6052/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger,
Mag. Haupt, Dr. Kurzmann und Kollegen betreffend
Drei - Minuten - Medizin ist nichts für die Geriatrie
(Nr. 6378/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Im Anschluß an die Festlegungen im Österreichischen Krankenanstalten - und Groß -
geräteplan 1999 über die Einrichtung von Abteilungen bzw. Departments für Akutge -
riatrie bis zum Jahr 2005 ist derzeit im Auftrag des Strukturfonds eine Studie zur Er -
arbeitung von Standards der Akutgeriatrie in Arbeit. Die Studie wird Empfehlungen
sowohl zur Struktur - und Prozeßqualität als auch Empfehlungen für die Durchfüh -
rung adäquater und im Routinebetrieb einer Akutgeriatrie durchführbarer Outcome -
Messungen sowie - damit einhergehend - Überlegungen zur Dokumentation des Pa -
tientenstatus und der erbrachten Leistungen enthalten. Die Personalstruktur wird
hierbei als Strukturqualitätskriterium betrachtet.
Bezüglich der in Frage 1 angesprochenen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans
für Beschäftigung (NAP) ist festzuhalten, daß der NAP keine konkreten Maßnahmen
im Bereich der Krankenanstalten enthält. Der durch die demographische Entwicklung
(Zunahme der Zahl älterer, vor allem hochbetagter Menschen) entstehende verstärk -
te Personalbedarf vor allem im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege,
aber auch in anderen Teilbereichen des Gesundheitswesens, hat aber dazu geführt,
daß im NAP der bedarfsorientierte Ausbau
jener Einrichtungen des Gesundheits -
und Sozialwesens, die schwerpunktmäßig die Pflege und Betreuung älterer Men -
schen abzudecken haben, festgelegt wurde.
Im Rahmen der mit den Bundesländern abgeschlossenen Art. 15 a - Verträge zur
Pflegevorsorge haben sich die Länder verpflichtet, etappenweise einen Ausbau der
Pflegeeinrichtungen gemäß entsprechender Bedarfs - und Entwicklungspläne zu be -
werkstelligen. Damit können u.a. auch etwaige "Asylierungsfälle" oder unnötige Ver -
längerungen der Aufenthaltsdauer in Krankenanstalten hintangehalten werden.
Daneben wurden weitere Maßnahmen zur Unterstützung der extramuralen, ambulan -
ten Betreuung gesetzt:
Mit der Änderung des Arbeits - und Sozialrechtes wurde die Möglichkeit geschaffen,
Personen, die einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 5, 6 und 7
betreuen, in die gesetzliche Pensionsversicherung einzubeziehen. Bislang nahmen
159 Pflegepersonen die begünstigte Weiterversicherung in Anspruch.
Weiters wurden neue Arbeitsplätze im Gesundheits - und Sozialbereich geschaffen:
Wie im Umsetzungsbericht des NAP bereits dargestellt, wurden 1998 seitens des
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) 3.478 Beschäftigungsförderungen in den Be -
reichen Gesundheit, Sozialwesen und sonstige öffentliche und private Dienstleistun -
gen neu bewilligt. Dazu kommen in diesem Zusammenhang verschiedenste Aus -
und Weiterbildungsmaßnahmen, die vom AMS gefördert werden. Darüber hinaus
wurden im Rahmen des Programms Newstart im Gesundheits - und Pflegebereich
weitere 1.374 Beschäftigungsaufnahmen ermöglicht.
Zu Frage 4:
Auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichi-
schen Sozialversicherungsträger vom 6. Juli1999, die sich mit der Ansicht meines
Ressorts deckt, wird verwiesen.
Zu Frage 5:
Die Frage bezüglich der verstärkten Berücksichtigung der Geriatrie in der Ausbildung
an den Universitäten wäre an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zu
richten. In den Kompetenzbereich meines Ressorts fällt nur die Gestaltung der post -
promotionellen Ausbildung der Ärzte für Allgemeinmedizin sowie der Fachärzte.
Bereits in der Ärzte - Ausbildungsverordnung aus dem Jahre 1994 sind im Rahmen
der näheren Determination der in diesen Ausbildungen zu vermittelnden Ausbil -
dungsinhalte Kenntnisse der Geriatrie ausdrücklich verankert. Dies im Hinblick auf
die Tatsache, daß sowohl die ÄrztInnen für Allgemeinmedizin als auch praktisch alle
Sonderfächer in der Medizin zu einem wesentlichen Anteil mit alten Menschen zu tun
haben.
Derzeit werden seitens der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit
meinem Ressort neue Rasterzeugnisse erarbeitet, wobei ebenfalls die Ausbildung im
Bereich der Geriatrie einen entsprechenden Stellenwert einnehmen wird.
Im Hinblick auf die bei alten Menschen gegebene Multimorbidität wird darüber hin -
aus besonderes Gewicht auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdis -
ziplinen zu legen sein, aber auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheits -
berufen wie etwa auf den Gebieten der
Gesundheits - und Krankenpflege und der
medizinisch - technischen Dienste, bei deren Ausbildung ebenfalls den geriatrischen
Aspekten entsprechend Rechnung getragen wird.
Zu Frage 6:
Das österreichische Gesundheitsversorgungssystem bietet - auch im internationalen
Vergleich gesehen - vor allem vom Zugang der PatientInnen her gesehen optimale
Voraussetzungen dafür, daß Patientinnen aller Altersstufen eine dem jeweiligen
Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung entsprechende Behandlung
erfahren. Ziel ist es insbesondere, die Zusammenarbeit der intra - und extramuralen
Versorgung vermehrt zu fördern, also des Spitalsversorgungssystems und der
Ärztinnen in der freien Praxis, aber auch die Zusammenarbeit der ÄrztInnen in der
freien Praxis mit den sozialen Diensten.
Darüber hinaus besteht im Rahmen des Systems der leistungsorientierten Kranken -
anstaltenfinanzierung (LKF) und der damit verbundenen Dokumentationssysteme
bereits jetzt die Möglichkeit, zusätzlich zur Hauptdiagnose bis zu neun Nebendia -
gnosen zu dokumentieren, womit die Multimorbidität bis zu einem gewissen Grad
erfaßbar ist. Im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung des LKF werden nach
Vorliegen und Abstimmung der Ergebnisse der in der gemeinsamen Beantwortung
der Fragen 1, 2 und 3 erwähnten Studie bei Bedarf entsprechende Anpassungen in
den Dokumentationssystemen für die Krankenanstalten erfolgen.
Bezüglich der Überlegungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversi -
cherungsträger zu dieser Frage wird auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des
Hauptverbandes verwiesen.
Zu Frage 7:
Gemäß den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geän -
dert durch BGBI. I Nr. 78/1998, und der Fachinformationsverordnung, BGBI. II Nr.
3/1998, sind die genehmigten Fachinformationen sowie Änderungen der Fachinfor -
mationen von der Österreichischen Apothekerkammer unter Mitwirkung der Öster -
reichischen Ärztekammer zu veröffentlichen.
Im Hinblick auf die Fachinformation sind durch die Fachinformationsverordnung ent -
sprechend den ihren näheren Inhalt determinierenden EU - Vorgaben für ein sog.
Summary of Product Characteristics (SPC - Zusammenfassung der Produkteigen -
schaften) besondere Hinweise für bestimmte Verbrauchergruppen (also insbeson -
dere auch ältere Menschen) vorgesehen, die in dieser Form natürlich auch in den
Austria Codex einfließen.
Geriatrische Patientinnen (65 Jahre und älter) können ein unterschiedliches pharma -
kokinetisches Verhalten verglichen mit jüngeren Patientinnen zeigen. Ursache dafür
ist meist die mit zunehmendem Alter häufiger werdende Einschränkung der Nieren -
bzw. Leberfunktion.
Bei älteren Patientinnen mit einer Nierenfunktionseinschränkung werden Arzneimit -
tel, die hauptsächlich renal ausgeschieden werden, langsamer ausgeschieden, was
zu einem höheren Blutspiegel bei gleicher Dosierung führt. Bei älteren Patienten mit
einer Leberfunktionseinschränkung werden Arzneimittel, die hauptsächlich in der
Leber metabolisiert (umgebaut) werden, langsamer eliminiert, was ebenfalls zu ei -
nem höheren Blutspiegel bei gleicher Dosierung führt. Daher werden in diesen Fäl -
len bei älteren Patientinnen niedrigere
Dosierungen notwendig sein als bei jüngeren.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens legen zahlreiche Firmen bereits Ergebnisse
von Pharmakokinetikstudien an älteren Patientinnen bzw. an Patientinnen mit Nie -
ren - bzw. Leberfunktionseinschränkung vor. Zeigen diese Studien Unterschiede im
pharmakokinetischen Verhalten des Arzneimittels zwischen jüngeren und älteren
PatientInnen, werden die daraus resultierenden Dosisempfehlungen für ältere Pati -
entinnen in den Austria Codex aufgenommen.
Ein weiterer Punkt sind Arzneimittelwechselwirkungen. Im höheren Alter ist die
Wahrscheinlichkeit, mehrere Arzneimittel zugleich einzunehmen, größer als in jun -
gen Jahren.
So werden von den pharmazeutischen Firmen zunehmend mehr sogenannte Inter -
aktionsstudien durchgeführt, in denen Arzneimittel, die häufig zu Wechselwirkungen
führen und im Alter auch häufig gleichzeitig verabreicht werden (orale Antikoagu -
latien, Herzglykoside etc.), untersucht werden. Auch hier werden klinisch relevante
Ergebnisse im Austria Codex in den Abschnitten ,,Wechselwirkungen",
„Warnhinweise‘ und ,,Dosierungsangaben" aufgenommen.
Schließlich sei noch erwähnt, daß nicht nur auf nationaler, sondern auch auf euro -
päischer Ebene Anstrengungen unternommen werden, zur Frage der Medikation von
älteren Patientinnen Richtlinien zu erstellen (z.B. „Note for Guidance on Studies in
Support of special Populations: Geriatrics“).
Bezüglich der Überlegungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversi -
cherungsträger zu dieser Frage wird auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des
Hauptverbandes verwiesen.
Anlage
Betr.: Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger,
Mag. Haupt, Dr. Kurzmann und Kollegen betreffend „Drei - Minuten - Medizin
ist nichts Gutes für die Geriatrie", Nr. 6378/J
Bezug: Ihr Schreiben vom 14. Juni 1999,
Zl. 20.20.001/76 - 5/99
Sehr geehrte Damen und Herren !
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt zu
der im Betreff angeführten parlamentarischen Anfrage wie folgt Stellung:
In der Einleitung der parlamentarischen Anfrage wird ein Interview der Zeit -
schrift „Ärztewoche" zitiert. Hinsichtlich der Ausführungen zum ÖKAP In der ab
1. Jänner 1999 geltenden Fassung ist zu ergänzen, daß bis zum Planungshorizont
2005 österreichweit 2.049 Betten der Insgesamt 48.848 Betten In landesfondsfinan -
zierten Krankenanstalten für Akutgeriatrie/Remobilisation eingerichtet werden sollen.
Wie aus der Präambel zum ÖKAP eindeutig hervorgeht, umfaßt Akutgera -
trie/Remobilisation sowohl die fächerübergreifende Primärversorgung direkt aufge -
nommener geriatrischer Patienten als auch die Weiterführung der Behandlung akut -
kranker Patienten aus anderen Abteilungen.
Zielsetzung ist dabei neben der Heilung
oder Stabilisierung der Erkrankung vor allem die Wiedererlangung und Erhaltung
von Selbständigkeit und die Rückkehr nach Hause.
Aus einer Patientenumfrage (April 1999), die der Österreichische Hausärz -
teverband Landesgruppe Wien beauftragt hat, gehen auf die Frage; „Nimmt sich
Ihr Hausarzt für Ihre Beschwerden ausreichend Zeit?“ folgende Patientenantworten
hervor (befragte Patienten 1.638):
> Immer: 80,9 %.
> Meistens: 16,9 %.
> Selten: 1,2%.
> Nie: 0,3 %.
> Keine Antwort: 0,7 %.
Dies deckt sich auch mit der Erfahrung des Hauptverbandes, daß sich Ärzte
für ihre Patienten ausreichend Zelt nehmen und sich der Zeitaufwand für den Pati -
enten individuell nach Anlaß bzw. Beschwerde richtet.
Die Behauptung, daß die Anzahl der Scheine für „das Überleben“ der Ärzte
maßgeblich ist, ist unrichtig: Einerseits bezahlen die österreichischen Krankenversi -
cherungstrager im Grundleistungsbereich größtenteils die einzelne Ordination und
nicht ein Pauschale pro Fall (= Schein). Andererseits werden von allen Krankenver -
sicherungsträgern neben den Grundleistungen auch Sonderleistungen dotiert.
Auch enthalten die Honorarordnungen Positionen zur Abgeltung eines be -
sonderen Zeitaufwandes: Insbesondere ist auf die Honorarposition „Ausführliche
diagnostisch - therapeutische Aussprache zwischen Arzt und Patient als integrierter
Therapiebestandteil (Ärztliches Gespräch)“ zu verweisen.
Generelles Ziel in der Honorarpolitik der Krankenversicherungsträger und
des Hauptverbandes ist es, die zuwendungsintensive Medizin zu fördern. Unter an -
derem ist es in letzter Zeit gelungen, Honorarvolumina aus dem technischen Bereich
(insbesondere Laborbereich) in den
Gesprächsbereich umzuschichten.
Zu Frage 4:
Neben der im Ärztegesetz verankerten Verpflichtung, die Patientenbetreu -
ung nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen, se -
hen auch die Gesamtverträge sowie die darauf basierenden Einzelverträge die Ver -
pflichtung des Arztes zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und das Maß des
Notwendigen nicht überschreitenden Behandlung vor. Dies bezieht sich naturgemäß
auch auf die Grundleistung Ordination oder Visite, in der das Patientengespräch als
Teil inkludiert ist. Für eine ausführliche therapeutische Aussprache bzw. begründe -
ten zusätzlichen Zeitaufwand existieren in den Honorarordnungen in unterschiedli -
cher Form Vergütungen.
Ausreichend Zeit und eine entsprechende Untersuchung, Behandlung und
Aufklärung sind Rechte jedes Patienten. Eine Differenzierung nach nicht -
medizinischen Kriterien, wie z.B. dem kalendarischen Lebensalter, erscheint nicht
gerechtfertigt.
Zu Frage 6:
Eine gesonderte Erhebung der funktionellen Probleme und eventuell beste -
hender Multimorbidität von älteren Patienten erscheint nicht zweckmäßig. Es ist
nicht nur zu beachten, daß das kalendarische Alter in vielen Fällen nicht mit dem
biologischen Alter gleichgesetzt werden darf, sondern es erscheint auch nicht ziel -
führend, spezielle Erhebungen mit voraussichtlich beträchtlichem Aufwand zu be -
treiben, ohne zu Wissen, wofür die Erhebungsergebnisse eingesetzt werden sollen.
In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, daß eine Erhebung
des Gesundheitszustandes und daraus resultierender funktioneller Probleme im Be -
reich der Umsetzung des Bundespflegegeldes bei allen Antragstellern erfolgt. Dabei
wird auch die häusliche Pflegesituation begutachtet und die Entscheidungsträger
verständigen im Falle eines Pflegedefizits die zuständigen Sozialhilfeträger. Die
Einführung des Bundespflegegeldgesetzes wurde auch im Rahmen einer Studie zur
Pflegesituation der betroffenen Personen
wissenschaftlich evaluiert.
Zu Frage 7:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat im
Sinne der Versichertengemeinschaft und der Patienten großes Interesse an allen
Bemühungen, die das Einnahmeverhalten und die Einnahmesicherheit von Arznei -
mittel fordern. Allerdings besteht seitens des Hauptverbandes keine unmittelbare
Einflußmöglichkeit auf die Aufnahme spezieller Richtlinien für die Dosierung von
Medikamenten und Kombinationspräparaten in den Austria Codex.