6137/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6516/J betreffend

Umfahrung Wolkersdorf bei Groß - Ebersdorf im Weinviertel, welche die Abgeordneten Mag.

Firlinger und Kollegen am 29. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die von der Bundesstraßenverwaltung Niederösterreich ausgearbeitete

Variantenuntersuchung zeigte so deutliche Vorteile für die Westtrasse, sodass diese für die

weiteren Realisierungsschritte freigegeben wurde.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es gab keine Weisung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten noch ist mir

eine solche Weisung seitens des niederösterreichischen Landeshauptmannes bekannt.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Über durch die Bauunterbrechung entstandene Kosten können aufgrund der noch zu

klärenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen derzeit keine Angaben gemacht

werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Über die finanziellen Schwierigkeiten bzw. wirtschaftlichen Zusammenbrüche von am

Projekt beteiligten Baufirmen bzw. deren Subunternehmen ist nichts bekannt. Der behauptete

Zusammenhang zwischen einer angeblichen Fehlplanung und den zitierten wirtschaftlichen

Schwierigkeiten ist nicht nachvollziehbar.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Anliegen der betroffenen Bürger und Anrainer von Groß - Ebersdorf wurden mehrfach an

das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten herangetragen, worauf

entschieden wurde, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Gelegenheit zu geben, die

unterschiedlichen Standpunkte darzulegen und einer grundsätzlichen Diskussion zu

unterziehen. Auch nach sachlicher und objektiver Prüfung aller vorgebrachten Für und Wider

bestand kein Anlass, die bisher erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen in Frage zu stellen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Hierüber ist mir nichts bekannt.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im südlichen Teil des Abschnittes „Umfahrung Eibesbrunn - Wolkersdorf‘ der B 7 Brünner

Straße (KG. Großebersdorf und Eibesbrunn) wurden für Grundeinlösungen rd. 6,8 Mio. ATS

aufgewendet.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ablösebeträge wurden an insgesamt 88 Grundeigentümer bezahlt. Einschließlich aller

Nebenentschädigungen (für Formverschlechterung der Restflächen und anderes) betrug die

durchschnittliche Entschädigung ATS 57,20/m². Aus Gründen des Datenschutzes können die

Namen der betroffenen Liegenschaftseigentümer in Verbindung mit der Entschädigung, die

sie erhalten haben, nicht genannt werden.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Umfahrung Wolkersdorf wurde neuerlich verordnet und ist in Bau. Die Umfahrung

Eibesbrunn wird auf Grund der Aufnahme der A 5 Nord Autobahn in das Verzeichnis zum

Bundesstraßengesetz umgeplant und gesondert verordnet werden.