6059/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 27. Mai 1999 unter

der Nr. 6359/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kostenersatz

für Assistenzeinsätze des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Rund 92.000 Mannstunden (Beschluß der Bundesregierung vom 4. Dezember 1996).

 

Zu 2:

 

Rund 27 Millionen Schilling.

 

Zu 3:

 

Kein Kostenersatz.

 

Zu 4:

 

Nein; eine „Fahrbereitschaft Wien“ existiert nicht.

 

Zu 5 bis 8:

 

Die Unterstützungsleistungen für den Papstbesuch umfaßten rund 6.200 Arbeitsstunden. Sie

wurden im Rahmen des laufenden Ausbildungs - und Übungsbetriebes erbracht; sodaß sich

keine zusätzlichen Kosten ergeben haben.

 

Zu 9:

Rund 375 Stunden.

 

Zu 10 und 11:

 

Da dem Bundesministerium für Inneres Hubschrauber mit gleicher Kapazität nicht zur

Verfügung stehen, wurden 15 Transporthubschrauber im Ausmaß von rund 33 Flugstunden

eingesetzt.

 

Zu 12:

 

Nein; die angebliche Reaktion ist meinem Ressort nicht bekannt.

 

Zu 13 bis 15:

 

Auch diese Unterstützungsleistungen erfolgten im Rahmen des laufenden Ausbildungs - und

Übungsbetriebes.

 

Zu 16:

 

Rund 85.500 Mannstunden.

 

Zu 17:

 

§ 2 Abs. 1 lit c Wehrgesetz 1990.

 

Zu 18 und 19:

 

Die Gesamtkosten dieses Assistenzeinsatzes stehen noch nicht fest. Seitens der

Bundesregierung ist ein Kostenersatz bis zu 30 Millionen Schilling vorgesehen.

 

Zu 20 bis 23:

 

Die Flüchtlingsversorgung erfolgt im Rahmen eines Ressortübereinkommens, wobei

zusätzliche Kosten, deren Gesamthöhe derzeit allerdings noch nicht feststeht, durch das

Bundesministerium für Inneres bzw. die jeweilige Landesregierung ersetzt werden.