6130/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt
betreffend offene Fragen zum Schutz des Lebens
(Nr. 6417/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Prioritär gilt es ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Um dieses Ziel zu
erreichen, erfolgen in Schulen und Beratungsstellen laufend Informationen zur
Empfängnisverhütung. Infokampagnen unterstützen diese Bemühungen.
Ich sehe keine Notwendigkeit bei den geltenden gesetzlichen Regelungen eine
Veränderung vorzunehmen. Die geltende Regelung hat eine hohe Akzeptanz
innerhalb der Bevölkerung,
Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Veranlassung, daß Ärzte Daten über Motive
und Vorgeschichten der Abtreibungen an die Ärztekammern melden.
Zu Frage 2:
Generell ist festzustellen, daß Österreich im Bereich der Familienförderung zu den
Staaten mit den höchsten Transferleistungen und den umfangreichsten sozialen
Hilfen gehört. Besondere Hilfe wird durch diese Maßnahmen jungen und
alleinstehenden Müttern zuteil. Dort wo die umfassenden Regelungen des Bundes in
spezifischen Situationen nicht greifen, existieren Angebote der Sozialhilfe im Bereich
der Länder, wie z.B. für Studentinnen in Wien.
Darüberhinaus hat die Bundesregierung ab 1.1.2000 weitere umfangreiche familien -
und steuerpolitische Maßnahmen zur Familienförderung beschlossen.
Hervorheben möchte ich, daß die Familienberatungsstellen und anderen
Organisationen ein umfangreiches Angebot an Informationen und Beratung
anbieten, die dabei unterstützen sollen, auch in schwierigen Situationen ein Kind zur
Welt bringen zu können.
Zu den Fragen 3 und 4:
Diese beiden Fragestellungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministers für Justiz.