6135/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé und Kollegen haben am

17. Juni 1999 unter Nr. 6448/J - NR/1999 eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Maßnahmen seitens Österreichs bezüglich Blindheitsverhütung in der Dritten

Welt an mich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat in der Vergangenheit Vorhaben der

Christoffel Blindenmission in Kenia und Pakistan durch Kofinanzierungen unterstützt. Den

Proponenten dieser Organisation wurde auch für künftige Projektvorhaben finanzielle

Unterstützung in Aussicht gestellt. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist

bemüht, über die Vertretungsbehörden im Ausland und die Koordinationsbüros der

Entwicklungszusammenarbeit insbesonders konkrete Maßnahmen zur Verhütung von

Blindheit zu fördern. Von besonderem Gewicht sind dabei Maßnahmen der Vorsorge im

Bereich Hygiene (integrierte ländliche Entwicklungsprogramme) und der Wasserver - und -

entsorgung.

 

Zu Frage 2:

In den Entscheidungsgremien der Weltbank und UN - Organisationen setzt sich Österreich

bei Finanzierungsentscheidungen für Projekte zur Bekämpfung von Blindheit ein und hat

beispielsweise in Westafrika einen Beitrag zum regionalen Onchocercose - Projekt gegen

Flußblindheit geleistet.

Zu Frage 3:

In Kenia und Pakistan, beides Kooperationsländer der Österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit, wurden im Rahmen der Kofinanzierung über

österreichische Nicht - Regierungsorganisationen Projekte der Verhütung von Blindheit

realisiert. In Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind

überdies, insbesonders im Sinn präventiver Vorsorge, die Programme der

Basisgesundheitsversorgung (Region Somali in Äthiopien), die gesundheitsdienstlichen

Komponenten in regionalen Entwicklungsprogrammen vor allem in ländlichen Gebieten

(z.B. Bezirk Kisoro, Uganda), ferner die hygienische Funktion der Wasserversorgungs -

und -entsorgungsprojekte sowie punktuelle fachmedizinische Ausbildung und

wissenschaftliche Zusammenarbeit von Bedeutung.

 

Zu Frage 4:

Im Rahmen der EU kann das Anliegen der Bekämpfung von Blindheit innerhalb der

Budgetlinie B7 - 6000 (Kofinanzierung für anerkannte Nicht - Regierungsorganisationen),

verwaltet durch die Europäische Kommission, finanziert werden. Österreich unterstützt

ferner einschlägige Projekte (z.B. Programm zur Bekämpfung der Flußblindheit in

Westafrika) in den Gremien des Europäischen Entwicklungsfonds und in anderen

Programmen der Europäischen Kommission.