6137/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6516/J betreffend
Umfahrung Wolkersdorf bei Groß - Ebersdorf im Weinviertel, welche die Abgeordneten Mag.
Firlinger und Kollegen am 29. Juni 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die von der Bundesstraßenverwaltung Niederösterreich ausgearbeitete
Variantenuntersuchung zeigte so deutliche Vorteile für die Westtrasse, sodass diese für die
weiteren Realisierungsschritte freigegeben wurde.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es gab keine Weisung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten noch ist mir
eine solche Weisung seitens des
niederösterreichischen Landeshauptmannes bekannt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Über durch die Bauunterbrechung entstandene Kosten können aufgrund der noch zu
klärenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen derzeit keine Angaben gemacht
werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Über die finanziellen Schwierigkeiten bzw. wirtschaftlichen Zusammenbrüche von am
Projekt beteiligten Baufirmen bzw. deren Subunternehmen ist nichts bekannt. Der behauptete
Zusammenhang zwischen einer angeblichen Fehlplanung und den zitierten wirtschaftlichen
Schwierigkeiten ist nicht nachvollziehbar.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Anliegen der betroffenen Bürger und Anrainer von Groß - Ebersdorf wurden mehrfach an
das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten herangetragen, worauf
entschieden wurde, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Gelegenheit zu geben, die
unterschiedlichen Standpunkte darzulegen und einer grundsätzlichen Diskussion zu
unterziehen. Auch nach sachlicher und objektiver Prüfung aller vorgebrachten Für und Wider
bestand kein Anlass, die bisher erarbeiteten Entscheidungsgrundlagen in Frage zu stellen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Hierüber ist mir nichts bekannt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im südlichen Teil des Abschnittes „Umfahrung Eibesbrunn - Wolkersdorf‘ der B 7 Brünner
Straße (KG. Großebersdorf und Eibesbrunn) wurden für Grundeinlösungen rd. 6,8 Mio. ATS
aufgewendet.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ablösebeträge wurden an insgesamt 88 Grundeigentümer bezahlt. Einschließlich aller
Nebenentschädigungen (für Formverschlechterung der Restflächen und anderes) betrug die
durchschnittliche Entschädigung ATS 57,20/m². Aus Gründen des Datenschutzes können die
Namen der betroffenen Liegenschaftseigentümer in Verbindung mit der Entschädigung, die
sie erhalten haben, nicht genannt werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Umfahrung Wolkersdorf wurde neuerlich verordnet und ist in Bau. Die Umfahrung
Eibesbrunn wird auf Grund der Aufnahme der A 5 Nord Autobahn in das Verzeichnis zum
Bundesstraßengesetz umgeplant und gesondert verordnet werden.