6061/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 27. Mai 1999 unter

der Nr. 6361/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gewalttätige

Auseinandersetzungen von GWD des ET V/99" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Nach den mir vorliegenden Berichten haben beim Einrückungstermin V/99 in der Maria

Theresien - Kaserne weder gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Grundwehrdienern

unterschiedlicher Muttersprache stattgefunden, noch wurden in der Folge Grundwehrdiener

versetzt. Es habe lediglich eine Diskussionen über Rassismus gegeben, wobei es keineswegs

zu Tätlichkeiten gekommen sei; die daran beteiligten Soldaten befinden sich alle nach wie

vor bei ihrer Einheit.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ich verweise auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 2:

 

Keine.

Zu 3:

 

Ich verweise auf die nachstehende Übersicht:

 

 

 BGLD

 KNTN

 NÖ

 OÖ

 SZBG

 STMK

 TIROL

 VLBG

 WIEN

1989

 3

 2

 16

 9

 6

 6

 6

 5

 130

1990

 1

 8

 20

 9

 15

 8

 8

 0

 132

1991

 2

 7

 15

 10

 8

 12

 6

 3

 116

1992

 0

 6

 21

 13

 6

 8

 12

 8

 168

1993

 1

 6

 21

 15

 14

 7

 12

 10

 192

1994

 5

 4

 25

 21

 7

 12

 13

 6

 186

1995

 7

 8

 59

 29

 7

 21

 17

 8

 336

1996

 4

 6

 63

 33

 18

 26

 24

 16

 328

1997

 4

 12

 83

 48

 24

 26

 24

 26

 437

1998

 2

 9

 93

 51

 23

 35

 45

 46

 457

 

Zu 4:

 

Eine diesbezügliche Differenzierung ist nicht möglich, weil im Ergänzungsinformations -

system meines Ressorts nur jene Wehrpflichtigen datenmäßig erfaßt werden, die einer der

autochthonen Volksgruppen zugehören.

 

Zu 5:

Hiezu ist grundsätzlich festzustellen, daß nach den Erfahrungen der Praxis beim

Zusammenleben von Angehörigen verschiedener Ethnien im täglichen Dienstbetrieb nicht

mehr oder andere Probleme auftreten als beim Zusammenleben innerhalb derselben

ethnischen Gruppe. Insofern sind daher allfällige Bedenken in bezug auf die Verwendung

von Angehörigen unterschiedlicher ethnischer Gruppen in der Einsatzorganisation des

österreichischen Bundesheeres unangebracht. Im Falle einer beabsichtigten Auslands -

verwendung werden die Freiwilligen allerdings bereits im Auswahlverfahren einer

entsprechenden Überprüfung bzw. Befragung unterzogen, um Konfliktsituationen von

vornherein aus dem Weg zu gehen; gegebenenfalls wird von einer Auslandsentsendung

Abstand genommen.

Zu 6:

 

Seitens des Bundesheeres werden die zum Grundwehrdienst einberufenen Soldaten nicht als

Angehörige rivalisierender Ethnien betrachtet, sondern als österreichische Staatsbürger, die

ihrer Wehrpflicht nachkommen. Es werden ihnen aber, soweit dies dienstlich vertretbar ist,

auf ihre religiösen oder ethnischen Erfordernisse abgestimmte Erleichterungen gewährt. Um

etwaigen Auseinandersetzungen zwischen Grundwehrdienern unterschiedlicher ethnischer

Herkunft vorzubeugen, wird seitens des Truppenkörpers insbesondere bei der Zuteilung der

Unterkunft, aber auch bei Zusammensetzung der Gruppen Rücksicht genommen, wobei aber

darauf geachtet wird, eine „Isolierung“ zu vermeiden.

 

Zu 7:

 

Keine.