der Organisation der Arbeits -
abläufe -, wird es erforderlich sein, durch geeignete Verwaltungsreform -
maßnahmen bessere Voraussetzungen für flexiblere Arbeitszeitregelungen zu
schaffen.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!