608/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei­geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing.  Reichhold und Kollegen vom 22.  Mai 1996, Nr. 615/j, betreffend Agrarstatistik im Österreichischen Statistischen Zentralamt, beehre ich mich fol­gendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe darf ich folgendes ausfahren:

Die Wahrnehmung der agrar-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Aufgaben gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986, insbesondere die geordnete Vollziehung des Landwirtschaftsgesetzes, die vertrags- und gesetzmäßige Durchführung der Gemeinsamen Agrar-

politik sowie eine bedarfsgerechte und praxisorientierte For­schungstätigkeit erfordern die regelmäßige Bereitstellung aktuellen agrarstatistischen Datenmaterials von hoher Qualität.

Die wesentliche Quelle dafür.sind nationale und europäische amtli­che Statistiken.  Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die poli­tische Entscheidungsfindung.  Durch die Datenbereitstellung unter­stützt die amtliche Agrarstatistik die Arbeit der staatlichen Ver­waltung, die Erarbeitung wissenschaftlicher Analysen und die Schaf­fung von Grundlagen für die Bereitstellung der Förderungsmittel.

Gesicherte Informationen und Datengrundlagen, insbesondere über den Stand, die Entwicklung und die Grundlagen der land- und forstwirt­schaftlichen Erzeugung sowie über die Entwicklung und Struktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind für die Weiterent­wicklung der ökosozialen Marktwirtschaft, für die Ernährungssiche­rung und für die Erhaltung der Kulturlandschaft notwendiger denn je, und zwar nicht nur für Österreich, sondern auch für die EU.

Dessen ungeachtet dürfen bei der Gewinnung und Bereitstellung von solchen Informationen und Daten die Grundsätze der Sparsamkeit, der Verwaltungsökonomie und der Minimierung der Befragungen der Auskunftspflichtigen nicht außer acht gelassen werden.  Sowohl das Bun­desministerium für Land- und Forstwirtschaft, verantwortlich für die Gegenstände, die Arten und für die Organisationsstruktur der Erhebungen und für die zu erhebenden Datenarten als auch das ÖSTAT als ausfahrende Stelle haben die unerläßliche Aufgabe, bei der Durchführung einzelner statistischer Erhebungen gemäß Bundesstati­stikgesetz und in Erfüllung der Erfordernisse der EU die jeweils kostengünstigste Variante zu wählen, Objektivität und Genauigkeit zu wahren bzw.  Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.  Dies gilt insbesondere für Förderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Verwal­tungs- und Kontrollsystems INVEKOS und für die Datengrundlagen der Ausgleichszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarmarktordnung der EU, wo entsprechende Synergieeffekte genutzt wurden und werden.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

zu den Fragen 1 und 2:

Alle Daten, deren Erhebungen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft mit Verordnung aufgrund des Bundesstatistikgesetzes angeordnet und die vom Osterreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT) erhoben und ausgewertet werden, sind für den gesamten Res­sortbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft von größter Wichtigkeit.  Zu erwähnen sind insbesondere die Be­triebszählungen und die Viehzählungen, um nur die bedeutendsten Er­hebungen zu nennen.  Die Daten werden für agrar- und insbesondere für förderungspolitische Entscheidungen, für Marktplanungen, wis­senschaftliche Analysen (Prognosen) sowie für gesetzlich vorge­schriebene Publikationen, z.B. für den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992, BGBl.  Nr. 375 (Grüner Bericht) verwendet und im Wege des ÖSTAT auch dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) über­mittelt, wofür eine Verpflichtung aufgrund des Bundegstatistikgesetzes sowie aufgrund einschlägiger EU-Vorschriften besteht.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Zunächst ist festzustellen, daß weder das Land- und Forstwirt­schaftliche Rechenzentrum (LFRZ) noch die AMA Erhebungen bzw.  Sta­tistiken im Sinne des Bundesstatistikgesetzes durchfuhren.  Im Sinne der einleitend erwähnten Grundsätze der Sparsamkeit, der Verwal­tungsökonomie und der Minimierung der Befragungen der Auskunftspflichtigen bei agrarstatistischen Erhebungen sollen die im Zuge der Förderungsabwicklung anfallenden Daten für Zwecke der Agrarsta­tistik genutzt (d.h. dem ÖSTAT im Wege des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt) werden.  Parallele

 

Erhebungen im Sinne Ihrer Anfrage werden nicht durchgeführt.  In ei­ner Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ressorts, des ÖSTAT, der AMA und der Landwirtschaftskammern wird der jeweilige Datenkatalog, der für Erhebungen notwendig ist, abgestimmt und Synergieeffekte berücksichtigt.

Solcherart konnte bereits auf eine Erhebung des ÖSTAT betreffend die Anbaustichprobe 1996 verzichtet werden, da die aus den "Mehr­fachanträgen - Flächen 19960 gewonnenen Daten dem ÖSTAT zur sta­tistischen Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Ähnliches soll auch bei anderen Erhebungen Eingang finden (z.B. für die Almerhe­bung sollen die Förderungsdaten über die Bewirtschafter von Almen, Daten über die Flächenausstattung der Almen und vorhandene Almmilchlieferungen, herangezogen werden).

Hinsichtlich des Datenumfanges und der Vergleichbarkeit von stati­stischen Zeitreihen ist zu beachten, daß die AMA, ausgehend vom Bewirtschafterprinzip alle von einem Bewirtschafter betreuten land­wirtschaftlichen Betriebe zusammen betrachten muß.  Dadurch ergibt sich, daß mehrere Teilbetriebe am Hauptbetrieb als ein Betrieb geführt werden und nur für diesen einen Betrieb ein mehrfach antrag abgegeben wird.  Die Betriebsstatistik des ÖSTAT wird hingegen auf Einzelbetriebsebene geführt.

Die AMA kann weiters nur Daten für jene Betriebe vorlegen, welche tatsächlich an der Förderung teilnehmen.  Für den Flächenbereich hat sich herausgestellt, daß eine nahezu volle Übereinstimmung unter den Gesamtflächen INVEKOS und ÖSTAT auftritt.  Nach Abstimmung der Stammdaten ist es möglich, jene Betriebe, welche keine Förderungs­anträge stellen, im Bedarfsfall, wenn Flächen oder Bestände diesen Umstand erfordern, getrennt zu erheben.  Den Förderungserfordernis­sen und der Statistik kann dadurch am besten entsprochen werden.  Diese Vorgangsweise soll auch bei der kommenden Agrarstrukturerhebung 1997, die von der EU verpflichtend vorgeschrieben ist, prakti­ziert werden.

Zu den Fragen 5 und 6:

Zunächst, ist festzustellen, daß eine Differenzierung des Datenmate­rials nach EU-Tauglichkeit" bzw. nach "Nicht-EU-Tauglichkeit 0 im Sinne Ihrer Anfrage nicht zutreffend ist. Grundvorausgetzung für die Kofinanzierung der Förderungsmaßnahmen durch die Europäische Union ist, daß die Datengrundlagen (d.s. beispielsweise die Identifizierung, der landwirtschaftlichen Parzellen, die Beihilfenanträge, die Verwaltungskontrollen und die Kontrollen vor Ort) den Vor­schriften der EU zu entsprechen haben.  In diesem Zusammenhang darf auf die "Verordnung (EWG) Nr.,3887/92 der Kommission vom 23.  Dezem­ber 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilfe­anträgen verwiesen werden.  Daher erfüllen all jene Daten, welche bei der Förderungsabwicklungsstelle AMA anfallen und dem ÖSTAT im Wege des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, die Erfordernisse der EU.

Daß die amtlichen Daten für EU-Statistiken tauglich sind, ist inso­fern eindeutig zu bejahen, da die diesbezüglichen agrarstatistischen Erhebungen auf der Basis von EU-Vorschriften (Richtlinien bzw.  Verordnungen) durchzufahren sind.

 

 

Zu Frage 7-

 

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft liegt derzeit kein diesbezüglicher Entwurf vor, sodaß zu diesen Fragepunkten keine Aussage gemacht werden kann.

 

Zu Frage 8:

 

In einem Schreiben an den mit den Angelegenheiten der Bundessta­tistik und des ÖSTAT beauftragten Staatssekretär im Bundeskanzler­amt, Mag.  Karl Schlögl, habe ich u.a. um Übermittlung des Prioritä­tenkataloges des ÖSTAT, der vom Bundeskanzleramt angefordert wurde,

 

ersucht.  Erst nach Vorliegen und Begutachtung desselben kann eine Aussage getroffen werden.  Den Anforderungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft sowie der EU in bezug auf, die Erstel­lung aktueller Agrarstatistiken ist, unbeschadet weiterer Prioritä­ten des ÖSTAT, jedenfalls zu entsprechen.

zu Frage 9:

 

Agrarstatistische Erhebungen werden, wie bereits erwähnt, unter Be­achtung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Verwaltungsökonomie und der Minimierung der Befragungen der Auskunftspflichtigen durchge­führt, wobei den Erfordernissen der EU Rechnung zu tragen ist.  Die verstärkte Heranziehung von Verwaltungsdaten (Förderungsdaten) für agrarstatische Zwecke wird in Hinkunft aus den obgenannten Gründen weiter an Bedeutung gewinnen.  Diesem Prinzip wird auch auf EU-Ebene verstärkt Rechnung getragen.  Auf die Arbeiten zur Novellierung der Entscheidung des Rates zur Verbesserung der Agrarstatistik in der Gemeinschaft darf hingewiesen werden, welche hinsichtlich der Me­thodik der agrarstatistischen Erhebungen auf die Verwendung von Verwaltungsdaten Bezug nimmt.  Die verstärkte Heranziehung der Ver­waltungsdaten für agrarstatistische Zwecke wird naturgemäß eine Einschränkung der agrarstatistischen Erhebungen in diesen Bereichen nach sich ziehen müssen.