6103/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6442/J betreffend WTO -
Verhandlungen, welche die Abgeordneten Dietachmayr, Oberhaidinger, Jäger und Genossen
am 16. Juni 1999 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Österreich tritt im Dienstleistungsbereich für umfassende Verhandlungen ein, d.h. kein
Dienstleistungssektor soll von den Verhandlungen a priori ausgenommen bleiben. Ein
wesentliches Anliegen bei den bevorstehenden Verhandlungen im Dienstleistungsbereich
wird die Erhöhung des Bindungsniveaus beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung
darstellen. Es werden Mittel und Wege zu finden sein, um einzelne WTO - Mitglieder an das
Liberalisierungsniveau
fortgeschrittener Industrieländer heranzuführen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß es im Dienstleistungsbereich mit dem Abbau der
Marktzugangsschranken und der Gewährung der Inländerbehandlung alleine nicht getan ist.
Es sind die regulatorischen Hindernisse, die den effektiven Marktzugang oft beträchtlich
behindern. Aus diesem Grund ist es erforderlich, daß auch die sogenannten „weichen
Faktoren“ wie Transparenz und Disziplin der nationalen Regulatoren, Qualifikationen und
Sicherstellung des Wettbewerbs in den Verhandlungen eine Rolle spielen. Ferner wären
Überlegungen anzustellen, wie das General Agreement on Trade in Services (GATS)
benutzerfreundlicher gestaltet werden könnte, worunter der Gesamtkomplex jener Fragen zu
verstehen ist, der die Architektur des GATS betrifft, wie beispielsweise
Dienstleistungsklassifikation oder horizontale und sektorübergreifende Zielsetzungen.
Was das System der österreichischen Sozial - und Pensionsversicherung anbelangt, so ist
dieses im bestehenden GATS ausgenommen. Dessen „Anhang über Finanzdienstleistungen“
definiert im Abs. 1 lit.b sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen
Sozialversicherungssystem oder der staatlichen Pensionsversicherung als im Rahmen
staatlicher Zuständigkeit erbrachte Dienstleistung. Gemäß Art. 1 Abs. 3 lit.b GATS sind
Dienstleistungen, die im Rahmen staatlicher Zuständigkeit erbracht werden, vom
Anwendungsbereich des GATS ausgenommen. An diesem Umstand sollte sich auch in
Zukunft nichts ändern.
Wenn im Rahmen des GATS von der Personenbewegung die Rede ist, dann immer im
Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung. Der generelle Zugang zum Arbeitsmarkt
ohne Dienstleistungskomponente ist vom GATS nicht berührt. Grundsätzlich sollte aber
gewährleistet sein, daß Personen (Dienstleistungserbringer), die im Rahmen des GATS in
Österreich tätig werden und die gemäß GATS alle arbeits - und sozialrechtlichen Vorschriften
in Österreich zu erfüllen haben, auch in den Genuß der Vorteile des österreichischen
Sozialversicherungssystems gelangen. Gleiches sollte für im Ausland tätige österreichische
Dienstleistungserbringer
im Rahmen des GATS gelten.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Eine Deregulierung der Arbeitsmärkte steht bei den kommenden GATS - Verhandlungen nicht
auf der Tagesordnung. Exzessive Wander - und Migrationsbewegungen - ausgelöst durch das
GATS - sind daher nicht zu erwarten. Für den effektiven Handel mit Dienstleistungen und
für die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie dessen Attraktivität für
ausländische Investoren ist es unerläßlich, daß die Durchlässigkeit der österreichischen
Grenzen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, selbstverständlich unter Einhaltung der
nationalen Standards, gewährleistet ist. Gleiches gilt vice versa für österreichische Investoren
im Ausland.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es ist keinesfalls zu befürchten, daß durch die Verhandlungen über die Freizügigkeit
natürlicher Personen zum Zwecke der Dienstleistungserbringung österreichische Gesetze zum
Schutz der Arbeitnehmer eliminiert oder eingeschränkt werden müssen. Da im GATS im
Hinblick auf Arbeitnehmerschutz das Gastlandprinzip greift, haben sich jene
Dienstleistungserbringer, die in den Genuß der Personenfreizügigkeit im Rahmen des GATS
kommen, an die österreichischen Vorschriften zu halten.
Da dieses Prinzip im GATS allgemein anerkannt ist, sind auch keine spezifischen
Maßnahmen österreichischerseits zu dessen Absicherung notwendig. Bei den Verhandlungen
wird aber darauf zu achten sein, daß die Festlegung und Eingrenzung der im GATS im
Hinblick auf die Personenbewegung Begünstigten möglichst eng und exakt erfolgt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die EU und ihre Mitgliedstaaten treten seit langem dafür ein, daß das Thema Investitionen im
Rahmen einer umfassenden nächsten Verhandlungsrunde der WTO behandelt werden soll.
Damit
soll der stark gestiegenen Bedeutung von Direktinvestitonen für die
Weltwirtschaft,
die sich seit 1985 weltweit mehr als vervierzehnfacht haben und nunmehr bereits 12 % zum
Weltwohlstand (bzw. 11 % zum österreichischen BIP) beitragen, Rechnung getragen werden.
Die WTO stellt das geeignete Forum für multilaterale Investitionsverhandlungen dar, da in
ihr auch Entwicklungsländer vertreten sind und weil mit GATS und dem Agreement on
Trade - related Investment Measures (TRIMS) bereits WTO - Abkommen mit
Investitionsbestimmungen existieren, auf denen in zukünftigen Verhandlungen aufgebaut
werden könnte. Ein WTO - Investitionsabkommen sollte wie alle übrigen WTO - Abkommen
den bestehenden WTO - Streitbeilegungsmechanismen unterliegen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Vorbereitungsprozeß für die 3. Ministerkonferenz in Seattle hat sich Österreich im EU -
internen Koordinierungsverfahren nachdrücklich dafür eingesetzt, daß aufgrund der
Bedeutung der Sozialstandards für eine nachhaltige Entwicklung deren Berücksichtigung im
Rahmen der WTO verfolgt werden muß. Dies wurde auch in den Schlußfolgerungen des EU -
Rates sowohl anläßlich des informellen Handelsministertreffens vom 9./10. Mai 1999 in
Berlin zur Vorbereitung der Ministerkonferenz in Seattle hervorgehoben als auch in den
Schlußfolgerungen des Europäischen Rates in Köln (3./4. Juni 1999) erwähnt. Österreich war
maßgeblich an der Ausarbeitung dieser Schlußfolgerungen beteiligt.
Neben den Sozialstandards ist für Österreich auch die Einbeziehung des Umweltaspektes in
die WTO von großem Interesse, weshalb im Vorbereitungsprozeß zur Millenniumsrunde die
Aufnahme der Umwelt als Verhandlungsthema gefordert wird. Die Ausgangslage gestaltet
sich hier anders, da, im Unterschied zu den Sozialstandards, bereits in Singapur die Arbeiten
zu Handel und Umwelt endgültig und dauerhaft formalisiert wurden, und sich seither ein
eigenes
Komitee mit den Implikationen von Handel und Umwelt auseinandersetzt.
Das Wesen der WTO liegt in der Erstellung und Kontrolle von Regeln zur weltweiten
Handelsliberalisierung. Die grundsätzliche Kompetenz bezüglich der Umwelt - und
Sozialnormen obliegt anderen Organisationen. So ist beispielsweise für die Sozialnormen die
International Labour Organization (ILO) zuständig.
Bei der derzeitigen Diskussion im Vorbereitungsprozeß zu Seattle gibt es noch keine
Einigung über die Grundsatzfrage der Einbeziehung des Themas Sozialstandards in den
Verhandlungsdialog, weshalb die Frage nach einer rechtlichen Verankerungsmöglichkeit von
Sozialklauseln im WTO - Abkommen verfrüht ist.
Beschlüsse in der WTO beruhen auf dem Konsensprinzip, wodurch eine Entscheidung relativ
einfach blockiert werden kann. Anders als etwa bei anderen sogenannten neuen Themen in
der WTO, wie Wettbewerb oder Investitionen, denen einige Entwicklungsländer durchaus
offen gegenüberstehen, wird die Behandlung von Umwelt - und Sozialstandards aber
durchwegs abgelehnt. Neben der Befürchtung, daß mit einer Koppelung des Handels u.a. an
Umwelt - und Sozialnormen ihr komparativer Wettbewerbsvorteil verlorengehen würde, sind
die Entwicklungsländer auch der Ansicht, daß die Forderung der Industrieländer nach deren
Einbeziehung aus protektionistischen Motiven erfolgt.
Unter diesen Voraussetzungen ist zu erwarten, daß sich die Entwicklungsländer ihre
Zustimmung zu einer neuen Verhandlungsrunde entweder „teuer abkaufen“ lassen (z.B.
durch wesentliche Zugeständnisse der Industrieländer etwa in den Bereichen Landwirtschaft,
Textilien oder im Dienstleistungsbereich etwa bei der Personenbewegung) bzw., sollte man
seitens der Industrieländer auf evtl. Forderungen nicht eingehen, eine umfassende neue
Runde auch ablehnen könnten.
Sonderwirtschaftszonen sind geeignet, das System der WTO zu unterminieren und zu
schwächen. Grundsätzlich sollten stets für das gesamte Staatsgebiet die selben oder
vergleichbare
Regelungen gelten. Im Zuge des Beitrittsverfahrens Chinas zur WTO tritt/trat
die EU einschließlich Österreich beispielsweise vehement gegen die in China bestehenden
Sonderwirtschaftszonen auf.
Was den Gesundheitsschutz anbelangt, so sind gemäß Art. 2 des WTO - Abkommens über die
Anwendung von sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS - Abkommen) Ausnahmen
zur Sicherung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen, die den Handel nicht unerlaubt behindern, möglich. Diskussionen über die
Abänderung bestimmter SPS - Bestimmungen zielen auf die Korrektur unpräziser
Bestimmungen ab, die die bisherige Anwendung schwierig gestalteten. Derartige Änderungen
können für eine effiziente Anwendung der Bestimmungen nur hilfreich sein und höhlen die
EU - respektive österreichischen Vorschriften nicht aus. Fundiert begründete Ausnahmen
werden daher auch weiter möglich sein.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die beiden Bereiche Landwirtschaft und Dienstleistungen sind insofern unabhängig von einer
neuen WTO - Verhandlungsrunde zu sehen, als daß es sich hiebei um Themen der sog. „Built
in Agenda“ handelt, d.h. auch wenn es in Seattle zu keiner Einigung auf eine neue
umfassende Verhandlungsrunde kommt, werden weitere Liberalisierungsverhandlungen im
Landwirtschafts - und Dienstleistungsbereich durchgeführt. Nachdem die Gemeinschaft bei
einzelnen Dienstleistungsbereichen (Personenbewegung) und bei der Landwirtschaft eher
defensive Interessen hat, können grundsätzlich die europäischen Anliegen im Rahmen einer
umfassenden Verhandlungsrunde - wegen der größeren Verhandlungsmasse und der damit
einhergehenden Austauschmöglichkeiten - besser vertreten werden. Wegen der Konzeption
der neuen WTO - Runde als „single undertaking“ können Wechselwirkungen zwischen den
einzelnen Verhandlungsgegenständen nicht völlig ausgeschlossen werden, obwohl von
vornherein jeder Verhandlungsbereich grundsätzlich unabhängig von den übrigen behandelt
wird.
Anwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ein Verhandlungsmandat für die Kommission für die kommenden WTO - Verhandlungen liegt
noch nicht vor. Es ist geplant, daß der EU - Rat die WTO - Ministererklärung in Seattle (30.
Nov. - 3. Dez. 1999) für die EG und die Mitgliedstaaten annimmt. Diese Deklaration, welche
die Verhandlungsschwerpunkte der kommenden Runde enthalten wird, wird sodann als Basis
für das der Kommission vom EU - Rat zu erteilende Verhandlungsmandat dienen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In der Tat haben Untersuchungen gezeigt, daß Liberalisierung und Deregulierung zu
Wirtschaftswachstum und Entwicklung führen, deren positive Effekte aber, in Abhängigkeit
vom sozio - ökonomischen und politischen Umfeld eines Landes, oft nur einer mehr oder
minder begrenzten Anzahl von Wirtschaftsbeteiligten zugute kommt. Damit aber die Vorteile
von einer breiten Basis lukriert werden können, wäre in Zukunft wohl eine verstärkte
Koordinierung zwischen Wirtschafts - und Sozialpolitik sowie eine Reform der
internationalen Finanzinstrumente hilfreich. Ersteres liegt jedoch nicht im Aufgabenbereich
der WTO; letztere sind eigenständige Organisationen, die außerhalb des WTO - Systems
stehen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Mit Ministerbeschluß vom 14.4.1994 in Marrakesch wurde eine Revision des
Streitbeilegungsübereinkommens - Dispute Settlement Understanding (DSU) binnen 4 Jahren
nach Inkrafttreten des WTO - Abkommens vereinbart. Falls der Revisionsprozeß rechtzeitig
abgeschlossen werden sollte (Termin ist Ende Juli 1999), wird die revidierte Fassung des
DSU der Ministerkonferenz von Seattle zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Verhandlungen über die Revision des DSU werden im Rahmen des Dispute Settlement
Body
in Genf abgehalten. Vor dem Hintergrund des Bananenstreitfalles kommt der
Klärung
der Frage der Konformität von Umsetzungsmaßnahmen von Panelentscheidungen höchste
Priorität zu. Insbesondere bedarf es einer Klärung des Verhältnisses zwischen Artikel 21.5,
22 und 23 DSU (Feststellung der Konformität von Umsetzungsmaßnahmen und Verhängung
von Retorsionsmaßnahmen). Weitere Vorschläge in Diskussion sind u.a. die Einführung
erhöhter Professionalität der Panelisten, die stärkere Gewichtung von Konsultationen, die
Öffentlichkeit der Verhandlungen und die Stärkung der Stellung der Drittparteien.
Die Diskussionen über die verschiedenen Themen sind derzeit im Gange. Aufgrund der
teilweise sehr kontroversiellen Ansichten der WTO - Mitgliedstaaten ist eine Lösung bis Ende
Juli wahrscheinlich nur in Teilbereichen zu erwarten. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß
die Revision des DSU von einer späteren Ministerkonferenz und nicht in Seattle
verabschiedet wird. Im engeren Sinne ist dieser Prozeß jedoch nicht ein Bestandteil der neuen
WTO - Runde.
Die Einräumung einer direkten Klagsmöglichkeit für nichtstaatliche Parteien (Non -
govemmental Oganizations - NGOs oder Unternehmen) - ähnlich wie im gescheiterten
Multilateralen Abkommen über Investitionen (MAI) der Parteienstand des Investors - ist im
Rahmen des WTO - Streitbeilegungsübereinkommens in absehbarer Zeit nicht geplant. Zur
Diskussion steht lediglich die Übermittlung von schriftlichen Stellungnahmen durch
betroffene private Parteien vor der ersten Verhandlung im Sinne einer verbesserten
Transparenz des Systems.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Derzeit sind Freihandelsabkommen der EU mit Chile, den Mercosur - Staaten (Argentinien,
Brasilien, Paraguay, Uruguay) und Mexiko in Vorbereitung bzw. in Verhandlung. Im
Dienstleistungsbereich
sind Liberalisierungsschritte, die GATS - konform sind, vorgesehen.
a) Für weitere Verhandlungen über Freihandelsabkommen, beispielsweise mit der Türkei,
fehlen derzeit die notwendigen Verhandlungsmandate für die Kommission; grundsätzlich
ist davon auszugehen, daß sich die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der EU auch in
Zukunft dynamisch entwickeln werden, wobei jedoch derzeit nur schwer abschätzbar ist,
mit welchem Land die EU in konkrete Verhandlungen eintreten wird.
b) In den Textentwürfen für Mexiko und den Verhandlungsmandaten für Mercosur und
Chile ist das System der sozialen Sicherheit explizit ausgenommen. Eine Aushöhlung der
österreichischen Arbeitsmarktregelung und des Systems der sozialen Sicherheit ist nicht
zu befürchten; grundsätzlich gilt das zu Frage 3 zum GATS Angeführte auch für
Freihandelsinitiativen.
c) Artikel V GATS stellt eine Ausnahmemöglichkeit von der Meistbegünstigungsklausel
dar; dies bedeutet, daß die im Rahmen eines GATS - kompatiblen Freihandelsabkommens
für den Dienstleistungsbereich untereinander gewährten zusätzlichen Begünstigungen
nicht an Dritte weitergegeben werden müssen, sondern nur den jeweiligen
Vertragspartnern vorbehalten bleiben. Um die Vorteile nicht an Drittstaaten weitergeben
zu müssen, ist es erforderlich, daß mindestens 90 % des Dienstleistungshandels nach
Ablauf der Übergangsfrist liberalisiert sind, und keine Art der Dienstleistungserbringung
a priori ausgeschlossen ist.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Grundsätzlich weise ich darauf hin, daß in den wöchentlichen Koordinationssitzungen im
BMwA zur Vorbereitung des Artikel 133 - Ausschusses („Mitglieder“, „Stellvertreter“ und
„Dienstleistungen“) die österreichischen Positionen zur Vorbereitung der 3. WTO -
Ministerkonferenz im Einvernehmen mit allen berührten österreichischen Stellen (d.h. allen
berührten Ressorts und den Sozialpartnern) festgelegt wurden und werden. Darüber hinaus
sind noch zusätzliche allgemeine Koordinierungssitzungen abgehalten worden bzw.
vorgesehen,
zu denen immer auch die Arbeitnehmervertreter - Organisationen eingeladen
sind.
Darüberhinaus wurden im BMwA bereits 2 Informationsveranstaltungen für NGOs zum
Stand der Vorbereitungsarbeiten abgehalten. Die Abhaltung weiterer derartiger
Veranstaltungen ist geplant.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Im Sinne einer umfassenden Information und Einbindung des Nationalrates werden alle
Berichte der Artikel 133 - Ausschüsse gemäß Art. 23e B - VG an das Parlament weitergeleitet.
Das österreichische Parlament wurde auch im April und Mai 1999 über den Stand der
Vorbereitungsarbeiten und das Ergebnis des informellen Handelsministertreffens in Berlin
am 9./10. Mai 1999 informiert, in dessen Rahmen die grundlegende Haltung der
Gemeinschaft zu einer neuen WTO - Verhandlungsrunde diskutiert wurde.