6059/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 27. Mai 1999 unter
der Nr. 6359/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kostenersatz
für Assistenzeinsätze des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Rund 92.000 Mannstunden (Beschluß der Bundesregierung vom 4. Dezember 1996).
Zu 2:
Rund 27 Millionen Schilling.
Zu 3:
Kein Kostenersatz.
Zu 4:
Nein; eine „Fahrbereitschaft Wien“ existiert nicht.
Zu 5 bis 8:
Die Unterstützungsleistungen für den Papstbesuch umfaßten rund 6.200 Arbeitsstunden. Sie
wurden im Rahmen des laufenden Ausbildungs - und Übungsbetriebes erbracht; sodaß sich
keine zusätzlichen Kosten ergeben haben.
Zu 9:
Rund 375 Stunden.
Zu 10 und 11:
Da dem Bundesministerium für Inneres Hubschrauber mit gleicher Kapazität nicht zur
Verfügung stehen, wurden 15 Transporthubschrauber im Ausmaß von rund 33 Flugstunden
eingesetzt.
Zu 12:
Nein; die angebliche Reaktion ist meinem Ressort nicht bekannt.
Zu 13 bis 15:
Auch diese Unterstützungsleistungen erfolgten im Rahmen des laufenden Ausbildungs - und
Übungsbetriebes.
Zu 16:
Rund 85.500 Mannstunden.
Zu 17:
§ 2 Abs. 1 lit c Wehrgesetz 1990.
Zu 18 und 19:
Die Gesamtkosten dieses Assistenzeinsatzes stehen noch nicht fest. Seitens der
Bundesregierung ist ein Kostenersatz bis zu 30 Millionen Schilling vorgesehen.
Zu 20 bis 23:
Die Flüchtlingsversorgung erfolgt im Rahmen eines Ressortübereinkommens, wobei
zusätzliche Kosten, deren Gesamthöhe derzeit allerdings noch nicht feststeht, durch das
Bundesministerium für Inneres bzw. die jeweilige Landesregierung ersetzt werden.