6104/AB XX.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Madelaine Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
14.7.1999 unter der Nr. 6615/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr. „Hub -
schrauberlandeplatz auf dem TÜPL Allentsteig“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1) Mit welcher Intensität wird der Hubschrauberlandeplatz auf dem Truppenübungsplatz Allent -
steig derzeit genutzt? Wieviele Starts bzw. wieviele Landungen täglich sind zu verzeichnen?
2) Wie gestaltet sich die Kooperation mit dem Österreichischen Bundesheer?
3) Ist geplant, die Intensität der Nutzung des Hubschraubedandeplatzes zu steigern? Wenn ja,
an welche Kapazitäten ist gedacht?
4) Welche Kosten fallen im Rahmen der Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes TÜPL an und
an wen sind die Entgelte zu entrichten?
5) Wurde ein Vergleich angestellt, ob die Nutzung dieses Hubschraubedandeplatzes die kosten -
günstigste Variante ist, um die Aufgaben der Grenzsicherung zu bewerkstelligen? Wenn ja,
welche Vergleiche wurden angestellt? Wenn nein, ist an eine Verlegung zu einem zivilen Hub -
schrauberlandeplatz gedacht?
6) Sind Ihnen Pläne bekannt, wonach der derzeitige Hubschrauberlandeplatz zu einem Flugplatz
ausgebaut werden solle? Wenn ja, was ist Ihnen über diese Pläne bekannt? Würde dies eine
Änderung der Nutzung durch das Innenressort bewirken?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Hubschrauberlandeplatz des österreichischen Bundesheeres in Allentsteig wird
vom Bundesministerium für Inneres für Zwischenlandungen und Betankungen
genutzt. Im Einsatzfall ist maximal mit einem Start und einer Landung pro Tag zu
rechnen. Derzeit wird der Platz nicht angeflogen, weil die Tankstelle außer Betrieb
ist. Mit welcher Intensität das österreichische Bundesheer diesen Hubschrauberplatz
nützt ist dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Das österreichische Bundesheer fliegt in Assistenzleistung Überwachungsflüge an
der EU - Außengrenze. Die Zusammenarbeit ist ausgezeichnet.
Zu Frage 3, 5 und 6:
Nein.
Zu Frage 4:
Für das Bundesministerium für Inneres fallen Kosten für die Betankungen der
Luftfahrzeuge an. Diese werden mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung
verrechnet.