6083/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt,

Mag. Praxmarer und Kollegen haben am 2. Juni 1999 unter der Nr. 6397/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Pillen aus dem

"Giftschrank" Internet gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Daten über das Internet und spezifisches statistisches Datenmaterial sind z.B. beim

Austrian Internet Monitor erhältlich (http://www.integral.co.at/aim/index.htm) stehen

mir aber derzeit nicht zur Verfügung.

 

Zu Frage 2:

Derzeit werden im Europäischen Rat ein Vorschlag der Europäischen Kommission

für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte

rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt“ und ein

Richtlinienvorschlag zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen behandelt.

Weiters wurde bereits die Richtlinie zum Fernabsatz beschlossen, deren Umsetzung

derzeit in Österreich im Gange ist. Sowohl die beiden Richtlinienvorschläge als auch

die bereits beschlossene Richtlinie beinhalten bestimmte Informationsgebote für

Internet - Diensteanbieter, die sicherstellen, daß für Konsumentinnen der Handel im

Internet transparent gemacht wird. Es gelten im übrigen auch für das Internet die

sonstigen Informationsgebote, die es im traditionellen Handel auch gibt.

 

Zu Frage 3:

Ich setze mich dafür ein, daß das nach § 50 Abs 2 GewO bestehende Versand -

handelsverbot für Arzneimittel auch im grenzüberschreitenden Versandhandel über

das Internet aufrechterhalten werden kann.

 

Die Überwachung des Versandhandelsverbots fällt jedoch in die Hauptzuständigkeit

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Zu Frage 4:

Dazu verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 3 der an die Frau Bundes -

ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerichteten parlamentarischen

Anfrage Nr. 6396/J.

 

Zu Frage 5:

Ich setze mich dafür ein, daß in der Endfassung des Richtlinienentwurfs „zu

bestimmten rechtlichen Aspekten des elektronischen Geschäftsverkehrs im

Binnenmarkt" ein Passus aufgenommen wird, um das Arzneimittelversand -

handelsverbot sowohl für österreichische als auch für ausländische Diensteanbieter

aufrecht erhalten zu können.