6078/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten

Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI Schöggl und Dr. Krüger

betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen

des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen Dienst

(Nr. 6459/J)

 

 

 

 

Im Hinblick auf den engen Konnex der Teilfragen und auf die ihrer Beantwortung

gemeinsamen Rahmenbedingungen erlaube ich mir, die Fragen unter einem wie

folgt zu beantworten:

 

Derzeit ist es verfrüht, Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Be -

darf an universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem

Universitätsstudiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakka -

laureatsstudien für Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in

der Folge Absolventen solcher Studien um ausgeschriebene Stellen des von mir

geleiteten Ressorts bewerben, bietet das neue Vertragsbedienstetenrecht nunmehr

generell die Möglichkeit, Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den An -

forderungsprofilen der zu besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Bestimmungen

des neuen Vertragsbedienstetengesetzes bieten die Möglichkeit, daß Arbeitsplätze,

die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt werden, von Be -

diensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa einen

Fachhochschulabschluß) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als

am besten geeignet erweisen.

 

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalau -

reats -  und Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen

und auch keine Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die

Zahl der Planstellen und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom je

weiligen Ressort zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Ar -

beitsplätze, nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.