6108/AB XX.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,
Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Kurzmann und Kollegen
betreffend Hepatitis C (HCV) - Beratung
(Nr. 6405/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Das Heranziehen bereits vorhandener Strukturen für eine niederschwellige Hepatitis -
Beratung ist grundsätzlich sinnvoll. Ich habe bereits den Auftrag gegeben zu prüfen,
ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Einrichtungen der AIDS - Hilfe für
Zwecke der Beratung auf dem Gebiet der Hepatitis C herangezogen werden können.
Es gilt jedoch gerade bei den sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern AIDS und
Hepatitis C zu prüfen, ob durch das Angebot die gemeinsame Beratung zu HIV und
Hepatitis C an Aidshilfen bezüglich HIV bereits größtenteils überwundene
Verunsicherungen betreffend die Übertragungswege erneut auftreten können. Da mir
jedoch noch keine diesbezüglichen Ergebnisse vorliegen, kann ich die erbetene
Antwort derzeit noch nicht geben.
Zu Frage 2:
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat in der dieser
Fragestellung zugrunde liegenden Stellungnahme vom 4.5.1999, ZI. 31 - 36.9/99
Gö/Kv, die Notwendigkeit einer psychologischen Betreuung von Angehörigen von
Hepatitis C Patienten nicht generell ausgeschlossen. Allerdings hat er sie auf ein
sehr kleines Ausmaß von möglichen Fällen beschränkt und auch die Gründe für
diese Auffassung dargelegt. Die Ausführungen des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger sind aus der Sicht meines Ressorts
unbedenklich und logisch nachvollziehbar und damit als Auffassung der
Selbstverwaltung zu dieser Thematik zur Kenntnis zu nehmen. Weitere
Veranlassungen in diesem Zusammenhang erübrigen sich somit; dies auch unter
dem Aspekt, daß die anfragestellenden Abgeordneten keine Argumente, die den
Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
entgegenstehen, geltend machen.