6138/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6660/J betreffend

Ausbaupläne der Prager Bundesstraße, welche die Abgeordneten Meisinger und Kollegen

am 6.7.1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

In der von meinem Ressort in Auftrag gegebenen Studie „Die Gestaltung des

Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Berücksichtigung des

Wirtschaftsstandortes Österreich‘ (GSD - Studie) wurde der Mühlkreis - Korridor im Zuge

der A 7 Mühlkreis Autobahn und der B 125 Prager Straße als Teil des höchstrangigen

Straßennetzes (TEN - Netz) ausgewiesen. Diesem Ergebnis wurde auch in der Novelle

1999 zum Bundesstraßengesetz Rechnung getragen und die B 125 durch Umbenennung in

die B 310 Mühlviertler Straße in die Gruppe der hochrangigen Bundesstraßen B

aufgenommen. In weiterer Folge werden die näheren planungstechnischen Belange, wie

etwa Ausbaucharakteristik, Streckenführung etc. im Rahmen einer Korridoruntersuchung

festzulegen sein. Die weiteren Veranlassungen werden im Rahmen der

Auftragsverwaltung des Bundes durch die Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich

vorzunehmen sein, diesbezügliche Kontakte auf Beamtenebene wurden jedenfalls bereits

hergestellt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Für die Umfahrung von Freistadt liegt ein genehmigtes Vorprojekt vor, die

Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich wird in weiterer Folge die Detailplanungen

abschließen und damit die Grundlagen für die Einleitung der erforderlichen

Behördenverfahren schaffen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Der Ausbau der Umfahrung von Neumarkt im Mühlkreis ist mit Gesamtkosten von

öS 270 Mio. und einer 1. Baurate von öS 13 Mio. im heurigen Bauprogramm enthalten.

Die Ausschreibung der Bauarbeiten soll in unmittelbar nächster Zeit erfolgen.

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 7 der Anfrage:

 

Wie ich bereits erwähnt habe, sind konkrete Aussagen über den zeitlichen Ausbaurahmen

und die Ausbaucharakteristik des gesamten Mühlkreis - Korridors erst nach Abschluss der

noch durchzuführenden Korridoruntersuchung möglich. Es bestehen seitens des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten Bemühungen, dafür EU -

Fördermittel aus dem Interreg - Programm in Anspruch zu nehmen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Diesbezügliche Planungsüberlegungen werden derzeit von der Bundesstraßenverwaltung

Oberösterreich angestellt, meinem Ressort wurden jedoch bisher noch keine Unterlagen

zur Verfügung gestellt.