6082/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil und

Kollegen haben am 10. Juni 1999 unter der Nr. 6406/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Mycobacterium Paratuberculosis und

Morbus Crohn gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Es bestehen zwar schwerwiegende Hinweise auf einen Zusammenhang

zwischen der Paratuberkulose bei den Rindern und dem Morbus Crohn beim

Menschen, ein schlüssiger Beweis für diesen Zusammenhang fehlt jedoch

noch.

 

Der von Hermon Tayler et al. 1998 dokumentierte Fall eines sieben Jahre alten

britischen Buben läßt auf einen engen Konnex schließen; von wissen -

schaftlicher Seite werden allerdings auch andere Interpretationen des

Befundes gegeben.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Untersuchung auf Paratuberkulose ist derzeit im Rahmen des EU -

Binnenmarktes nicht obligatorisch vorgesehen.

Bestrebungen, diese Untersuchungen EU - weit einzuführen, werden in den

Veterinärgremien auch von Österreich unterstützt werden.

Auf privatrechtlicher Basis kann bei der Einfuhr diese Untersuchung jedoch

jederzeit gefordert werden.

 

Zu Frage 5:

Ich habe eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die die Inzidenz der

Paratuberkulose in Österreich feststellen sollte.

 

Von der „International Association for Paratuberculosis“ wird diese Studie in

einer Internet - Aussendung als einzigartig in Europa für die Erstellung eines

Überwachungssystems in Hinsicht auf die Paratuberkulose bezeichnet.

 

Auf Grundlage dieser Studie wird ein Überwachungs -  und Bekämpfungs -

programm betreffend die Paratuberkulose des Rindes erstellt werden.

 

Zu Frage 6:

Die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren nach Österreich ist nur aus Betrieben

möglich, die eine EU - Zulassung besitzen, d.h. sämtliche hygienische Kriterien

und die Kriterien der Fleischuntersuchung müssen den in Österreich geltenden

Kriterien entsprechen.

 

Durch diese EU - konforme Fleischuntersuchung, die von Tierärzten durch -

geführt werden muß, ist sichergestellt, daß mit Paratuberkulose verseuchtes

Fleisch in Österreich nicht in Verkehr kommt.

Zu Frage 7:

Bei der Bekämpfung von Zoonosen und von durch Lebensmittel vom Tier auf

den Menschen übertragbaren Erkrankungen hat es immer eine enge Zusam -

menarbeit zwischen Medizin und Veterinärmedizin gegeben.

 

Zu Frage 8:

Für den Aufbau eines Forschungszentrums an der Veterinärmedizinischen

Universität ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr zuständig.

Ich möchte jedoch dazu anmerken, daß aus Sicht der Veterinärverwaltung des

Bundeskanzleramtes ist ein solcher Aufbau zu befürworten ist.