6084/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr.

Kurzmann und Kollegen

betreffend „Die epidemiologische Datenlage in Österreich reicht derzeit nicht aus, um

gesundheitspolitische Entscheidungen treffen zu können“

(Nr. 6377/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Vor einer Einführung allgemein empfohlener Impfungen wurden seit langem

entsprechende epidemiologische Erhebungen des Institutes für spezifische

Prophylaxe und Tropenmedizin der Universität Wien bzw. des Institutes für Virologie

der Universität Wien herangezogen. Die Erhebung dieser epidemiologischen Daten

erfolgte teilweise durch Auswertung vorhandener Labordaten, teilweise durch

Auswertung von Sentinella - Meldesystemen.

 

Zu Frage 2:

 

Epidemiologische Daten werden zu den nach dem Epidemiegesetz meldepflichtigen

Infektionskrankheiten, nach dem Tuberkulosegesetz und zu AIDS erhoben.

Darüberhinaus ist auf das Krebsstatistikgesetz aus dem Jahre 1969 und die

Krebsstatistikverordnung aus 1978 sowie das Bundesgesetz über die Dokumentation

im Gesundheitswesen BGBl. 1996/745 und die auf dessen Grundlage ergangenen

Verordnungen zu verweisen.

 

Die epidemiologischen Daten für die nach dem Epidemiegesetz meldepflichtigen

Krankheiten gehen bis auf das Jahr 1946 zurück, Tuberkulose ist seit 1968

meldepflichtig, die AIDS - Statistik wird seit dem Jahr 1985 durchgeführt. In letzterem

Zusammenhang ist auch auf die Verordnung über Qualitätskontrolle und

Qualitätssicherung und die bei der Vornahme von HIV - Tests einzuhaltende

Vorgangsweise hinzuweisen. Nach dieser Verordnung haben Labors, die Screening -

Tests durchführen, vierteljährlich meinem Ministerium für das abgelaufene Quartal

die Zahl der getesteten Personen und die Zahl der nach einem Bestätigungstest

positiv befundeten Personen - unter Wahrung der Anonymität - zu melden. Diese

Labormeldungen nach der Verordnung zum AIDS - Gesetz werden seit Oktober 1994

erstattet.

 

Seit dem 29. Mai 1999 haben nach der genannten Verordnung zum AIDS - Gesetz

Bestätigungslabors überdies Aufzeichnungen über die durchgeführten

Bestätigungstest zu führen, die im Zusammenhang mit positiv befundeten Personen

insbesondere Angaben über Alter, Geschlecht, Wohnort und Daten des ersten und

letzten positiven Tests zu enthalten haben. Meinem Ministerium ist vierteljährlich

über das abgelaufene Quartal eine anonymisierte Auswertung dieser Aufzeichnung

zu übermitteln.

 

Zu Frage 3:

 

Neben dem österreichischen Datenmaterial werden auch von der WHO erhobene

epidemiologische Daten als Entscheidungshilfe in der österreichischen

Gesundheitspolitik herangezogen.

 

Zu Frage 4:

 

Die Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

24. September 1998 über die Schaffung eines Netzwerkes für die epidemiologische

Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft ist

am 3. Jänner 1999 in Kraft getreten und ist für Österreich bindend. Österreich nimmt

derzeit bereits an sämtlichen für die Umsetzung dieser Entscheidung wesentlichen

existierenden Netzwerken teil.

 

Zu Frage 5:

 

Nach dem Ärztegesetz 1998 sowie den zuvor in Geltung gestandenen

berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte besteht in Verbindung mit den jeweiligen

Vorschriften über meldepflichtige Krankheiten (z.B. Epidemiegesetz) auch für

niedergelassene Ärzte die Pflicht zur Meldung derartiger Krankheiten.

 

Repräsentative Stichprobenerhebungen sind nach dem Stand der modernen

Epidemiologie ausreichend, um valide Informationen zu erhalten. Darauf beruht das

österreichische Grippemeldesystem, das sich auf die Meldungen von speziellen

sogenannten Sentinella -  oder Meldepraxen im Bereich niedergelassener Ärzte

bezieht.

 

Zu Frage 6:

 

Angelegenheiten des Studiums der Medizin fallen nicht in meinen Ressortbereich.

Für die postpromotionelle Ausbildung habe ich in Aussicht genommen, in den zur

Ausarbeitung einer neuen Ärzte - Ausbildungsordnung zu führenden Diskussionen

auch die Frage der Wissensvermittlung auf dem Gebiet der Epidemiologie

einzubringen. Im übrigen ist mein Ministerium seit Jahren bemüht, die Fortbildung

von Ärzten auf dem Gebiet von Public Health zu intensivieren.

Heuer und vergangenes Jahr wurde für Bedienstete - unter ihnen auch viele

beamtete Ärzte - ein dementsprechender Kurs des ÖBIG angeboten. Weiters wurde

auch in der EU durch das aus Mitteln des Arbeitsprogrammes AIDS und

übertragbare Krankheiten finanzierte EPIET - Programm ein Beitrag zur

Wissensvermittlung an Ärzte in Epidemiologie geleistet. Derzeit werden in diesem

Kurs auch 2 Österreicher ausgebildet, die im März 2000 die Ausbildung

abgeschlossen haben werden.

 

Zu Frage 7:

 

Die Epidemiologie beschreibt die Verteilung von Krankheiten in Bevölkerungen in

Zeit und Raum sowie die Faktoren, die diese beeinflussen.

 

Tätigkeiten auf diesem Gebiet erbringen laufend die mit Gesundheits -

angelegenheiten befaßten Fachbeamten der Zentralstelle, der bundesstaatlich -

bakteriologisch serologischen Untersuchungsanstalten, des statistischen

Zentralamtes und des ÖBIG. Es handelt sich sowohl um nichtpublizierte Arbeiten im

Routinebereich als auch um Arbeiten, die sehr wohl in Publikationen ihren

Niederschlag finden. Da viele Bedienstete z.T. direkt, z.T. aber auch indirekt mit

Tätigkeiten auf diesem Gebiet befaßt sind, ist es mir nicht möglich, eine scharfe

Abgrenzung von epidemiologisch tätigen Bediensteten vorzunehmen, weshalb auch

keine definitive Zuordnung von Budgetmitteln unter dem genannten Gesichtspunkt

getroffen werden kann.

 

Zu Frage 8:

 

Auf EU - Ebene werden im Rahmen der derzeit existierenden Netzwerke nur

vollkommen anonymisierte Daten weitergegeben.

 

Zu Frage 9:

 

Folgende epidemiologische Referenzzentren bestehen derzeit in Österreich:

 

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Abt. VIII/D/2: AIDS,

Tuberkulose, Malaria und andere meldepflichtige Krankheiten nach dem

Epidemiegesetz

 

BBSUA Wien: Tuberkulose, Polio, lnfluenza, Legionellen

 

BBSUA Graz: Salmonella - Zentrale, Meningokokken - Zentrale

 

BBSUA Innsbruck: EHEC, Listerien

Im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG werden noch diverse

andere Referenztätigkeiten an die Hygieneinstitute der Universitäten, das Institut für

Virologie der Universität Wien, das Institut für spezifische Prophylaxe und

Tropenmedizin der Universität Wien sowie an die Bundesstaatlichen bakteriologisch -

serologischen Untersuchungsanstalten ausgelagert werden.