6113/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6506/J - NR/1999 betreffend das Gebaren des Leiters
des Bundesoberstufenrealgymnasiums und des Bundesgymnasiums für Berufstätige an der
Theresianischen Militärakademie, das den Verdacht des Amtsmissbrauches nahe legt, die die
Abgeordneten Mag. Karin Praxmarer und Kollegen am 18. Juni 1999 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad l.:
Im Schuljahr 1998/99 sind vom Schulleiter selbst vier Stunden pro Woche abgehalten worden. Im
gesamten Schuljahr entfielen sechs dieser Unterrichtseinheiten, vier dienstlich begründet, zwei
krankheitshalber.
Ad 2.:
Von den in Frage 1 angeführten sechs Stunden wurden drei suppliert, eine in der Internatszeit
gehalten, eine entfiel wegen mehrstündiger Schularbeit der betroffenen Klasse und zwei Stunden
wurden dem Internat übergeben, wobei die Schüler angewiesen worden sind, Selbststudium zu
betreiben (Lösen von Aufgaben, Wiederholung, ...).
Ad 3. - 5.:
Der Direktor hat nach den Wahrnehmungen des Landesschulrates Niederösterreich ein
ausgezeichnetes Verhältnis zu den Eltern jener Schüler, die er unterrichtet, und auch zu allen
anderen Eltern. Über die Instanz des Landesschulrates sind mir niemals Klagen bekannt geworden.
Der Direktor wird vielmehr von den Schülern und auch von den Eltern öfters als Berater
herangezogen.
Die Heranziehung von Schülern zur Supplierung findet selbstverständlich nicht statt. Es ist jedoch
pädagogisch wertvoll, dass sich Schüler in einem Internat, in unterrichtsfreien Stunden auch dem
Studium, der Nachbereitung des Unterrichtes und der Sicherung des Unterrichtsertrages widmen.
Der Direktor wirkt in diesem Sinne auch auf die Schüler ein. Es ist erfreulich, dass die Schüler auch
im Rahmen einer Selbstverwaltung bei der Koordination des Selbststudiums Verantwortung
übernehmen, was auch im Interesse der Internatsausbildung liegt.
Ad 6.:
Eine Heranziehung der Internatsschüler für Tätigkeiten des Schulleiters während ihrer Studiums -
und Erholungszeiten im Sinne der Anfrage hat nicht stattgefunden. Daher liegt auch der Verdacht
des Amtsmissbrauchs nicht nahe. Zu Arbeiten von Schülern außerhalb des Unterrichts müssen im
gegenständlichen Fall folgende drei Bereiche beachtet werden:
a) Arbeiten an Projekten sind keine Tätigkeiten des Schulleiters, sondern zeugen vom
Engagement des Schulleiters, mit interessierten Schülern freiwillig besondere Aufgaben zu
erfüllen. Im Schuljahr 1998/99 sind insbesondere anzuführen:
v Erstellung einer Homepage für Schule und Internat unter Mitarbeit von vier Schülern aus
den beiden achten Klassen.
v Erstellung eines computergesteuerten Briefings für Schule und Internat unter Mitarbeit
vor allem eines Schülers der achten Klasse.
v Erstellung einer großen Schulausstellung (Wandtafeln) mit den zugehörigen
Aufstellungsgittern. Die Ausstellung besteht aus mehr als 50 Tafeln. Die Ausstellung
wurde vom Direktor konzipiert, von der Fachlehrerin für BE mit Unterstützung von
Schülern des BORG erstellt. Die Gitter wurden von Unteroffizieren des BRGfB in
Zusammenarbeit mit der militärischen Dienststelle angefertigt.
v Durchführung eines bundesweiten Bewerbes zur Sicherheitspolitik und zur Umfassenden
Landesverteidigung. Dieser Bewerb wurde in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde
und der Österreichischen Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik
durchgeführt. Bei der Vorbereitung ging es vor allem darum, die Schüler nicht nur zum
Kopieren einzusetzen, sondern mit ihnen Organisation und Durchführung einer
Großveranstaltung zu besprechen und
miterleben zu lassen.
Auch die Auswertung (mit und ohne PC) liefert einen Unterrichts - und Bildungsertrag
(zum Beispiel siehe LPVO 1. Teil; Unterrichtsprinzipien: ... Anwendung neuer
Techniken, insbesondere der Informations - und Kommunikationstechniken ...). Die
Besprechung von Aufgabenstellungen fällt vor allem in den Bereich der Politischen
Bildung.
b) Angebliche Heranziehung von Internatsschülern für Tätigkeiten des Schulleiters: Es wäre
selbstverständlich nicht sinnvoll, Schüler zu Tätigkeiten des Schulleiters heranzuziehen,
weil nach der Dienstpostenbeschreibung die Tätigkeit eines Schulleiters als besonders
qualifiziert einzustufen ist.
Nach dem Ressortübereinkommen (Bundesministerium für Landesverteidigung und
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Gründung der
beiden Schulformen) ist das Nichtlehrerpersonal durch das Bundesministerium für
Landesverteidigung (Schulerhalter) zu stellen. Falls der Direktor vereinzelt Schüler zur
Erfüllung von Hilfstätigkeiten heranzieht, kann dies nur über das Internat (also mit
Rücksprache der Dienst habenden Erzieher) erfolgen. Der Direktor legt dabei großen Wert
darauf, dass Schüler, die sich freiwillig zur Verfügung stellen, keine Lernprobleme haben
und auch nicht vor Prüfungen stehen. Da der Direktor bis abends in der Schule ist, steht er in
Absprache mit dem Internat wie ein Erzieher für kostenlose Lernhilfen zur Verfügung.
c) Als ein Schüler der Maturaklasse kurzfristig Probleme bei der Erstellung seiner Fach -
bereichsarbeit (Informatik) hatte, wurde diesem der PC des Direktors zur Verfügung gestellt.
Ad 7.:
Die Ergebnisse eines Schuljahres können nicht nur an einer von drei Maturaklassen eines Jahres
gemessen werden.
Im Schuljahr 1998/99 und im Schuljahr 1997/98 wurden drei Maturaklassen geführt.
Die folgende Statistik zeigt ein ungünstiges Ergebnis einer von drei Maturaklassen des
Schuljahres 1998/99. Die Gründe für dieses punktuell unerfreuliche Ergebnis werden noch zu
analysieren sein. Sie können in der Vorbereitung auf die konkrete Situation der Reifeprüfung liegen
und auch eine statistische Einzelerscheinung (besondere Häufung von Leistungshemmnissen)
darstellen.
|
Form |
Klasse |
Schüler |
ausgez. Erfolg |
guter Erfolg |
bestan - den |
reprob. 1. Term. |
reprob. 2. Term. |
Fort - setzung |
|
Schuljahr 1998/99 |
||||||||
|
BORG |
8a |
16 |
1 |
1 |
6 |
6 |
2 |
- |
|
8b |
19 |
1 |
2 |
13 |
3 |
- |
- |
|
|
BRGfB |
6c |
11 |
1 |
2 |
6 |
1 |
- |
1 |
|
Zusammenfassung |
46 |
3 |
5 |
25 |
10 |
2 |
1 |
|
|
Schuljahr 1997/98 |
||||||||
|
BORG |
8a |
16 |
3 |
2 |
8 |
1 |
- |
2 |
|
8b |
16 |
1 |
5 |
10 |
- |
- |
- |
|
|
BRGfB |
6c |
14 |
- |
2 |
11 |
- |
- |
1 |
|
Zusammenfassung |
46 |
4 |
9 |
29 |
1 |
0 |
3 |
|
Ad 8.:
Wie eingangs schon erwähnt, wurden am BORG/BG für Berufstätige an der Theresianischen
Militärakademie trotz ständiger Wahrung der im Gesetz vorgesehenen Aufsicht keine der genannten
Vorkommnisse festgestellt.
Entgegen diesen Behauptungen wurde immer wieder festgestellt, dass die Schule über einen
ausgezeichneten Ruf verfügt und dem Direktor Anerkennung für seine Tätigkeit ausgesprochen
wurde. Eine Wiederherstellung des guten Rufes ist daher nicht notwendig, da dieser nach wie vor
gegeben ist.