6131/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6445/J - NR/1999, betreffend Verkehrssicherheit

an der A 9 zwischen Kirchdorf und Windischgarsten, die die Abgeordneten Murauer und

Kollegen am 17. Juni 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1:

 

In sofortiger Reaktion auf das Unglück im Tauerntunnel habe ich eine Novelle zur Ferienreise -

verordnung erlassen, die - neben anderen Strecken - auch die Pyhrnautobahn A 9 vom Knoten

Voralpenkreuz bis zum Knoten Graz - Webling erfasst:

Dieser Verordnung zufolge dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamt -

gewicht von mehr als 3,5 t, die gemäß GGBG (= Gefahrgutbeförderungsgesetz) mit orange -

farbenen Tafeln als Gefahrguttransporte zu kennzeichnen sind, im genannten Abschnitt der A

9 in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September eines jeden Jahres von Freitag, 8.00 Uhr bis zum

darauffolgenden Samstag, 8.00 Uhr nicht fahren; in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September

eines jeden Jahres dürfen Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht

von mehr als 7,5 t an Samstagen von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht mehr fahren. Die Aus -

wirkungen dieser Verordnung, insbesondere im Hinblick auf Ausweichverkehr nach dem Unfall

im Tauerntunnel werden laufend evaluiert.

 

Ergänzend erlaube ich mir den Hinweis, daß bauliche Maßnahmen auf der B 138, beispiels -

weise die Anlage von Mittelinseln als Querungshilfe für Fußgänger und als Tempobremse bei

Ortseinfahrten, Abbiegespuren, Rad - und Gehwege in die Kompetenz des Landes fallen,

Verkehrsbeschränkungen in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften.

 

Zu Frage 2:

 

Der Fertigbau der A 9 Pyhrnautobahn ist im Straßenbaupaket der Bundesregierung von 1996

enthalten und wurde auch in den Masterplan meines Ressorts zum Ausbau des hochrangigen

Verkehrsnetzes in Österreich aufgenommen. Für die Baudurchführung ist der Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig. Ich möchte aber festhalten, daß die Fertig -

stellung der A 9 nicht als Patentlösung aller Verkehrsprobleme der Region verstanden werden

darf. Eine durchgehende A 9 bewirkt zwar eine Entlastung der Ortsdurchfahrten, sie löst jedoch

nicht die lokalen Verkehrsprobleme, etwa mit dem Zielverkehr in den Bezirkshauptort Kirch -

dorf.

 

Zu den Fragen 3 und 5:

 

Die Fertigstellung der A 9 Pyhrnautobahn ist im Masterplan enthalten. Eine Adaptierung des

Masterplanes ist demnach nicht erforderlich. Wie bereits erwähnt, obliegt die Baudurch -

führung sowie der Terminplan dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Zu Frage 4:

 

Die Fertigstellung der A 9 ist im Masterplan ausreichend berücksichtigt. Aus fachlicher Sicht

ist für mich allerdings grundsätzlich nur eine verkehrsträgerübergreifende Analyse und Pro -

blemlösung sinnvoll. Im Masterplan des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr

ist demnach der Ausbau der Pyhrnbahn vorgesehen.