6113/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6506/J - NR/1999 betreffend das Gebaren des Leiters

des Bundesoberstufenrealgymnasiums und des Bundesgymnasiums für Berufstätige an der

Theresianischen Militärakademie, das den Verdacht des Amtsmissbrauches nahe legt, die die

Abgeordneten Mag. Karin Praxmarer und Kollegen am 18. Juni 1999 an mich richteten, wird wie

folgt beantwortet:

 

Ad l.:

Im Schuljahr 1998/99 sind vom Schulleiter selbst vier Stunden pro Woche abgehalten worden. Im

gesamten Schuljahr entfielen sechs dieser Unterrichtseinheiten, vier dienstlich begründet, zwei

krankheitshalber.

 

Ad 2.:

Von den in Frage 1 angeführten sechs Stunden wurden drei suppliert, eine in der Internatszeit

gehalten, eine entfiel wegen mehrstündiger Schularbeit der betroffenen Klasse und zwei Stunden

wurden dem Internat übergeben, wobei die Schüler angewiesen worden sind, Selbststudium zu

betreiben (Lösen von Aufgaben, Wiederholung, ...).

 

Ad 3. - 5.:

Der Direktor hat nach den Wahrnehmungen des Landesschulrates Niederösterreich ein

ausgezeichnetes Verhältnis zu den Eltern jener Schüler, die er unterrichtet, und auch zu allen

anderen Eltern. Über die Instanz des Landesschulrates sind mir niemals Klagen bekannt geworden.

Der Direktor wird vielmehr von den Schülern und auch von den Eltern öfters als Berater

herangezogen.

Die Heranziehung von Schülern zur Supplierung findet selbstverständlich nicht statt. Es ist jedoch

pädagogisch wertvoll, dass sich Schüler in einem Internat, in unterrichtsfreien Stunden auch dem

Studium, der Nachbereitung des Unterrichtes und der Sicherung des Unterrichtsertrages widmen.

Der Direktor wirkt in diesem Sinne auch auf die Schüler ein. Es ist erfreulich, dass die Schüler auch

im Rahmen einer Selbstverwaltung bei der Koordination des Selbststudiums Verantwortung

übernehmen, was auch im Interesse der Internatsausbildung liegt.

 

Ad 6.:

Eine Heranziehung der Internatsschüler für Tätigkeiten des Schulleiters während ihrer Studiums -

und Erholungszeiten im Sinne der Anfrage hat nicht stattgefunden. Daher liegt auch der Verdacht

des Amtsmissbrauchs nicht nahe. Zu Arbeiten von Schülern außerhalb des Unterrichts müssen im

gegenständlichen Fall folgende drei Bereiche beachtet werden:

 

a) Arbeiten an Projekten sind keine Tätigkeiten des Schulleiters, sondern zeugen vom

Engagement des Schulleiters, mit interessierten Schülern freiwillig besondere Aufgaben zu

erfüllen. Im Schuljahr 1998/99 sind insbesondere anzuführen:

v      Erstellung einer Homepage für Schule und Internat unter Mitarbeit von vier Schülern aus

den beiden achten Klassen.

v      Erstellung eines computergesteuerten Briefings für Schule und Internat unter Mitarbeit

vor allem eines Schülers der achten Klasse.

v      Erstellung einer großen Schulausstellung (Wandtafeln) mit den zugehörigen

Aufstellungsgittern. Die Ausstellung besteht aus mehr als 50 Tafeln. Die Ausstellung

wurde vom Direktor konzipiert, von der Fachlehrerin für BE mit Unterstützung von

Schülern des BORG erstellt. Die Gitter wurden von Unteroffizieren des BRGfB in

Zusammenarbeit mit der militärischen Dienststelle angefertigt.

v      Durchführung eines bundesweiten Bewerbes zur Sicherheitspolitik und zur Umfassenden

Landesverteidigung. Dieser Bewerb wurde in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde

und der Österreichischen Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik

durchgeführt. Bei der Vorbereitung ging es vor allem darum, die Schüler nicht nur zum

Kopieren einzusetzen, sondern mit ihnen Organisation und Durchführung einer

Großveranstaltung zu besprechen und miterleben zu lassen.

Auch die Auswertung (mit und ohne PC) liefert einen Unterrichts - und Bildungsertrag

(zum Beispiel siehe LPVO 1. Teil; Unterrichtsprinzipien: ... Anwendung neuer

Techniken, insbesondere der Informations - und Kommunikationstechniken ...). Die

Besprechung von Aufgabenstellungen fällt vor allem in den Bereich der Politischen

Bildung.

 

b)  Angebliche Heranziehung von Internatsschülern für Tätigkeiten des Schulleiters: Es wäre

 selbstverständlich nicht sinnvoll, Schüler zu Tätigkeiten des Schulleiters heranzuziehen,

 weil nach der Dienstpostenbeschreibung die Tätigkeit eines Schulleiters als besonders

 qualifiziert einzustufen ist.

 

Nach dem Ressortübereinkommen (Bundesministerium für Landesverteidigung und

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Gründung der

beiden Schulformen) ist das Nichtlehrerpersonal durch das Bundesministerium für

Landesverteidigung (Schulerhalter) zu stellen. Falls der Direktor vereinzelt Schüler zur

Erfüllung von Hilfstätigkeiten heranzieht, kann dies nur über das Internat (also mit

Rücksprache der Dienst habenden Erzieher) erfolgen. Der Direktor legt dabei großen Wert

darauf, dass Schüler, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, keine Lernprobleme haben

und auch nicht vor Prüfungen stehen. Da der Direktor bis abends in der Schule ist, steht er in

Absprache mit dem Internat wie ein Erzieher für kostenlose Lernhilfen zur Verfügung.

 

c)  Als ein Schüler der Maturaklasse kurzfristig Probleme bei der Erstellung seiner Fach -

bereichsarbeit (Informatik) hatte, wurde diesem der PC des Direktors zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Ad 7.:

Die Ergebnisse eines Schuljahres können nicht nur an einer von drei Maturaklassen eines Jahres

gemessen werden.

Im Schuljahr 1998/99 und im Schuljahr 1997/98 wurden drei Maturaklassen geführt.

Die folgende Statistik zeigt ein ungünstiges Ergebnis einer von drei Maturaklassen des

Schuljahres 1998/99. Die Gründe für dieses punktuell unerfreuliche Ergebnis werden noch zu

analysieren sein. Sie können in der Vorbereitung auf die konkrete Situation der Reifeprüfung liegen

und auch eine statistische Einzelerscheinung (besondere Häufung von Leistungshemmnissen)

darstellen.

Form

 Klasse

 Schüler

 ausgez.

 Erfolg

 guter

 Erfolg

 bestan -

 den

 reprob.

 1. Term.

 reprob.

 2. Term.

 Fort -

 setzung

                                                                  Schuljahr 1998/99

BORG

 8a

 16

 1

 1

 6

 6

 2

 -

 8b

 19

 1

 2

 13

 3

 -

 -

BRGfB

 6c

 11

 1

 2

 6

 1

 -

 1

Zusammenfassung

 46

 3

 5

 25

 10

 2

 1

                                                                 Schuljahr 1997/98

BORG

 8a

 16

 3

 2

 8

 1

 -

 2

 8b

 16

 1

 5

 10

 -

 -

 -

BRGfB

 6c

 14

 -

 2

 11

 -

 -

 1

Zusammenfassung

 46

 4

 9

 29

 1

 0

 3

 

 

Ad 8.:

Wie eingangs schon erwähnt, wurden am BORG/BG für Berufstätige an der Theresianischen

Militärakademie trotz ständiger Wahrung der im Gesetz vorgesehenen Aufsicht keine der genannten

Vorkommnisse festgestellt.

Entgegen diesen Behauptungen wurde immer wieder festgestellt, dass die Schule über einen

ausgezeichneten Ruf verfügt und dem Direktor Anerkennung für seine Tätigkeit ausgesprochen

wurde. Eine Wiederherstellung des guten Rufes ist daher nicht notwendig, da dieser nach wie vor

gegeben ist.