6108/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,

Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Kurzmann und Kollegen

betreffend Hepatitis C (HCV) - Beratung

(Nr. 6405/J)

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

Das Heranziehen bereits vorhandener Strukturen für eine niederschwellige Hepatitis -

Beratung ist grundsätzlich sinnvoll. Ich habe bereits den Auftrag gegeben zu prüfen,

ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Einrichtungen der AIDS - Hilfe für

Zwecke der Beratung auf dem Gebiet der Hepatitis C herangezogen werden können.

Es gilt jedoch gerade bei den sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern AIDS und

Hepatitis C zu prüfen, ob durch das Angebot die gemeinsame Beratung zu HIV und

Hepatitis C an Aidshilfen bezüglich HIV bereits größtenteils überwundene

Verunsicherungen betreffend die Übertragungswege erneut auftreten können. Da mir

jedoch noch keine diesbezüglichen Ergebnisse vorliegen, kann ich die erbetene

Antwort derzeit noch nicht geben.

 

Zu Frage 2:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat in der dieser

Fragestellung zugrunde liegenden Stellungnahme vom 4.5.1999, ZI. 31 - 36.9/99

Gö/Kv, die Notwendigkeit einer psychologischen Betreuung von Angehörigen von

Hepatitis C Patienten nicht generell ausgeschlossen. Allerdings hat er sie auf ein

sehr kleines Ausmaß von möglichen Fällen beschränkt und auch die Gründe für

diese Auffassung dargelegt. Die Ausführungen des Hauptverbandes der

österreichischen Sozialversicherungsträger sind aus der Sicht meines Ressorts

unbedenklich und logisch nachvollziehbar und damit als Auffassung der

Selbstverwaltung zu dieser Thematik zur Kenntnis zu nehmen. Weitere

Veranlassungen in diesem Zusammenhang erübrigen sich somit; dies auch unter

dem Aspekt, daß die anfragestellenden Abgeordneten keine Argumente, die den

Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

entgegenstehen, geltend machen.