6078/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten
Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI Schöggl und Dr. Krüger
betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen
des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst
(Nr. 6459/J)
Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung
gemeinsamen Rahmenbedingungen erlaube ich mir, die Fragen unter einem wie
folgt zu beantworten:
Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Be -
darf an universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem
Universitätsstudiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakka -
laureatsstudien für Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in
der Folge Absolventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen des von mir
geleiteten Ressorts bewerben, bietet das neue Vertragsbedienstetenrecht nunmehr
generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den An -
forderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Bestimmungen
des neuen Vertragsbedienstetengesetzes bieten die Möglichkeit, daß Arbeitsplätze,
die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt werden, von Be -
diensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen
Fachhochschulabschluß) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als
am besten geeignet erweisen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalau -
reats
- und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen
entstehen
und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die
Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom je
weiligen Ressort zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Ar -
beitsplätze, nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.