6083/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt,
Mag. Praxmarer und Kollegen haben am 2. Juni 1999 unter der Nr. 6397/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Pillen aus dem
"Giftschrank" Internet gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Daten über das Internet und spezifisches statistisches Datenmaterial sind z.B. beim
Austrian Internet Monitor erhältlich (http://www.integral.co.at/aim/index.htm) stehen
mir aber derzeit nicht zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Derzeit werden im Europäischen Rat ein Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte
rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt“ und ein
Richtlinienvorschlag
zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen behandelt.
Weiters wurde bereits die Richtlinie zum Fernabsatz beschlossen, deren Umsetzung
derzeit in Österreich im Gange ist. Sowohl die beiden Richtlinienvorschläge als auch
die bereits beschlossene Richtlinie beinhalten bestimmte Informationsgebote für
Internet - Diensteanbieter, die sicherstellen, daß für Konsumentinnen der Handel im
Internet transparent gemacht wird. Es gelten im übrigen auch für das Internet die
sonstigen Informationsgebote, die es im traditionellen Handel auch gibt.
Zu Frage 3:
Ich setze mich dafür ein, daß das nach § 50 Abs 2 GewO bestehende Versand -
handelsverbot für Arzneimittel auch im grenzüberschreitenden Versandhandel über
das Internet aufrechterhalten werden kann.
Die Überwachung des Versandhandelsverbots fällt jedoch in die Hauptzuständigkeit
des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Zu Frage 4:
Dazu verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 3 der an die Frau Bundes -
ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerichteten parlamentarischen
Anfrage Nr. 6396/J.
Zu Frage 5:
Ich setze mich dafür ein, daß in der Endfassung des Richtlinienentwurfs „zu
bestimmten rechtlichen Aspekten des elektronischen Geschäftsverkehrs im
Binnenmarkt" ein Passus aufgenommen wird, um das Arzneimittelversand -
handelsverbot sowohl für österreichische als auch für ausländische Diensteanbieter
aufrecht erhalten zu können.