6075/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Brauneder und Kollegen haben am

10. Juni 1999 unter der Nr. 6404/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend ,Architekturbudget‘ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für den Förderungsschwerpunkt „Architektur und Design“ des Bundes -

kanzleramts, Kunstsektion, wurden 1997 insgesamt 13,88 Millionen Schilling

bzw. weitere 1,545 Millionen Schilling für die Architekturbiennale in Venedig

und die Ausstellung ,,Design.now.Austria“, also insgesamt 15,425 Millionen

Schilling (siehe Kunstbericht 1997) ausgegeben. Für 1998 und 1999 ist es

gelungen, das diesbezügliche Budget der Kunstsektion für Architektur und

Design auf je 25 Millionen Schilling anzuheben.

Zu den Fragen 2 und 3:

Auf meine Inititiative wurden Gespräche mit Verantwortlichen der ÖBB zur

Verwirklichung eines neuen Architekturkonzepts geführt.

 

Der geplante Neubau verschiedener Bahnhöfe in Österreich bietet die ein -

malige Chance, sowohl in Hinsicht der grundsätzlichen Neupositionierung des

Verkehrs -  und Kommunikations - Knotenpunktes "Bahnhof" als auch der

architektonischen Gestaltungsqualität moderne Architektur in Österreich einem

breitem Publikum richtungsweisend zu präsentieren.

 

Die Kunstsektion hat die ÖBB beraten, um dieses ambitionierte und weitge -

steckte Programm in einer hohen Qualität abwickeln zu können. Das Fach -

wissen der Kunstsektion im Bereich baukünstlerischer Qualität fließt auf be -

ratender Ebene in die Konzeption und Planung ein, so z. B. durch Teilnahme

an Jurys.

 

In Gesprächen der Kunstsektion mit den ÖBB ist man übereingekommen, daß

diese Vorhaben durch Architektinnen und Architekten mit internationaler Repu -

tation durchgeführt werden, womit für das Selbstverständnis und das Erschei -

nungsbild Österreichs ein wichtiger Beitrag geleistet werden kann. Damit wird

auch für andere Bauträger ein wichtiger Impuls für die Baukultur im kommen -

den Jahrhundert gegeben werden.

 

Zu Frage 4:

Soweit keine Zuständigkeit seitens der Denkmalschutzbehörde besteht, ent -

scheiden über Erhalt, Abbruch oder Neubau von Bahnhöfen ausschließlich die

Verantwortlichen des Unternehmens ÖBB, gegebenenfalls in Zusammenarbeit

mit den betroffenen Gemeinden.

Zu Frage 5:

Es hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, ob ein Neubau kostengünstiger werden

kann als eine stilgerechte Renovierung. Jedenfalls ist zu bedenken, daß auf -

grund des geänderten Verkehrsaufkommens und Verkehrsverhaltens, verän -

derter Nutzungsformen unterschiedlicher Verkehrsmittel und sonstiger geän -

derter Rahmenbedingungen des Personen -  und Gütertransports mit der Bahn

die vorhandenen Anlagen oftmals nicht mehr den Anforderungen entsprechen

und eine Anpassung durch Umbau oder Renovierung daher unter Umständen

nicht mehr zielführend ist.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Es wurden bisher für Bahnhofsbauten keine Förderungsmittel des Bundes -

kanzleramtes - Kunstsektion beantragt oder vergeben.

 

Zu Frage 8:

Es wurden bislang keinem Architekten Förderungsmittel aus dem Architektur -

budget des Bundeskanzleramts - Kunstsektion für Neubauten oder Umbauten

von Bahnhöfen zuerkannt.

 

Zu Frage 9:

Für den ÖBB - Bahnhof Baden wurden beim Bundeskanzleramt - Kunstsektion

keine Förderungsmittel beantragt.

Zu Frage 10:

Das Architekturbüro Henke & Schreieck hat seit Bestehen des Förderungs -

schwerpunktes "Architektur" (1993) bis heute weder Förderungsmittel aus dem

Architekturbudget der Kunstsektion des Bundeskanzleramts erhalten noch

beantragt.