6086/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben

am 2. Juni 1999 unter der Nr. 6382/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Atomtransitverbot, Aktionspaket Baustopp des AKWs Temelin und

Stillegung des AKWs Bohunice gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 9:

Da die Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige An -

gelegenheiten betreffen, bitte ich um Verständnis, daß auf die Beantwortung der Anfrage

Nr. 6380/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen wird.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Der „Gemeinsamen Erklärung zur Anwendung des Euratom - Vertrags“ zum Vertrag über

den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zufolge „erkennen die Vertragsparteien

an, daß die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien der Europäischen Atomgemeinschaft die

Entscheidung über die Erzeugung von Kernenergie entsprechend ihren eigenen politi -

schen Ausrichtungen treffen“. Dieser gemeinschaftliche Besitzstand gilt auch für die Bei -

trittskandidaten.

Im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wird sich die Bundesregie -

rung sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in bilateralen Kontakten mit den

Beitrittskandidaten weiterhin für die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheitsstandards

für Kernkraftwerke einsetzen. Dazu gehören auch die Definition eines EU - weiten Sicher -

heitsstandards und besonderes Augenmerk auf das Sicherheitsniveau der Kernkraftanla -

gen in Beitrittskandidatenländern im Rahmen des Beitrittsprozesses.

 

Zu Frage 4:

Die Landeshauptleute von Niederösterreich und Oberösterreich haben am Gipfelgespräch

zur österreichischen Kernenergiepolitik am 10. Juni 1999 teilgenommen. In einem Schrei -

ben an den Landeshauptmann von Oberösterreich habe ich auf die Rechtslage in der Eu -

ropäischen Union im Bereich nuklearer Sicherheit hingewiesen. Dazu zählen auch die

unter maßgeblicher österreichischer Mitwirkung zustande gekommenen Schlußfolgerun -

gen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 7.12.1998, wonach für Reaktoren,

„welche nicht mit vertretbarem Kostenaufwand auf international akzeptierte Sicherheits -

standards nachgerüstet werden können, die für den Energiesektor festgelegten Strategien

eine möglichst frühzeitige Stillegung dieser Reaktoren sowie einen vereinbarten Zeitplan

für die Stillegung im Einklang mit den Prioritäten der Beitrittspartnerschaften und den Er -

fordernissen der einschlägigen Abkommen über den Fonds für nukleare Sicherheit

(Nudear Safety Account Agreements) vorsehen müssen."

 

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat die Europäische Kommissi -

on, das Europäische Parlament, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die

Beitrittskandidaten vom Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung über eine

„Österreichische Anti - Atom - Politik im europäischen Zusammenhang" in Kenntnis gesetzt.

 

Zu Frage 5:

Im acquis - screening werden die Beitrittsvoraussetzungen auf der Grundlage des beste -

henden gemeinschaftlichen Rechtsbestandes geprüft, wozu auch auf die Beantwortung

der Fragen 2 und 3 verwiesen wird.

Zu Frage 6:

Der Erhöhung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energieträger ist von

der Europäischen Union in den letzten beiden Jahren verstärkte Bedeutung beigemessen

worden. Österreich hat sich besonders für diese Anliegen eingesetzt. Die Beitrittskandi -

daten sind in diesen Prozess bereits eingebunden. Im übrigen wird auf die Zuständigkeit

des Herrn Bundeskanzlers für diesen Bereich verwiesen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 6380/J durch den Herrn Bun -

deskanzler verwiesen.