612/AB

 

 

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017   W i e n

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben am 23.  Mai 1996 unter der Nr. 651/J-NR/1996 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend ein Fest des kurdischen Dachverbandes NEWROZ in der Kurhalle Oberlaa im März 1996 gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

111.        Wurde dieses Fest von ausländischen Geheimdiensten observiert?

Wenn ja, von welchen?

wenn ja, wurden die Observierungsergebnisse mit unseren Behörden ausgetauscht?

Wenn ja, gab es eine vorhergehende Kontaktnahme mit Ihrem Ministerium?

 

2.       Gab es staatsgefährdende Reden und/oder Sprechchöre gegen Staaten der EU und/oder andere Staaten?

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt? wenn nein, warum nicht?

 

3.       Wurden Staaten der EU und/oder andere Staaten in Reden oder Sprechchören verhetzt?

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt? wenn nein, warum nicht?

 

4.       Wurden staatliche Symbole von EU-Staaten und/oder anderer Staaten herabgewürdigt?

Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?  Wenn nein, warum nicht?

 

5.       Wurden in den Redebeiträgen bzw.  Sprechchören der Tatbestand S 316 StGB verwirklicht?

Wenn ja, wurde seitens Ihres Ministeriums ein Antrag gem.  S 318 StGB im Ministerrat gestellt bzw. der Umstand im Ministerrat behandelt? wenn nein, warum nicht?

 

6.       Liegt im Falle der Nichtverständigung der betroffenen Staaten Amtsmißbrauch vor?

 

7.       Wie viele kurdischsprachige Beamte gibt es im Außenministerium?

 

8.       wie viele kurdischsprachige Beamte waren bei der anfragegegenständlichen Veranstaltung?

 

9.       Gibt es interministerielle Abkommen bezügl.  PKK und /oder anderer terroristischer kurdischer Organisationen zwischen Österreich und/oder Türkei und/oder BRD?

Wenn ja, welche?

 

10.        Gibt es bilaterale oder multilaterale Abkommen bezügl.  PKK und/oder anderer terroristischer kurdischer Organisationen?

Wenn ja, welche?"

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Die Beantwortung der Fragen 1) - 4) fällt nicht in den

Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

 

ad 5): Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist eine Verwirklichung des Tatbestandes des S 316 Strafgesetzbuch nicht zur Kenntnis gebracht worden.  Daher wurde auch seitens des BMAA kein Antrag im Ministerrat gemäß S 318 StGB gestellt.

 

ad 6): Es wird davon ausgegangen, daß mit dem Begriff "Amtsmißbrauch" der Tatbestand Mißbrauch der Amtsgewalt gemäß 302 StGB gemeint ist.  Mit einer Nichtverständigung von anderen Staaten über Umstände, die dem BMAA nicht bekannt sind, ist dieser Tatbestand offensichtlich nicht erfüllt.

 

ad 7): Mit Stichtag 31.  Mai 1996 waren in der Sprachenkartei meines Ministeriums keine in der Zentrale des BMfaA tätigen Bediensteten verzeichnet, die über kurdische Sprachkenntnisse verfügen.

 

ad 8): Es waren keine kurdischsprachigen Beamten des BMfaA bei dem Fest des kurdischen Dachverbandes NEWROZ in der Kurhalle Oberlaa im März d.J.

 

ad 91 und 10): Es gibt kein bilaterales oder multilaterales Abkommen zwischen Österreich und der Türkei zu diesen speziellen Bereichen.

 

 

 

Der Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten: