6057/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6432/J betreffend UVP -
Pflicht der geplanten 2, Röhre des Tauerntunnels, welche die Abgeordneten Moser,
Freundinnen und Freunde am 16.6.1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nach der derzeitigen Rechtslage wäre der Bau der 2. Röhre des Tauerntunnels gemäß § 24
Abs. 1 Ziff. 1 lit. a) UVP - pflichtig.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Nach dem Begutachtungsentwurf vom 28.4.1999 wäre der Bau der 2. Röhre des
Tauerntunnels gemäß § 24 Abs.
1 Ziff. 1 ebenfalls UVP - pflichtig.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der bestehenden A 10 Tauern Autobahn liegen im Bereich des Tauern - und
Katschbergtunnels die Trassenverordnungen BGBl. Nr. 162/1973 und BGBl.
Nr. 226/1975 zu Grunde.