6130/AB XX.GP

 

                                                               Beantwortung

                                  der Anfrage der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt

                                   betreffend offene Fragen zum Schutz des Lebens

                                                               (Nr. 6417/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

Prioritär gilt es ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Um dieses Ziel zu

erreichen, erfolgen in Schulen und Beratungsstellen laufend Informationen zur

Empfängnisverhütung. Infokampagnen unterstützen diese Bemühungen.

Ich sehe keine Notwendigkeit bei den geltenden gesetzlichen Regelungen eine

Veränderung vorzunehmen. Die geltende Regelung hat eine hohe Akzeptanz

innerhalb der Bevölkerung,

 

Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Veranlassung, daß Ärzte Daten über Motive

und Vorgeschichten der Abtreibungen an die Ärztekammern melden.

 

Zu Frage 2:

Generell ist festzustellen, daß Österreich im Bereich der Familienförderung zu den

Staaten mit den höchsten Transferleistungen und den umfangreichsten sozialen

Hilfen gehört. Besondere Hilfe wird durch diese Maßnahmen jungen und

alleinstehenden Müttern zuteil. Dort wo die umfassenden Regelungen des Bundes in

spezifischen Situationen nicht greifen, existieren Angebote der Sozialhilfe im Bereich

der Länder, wie z.B. für Studentinnen in Wien.

 

Darüberhinaus hat die Bundesregierung ab 1.1.2000 weitere umfangreiche familien -

und steuerpolitische Maßnahmen zur Familienförderung beschlossen.

Hervorheben möchte ich, daß die Familienberatungsstellen und anderen

Organisationen ein umfangreiches Angebot an Informationen und Beratung

anbieten, die dabei unterstützen sollen, auch in schwierigen Situationen ein Kind zur

Welt bringen zu können.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Diese beiden Fragestellungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministers für Justiz.