6135/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Kollegen haben am
17. Juni 1999 unter Nr. 6448/J - NR/1999 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Maßnahmen seitens Österreichs bezüglich Blindheitsverhütung in der Dritten
Welt an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat in der Vergangenheit Vorhaben der
Christoffel Blindenmission in Kenia und Pakistan durch Kofinanzierungen unterstützt. Den
Proponenten dieser Organisation wurde auch für künftige Projektvorhaben finanzielle
Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist
bemüht, über die Vertretungsbehörden im Ausland und die Koordinationsbüros der
Entwicklungszusammenarbeit insbesonders konkrete Maßnahmen zur Verhütung von
Blindheit zu fördern. Von besonderem Gewicht sind dabei Maßnahmen der Vorsorge im
Bereich Hygiene (integrierte ländliche Entwicklungsprogramme) und der Wasserver - und -
entsorgung.
Zu Frage 2:
In den Entscheidungsgremien der Weltbank und UN - Organisationen setzt sich Österreich
bei Finanzierungsentscheidungen für Projekte zur Bekämpfung von Blindheit ein und hat
beispielsweise in Westafrika einen Beitrag zum regionalen Onchocercose - Projekt gegen
Flußblindheit geleistet.
Zu Frage 3:
In Kenia und Pakistan, beides Kooperationsländer der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit, wurden im Rahmen der Kofinanzierung über
österreichische Nicht - Regierungsorganisationen Projekte der Verhütung von Blindheit
realisiert. In Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind
überdies, insbesonders im Sinn präventiver Vorsorge, die Programme der
Basisgesundheitsversorgung (Region Somali in Äthiopien), die gesundheitsdienstlichen
Komponenten in regionalen Entwicklungsprogrammen vor allem in ländlichen Gebieten
(z.B. Bezirk Kisoro, Uganda), ferner die hygienische Funktion der Wasserversorgungs -
und -entsorgungsprojekte sowie punktuelle fachmedizinische Ausbildung und
wissenschaftliche Zusammenarbeit von Bedeutung.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der EU kann das Anliegen der Bekämpfung von Blindheit innerhalb der
Budgetlinie B7 - 6000 (Kofinanzierung für anerkannte Nicht - Regierungsorganisationen),
verwaltet durch die Europäische Kommission, finanziert werden. Österreich unterstützt
ferner einschlägige Projekte (z.B. Programm zur Bekämpfung der Flußblindheit in
Westafrika) in den Gremien des Europäischen Entwicklungsfonds und in anderen
Programmen der Europäischen Kommission.