6084/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr.
Kurzmann und Kollegen
betreffend „Die epidemiologische Datenlage in Österreich reicht derzeit nicht aus, um
gesundheitspolitische Entscheidungen treffen zu können“
(Nr. 6377/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Vor einer Einführung allgemein empfohlener Impfungen wurden seit langem
entsprechende epidemiologische Erhebungen des Institutes für spezifische
Prophylaxe und Tropenmedizin der Universität Wien bzw. des Institutes für Virologie
der Universität Wien herangezogen. Die Erhebung dieser epidemiologischen Daten
erfolgte teilweise durch Auswertung vorhandener Labordaten, teilweise durch
Auswertung von Sentinella - Meldesystemen.
Zu Frage 2:
Epidemiologische Daten werden zu den nach dem Epidemiegesetz meldepflichtigen
Infektionskrankheiten, nach dem Tuberkulosegesetz und zu AIDS erhoben.
Darüberhinaus ist auf das Krebsstatistikgesetz aus dem Jahre 1969 und die
Krebsstatistikverordnung aus 1978 sowie das Bundesgesetz über die Dokumentation
im Gesundheitswesen BGBl. 1996/745 und die auf dessen Grundlage ergangenen
Verordnungen zu verweisen.
Die epidemiologischen Daten für die nach dem Epidemiegesetz meldepflichtigen
Krankheiten gehen bis auf das Jahr 1946 zurück, Tuberkulose ist seit 1968
meldepflichtig, die AIDS - Statistik wird seit dem Jahr 1985 durchgeführt. In letzterem
Zusammenhang ist auch auf die Verordnung über Qualitätskontrolle und
Qualitätssicherung und die bei der Vornahme von HIV - Tests einzuhaltende
Vorgangsweise
hinzuweisen. Nach dieser Verordnung haben Labors, die Screening -
Tests durchführen, vierteljährlich meinem Ministerium für das abgelaufene Quartal
die Zahl der getesteten Personen und die Zahl der nach einem Bestätigungstest
positiv befundeten Personen - unter Wahrung der Anonymität - zu melden. Diese
Labormeldungen nach der Verordnung zum AIDS - Gesetz werden seit Oktober 1994
erstattet.
Seit dem 29. Mai 1999 haben nach der genannten Verordnung zum AIDS - Gesetz
Bestätigungslabors überdies Aufzeichnungen über die durchgeführten
Bestätigungstest zu führen, die im Zusammenhang mit positiv befundeten Personen
insbesondere Angaben über Alter, Geschlecht, Wohnort und Daten des ersten und
letzten positiven Tests zu enthalten haben. Meinem Ministerium ist vierteljährlich
über das abgelaufene Quartal eine anonymisierte Auswertung dieser Aufzeichnung
zu übermitteln.
Zu Frage 3:
Neben dem österreichischen Datenmaterial werden auch von der WHO erhobene
epidemiologische Daten als Entscheidungshilfe in der österreichischen
Gesundheitspolitik herangezogen.
Zu Frage 4:
Die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. September 1998 über die Schaffung eines Netzwerkes für die epidemiologische
Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft ist
am 3. Jänner 1999 in Kraft getreten und ist für Österreich bindend. Österreich nimmt
derzeit bereits an sämtlichen für die Umsetzung dieser Entscheidung wesentlichen
existierenden Netzwerken teil.
Zu Frage 5:
Nach dem Ärztegesetz 1998 sowie den zuvor in Geltung gestandenen
berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte besteht in Verbindung mit den jeweiligen
Vorschriften über meldepflichtige Krankheiten (z.B. Epidemiegesetz) auch für
niedergelassene Ärzte die Pflicht zur Meldung derartiger Krankheiten.
Repräsentative Stichprobenerhebungen sind nach dem Stand der modernen
Epidemiologie ausreichend, um valide Informationen zu erhalten. Darauf beruht das
österreichische Grippemeldesystem, das sich auf die Meldungen von speziellen
sogenannten Sentinella - oder Meldepraxen im Bereich niedergelassener Ärzte
bezieht.
Zu Frage 6:
Angelegenheiten des Studiums der Medizin fallen nicht in meinen Ressortbereich.
Für die postpromotionelle Ausbildung habe ich in Aussicht genommen, in den zur
Ausarbeitung einer neuen Ärzte - Ausbildungsordnung zu führenden Diskussionen
auch
die Frage der Wissensvermittlung auf dem Gebiet der Epidemiologie
einzubringen. Im übrigen ist mein Ministerium seit Jahren bemüht, die Fortbildung
von Ärzten auf dem Gebiet von Public Health zu intensivieren.
Heuer und vergangenes Jahr wurde für Bedienstete - unter ihnen auch viele
beamtete Ärzte - ein dementsprechender Kurs des ÖBIG angeboten. Weiters wurde
auch in der EU durch das aus Mitteln des Arbeitsprogrammes AIDS und
übertragbare Krankheiten finanzierte EPIET - Programm ein Beitrag zur
Wissensvermittlung an Ärzte in Epidemiologie geleistet. Derzeit werden in diesem
Kurs auch 2 Österreicher ausgebildet, die im März 2000 die Ausbildung
abgeschlossen haben werden.
Zu Frage 7:
Die Epidemiologie beschreibt die Verteilung von Krankheiten in Bevölkerungen in
Zeit und Raum sowie die Faktoren, die diese beeinflussen.
Tätigkeiten auf diesem Gebiet erbringen laufend die mit Gesundheits -
angelegenheiten befaßten Fachbeamten der Zentralstelle, der bundesstaatlich -
bakteriologisch serologischen Untersuchungsanstalten, des statistischen
Zentralamtes und des ÖBIG. Es handelt sich sowohl um nichtpublizierte Arbeiten im
Routinebereich als auch um Arbeiten, die sehr wohl in Publikationen ihren
Niederschlag finden. Da viele Bedienstete z.T. direkt, z.T. aber auch indirekt mit
Tätigkeiten auf diesem Gebiet befaßt sind, ist es mir nicht möglich, eine scharfe
Abgrenzung von epidemiologisch tätigen Bediensteten vorzunehmen, weshalb auch
keine definitive Zuordnung von Budgetmitteln unter dem genannten Gesichtspunkt
getroffen werden kann.
Zu Frage 8:
Auf EU - Ebene werden im Rahmen der derzeit existierenden Netzwerke nur
vollkommen anonymisierte Daten weitergegeben.
Zu Frage 9:
Folgende epidemiologische Referenzzentren bestehen derzeit in Österreich:
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Abt. VIII/D/2: AIDS,
Tuberkulose, Malaria und andere meldepflichtige Krankheiten nach dem
Epidemiegesetz
BBSUA Wien: Tuberkulose, Polio, lnfluenza, Legionellen
BBSUA Graz: Salmonella - Zentrale, Meningokokken - Zentrale
BBSUA
Innsbruck: EHEC, Listerien
Im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG werden noch diverse
andere Referenztätigkeiten an die Hygieneinstitute der Universitäten, das Institut für
Virologie der Universität Wien, das Institut für spezifische Prophylaxe und
Tropenmedizin der Universität Wien sowie an die Bundesstaatlichen bakteriologisch -
serologischen Untersuchungsanstalten ausgelagert werden.