6094/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und

Freunde, betreffend fehlende Rehabilitationseinrichtungen im

psychiatrischen/psychosozialen Bereich

(Nr. 6 4 2 9 / J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

 

Zu Frage 1:

Die Rehabilitation von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen wird in den näch -

sten Jahren mit Sicherheit an Bedeutung gewinnen. Im Sinne einer inhaltlich - fachli -

chen Sichtweise wie sie in der psychiatrischen Versorgungsforschung diskutiert wird,

beschränkt sich die psychiatrische Rehabilitation nicht auf die medizinisch/

therapeutische Dimension sondern findet auf mehreren Ebenen und meist auch in

verschiedenen Einrichtungen bzw. Diensten statt.

 

Ausschlaggebend für eine bedürfnisgerechte Versorgung ist dabei die Multi -  und In -

terdisziplinarität der Hilfestellungen sowie deren professionelle Koordination. Der

mehrdimensionale Behandlungsansatz ist für psychisch erkrankte Personen beson -

ders wichtig: Neben der Besserung der Krankheitssymptome durch entsprechende

medizinisch - therapeutische Behandlung und Rehabilitation kommt gerade der Stär -

kung der Handlungsfähigkeit der Erkrankten zur Bewältigung ihres Alltags zentrale

Bedeutung zu. Es geht auch darum, soziale Ausgrenzungen aus dem Berufsleben,

aus dem Wohnbereich, sowie Ausgrenzungen aus den sozialen Sicherungen frü -

hestmöglich zu verhindern, zumindest aber spezifisch auszugleichen.

 

Untersuchungen zum strukturellen Bedarf in der psychiatrischen Versorgung im

Rahmen des Österreichischen Krankenanstaltenplans haben gezeigt, daß sich die

Versorgungssituation von psychisch Kranken und Behinderten in den letzten Jahren

verbessert hat: der Großteil der psychiatrischen Krankenhäuser und psychiatrischen

Abteilungen an allgemeinen Krankenanstalten bietet medizinischltherapeutische Be -

handlung und Rehabilitation in Ambulanzen und Tageskliniken sowie in Funktionsbe -

reichen wie z.B. Physio - , Ergo - , Psychotherapie an. Im extramuralen Bereich gibt es

mittlerweile im überwiegenden Teil Österreichs in jeder Bezirkshauptstadt das Ange -

bot eines psychosozialen Dienstes für psychisch schwer und chronisch kranke

Menschen, in denen auch fachärztliche Beratung und Betreuung erfolgt. Das

Angebot an Wohn - , Arbeits -  und tagesstrukturierenden Plätzen ist gestiegen.

Auch die verbesserte Koordination der vorhandenen psychiatrischen Versorgungs -

ebenen gewährleistet zunehmend eine länger andauernde gleichmäßige psychische

Stabilisierung psychiatrischer Patienten, die als Voraussetzung einer erfolgreichen

Durchführung von Maßnahmen der Rehabilitation angesehen wird. Seitens der Sozi -

alversicherungsträger werden bei Bedarf ergänzende Maßnahmen der Rehabilitation

angeboten. So werden Rehabilitationsmaßnahmen für Patienten mit psychiatrischen

Erkrankungen in Arbeitstrainingszentren durchgeführt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Um die Versorgungssituation für Menschen mit psychischen Störungen und Erkran -

kungen zu verbessern, hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen bereits ent -

sprechende Maßnahmen ergriffen. So wurde im Österreichischen Krankenanstalten -

plan (ÖKAP) 1999 in Teil III die Planung der psychiatrischen Versorgung aufgenom -

men. Dort sind die Versorgungsgrundsätze und Leitlinien für alle Strukturen, die der

Behandlung, Rehabilitation und Pflege sowie der Befriedigung der sozialen Versor -

gungsbedürfnisse von akut, längerfristig und chronisch psychisch Kranken und Be -

hinderten dienen, festgelegt:

 

1. Aufbau einer bedürfnisorientierten, bedarfsgerechten, dezentralisierten,

    regionalisierten und wohnortnahen psychiatrischen Versorgung mit dem Ziel,

    höchstmögliche Vollversorgung für jede Region zu sichern;

2. Versorgungsverpflichtung für jede Region;

3. Vorrang der ambulanten vor der stationären Versorgung;

4. Koordination aller an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Einrichtungen

    und Dienste;

5. Eingliederung der psychiatrischen Versorgung in die allgemeine medizinische

    und soziale Versorgung;

6. Qualitätssicherung durch Einrichtung eines Forums zur Planung, Koordination,

     Evaluation und Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes in den

     Regionen;

7. Einbeziehung der Betroffenen, ihrer Angehörigen sowie der professionellen

    Helfer in die Entwicklungs -  und Planungsprozesse des Versorgungsangebotes.

 

Weiters bemühen sich derzeit auch die Sozialversicherungsträger für ihren Bereich

im Rahmen eines Modellversuches gemeinsam mit Pro - mente - infirmis Oberöster -

reich ein wissenschaftliches Grundkonzept für den Bereich der psychiatrischen Re -

habilitation zu erarbeiten. Aufbauend auf den im Modellversuch gewonnenen Erfah -

rungen werden die Sozialversicherungsträger weiter Schritte planen.