6139/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U N G

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt, Gaugg

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Finanzierung von Gemeindearbeitern über das Arbeitsmarktservice, Nr. 6436/J

 

Der Mitteleinsatz aus der Arbeitsmarktförderung eröffnet im Zusammenhang mit der

Akquisition von Beschäftigungsverhältnissen bei Betrieben, öffentlichen und

gemeinnützigen Institutionen neue Chancen für Arbeitslose, wieder in das

Erwerbsleben zurückzufinden. Daher kommt der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein sehr

hoher Stellenwert zu.

 

Die Arbeitsmarktförderung leistet einen wertvollen Beitrag, Vermittlungshindernisse

von Personen mit Einstellungshandicaps auszugleichen. Letztlich entscheidend für

das Zustandekommen einer Beschäftigung ist freilich die Bereitschaft von

Arbeitgebern, einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von

Arbeitslosen zu leisten. Hier kommt sicher Gemeinden eine besondere

Verantwortung zu.

 

ad Frage 1.

 

Standardisierte statistische Auswertungen von geförderten Beschäftigungs -

verhältnissen nach Arbeitgeberklassen werden vom Arbeitsmarktservice nicht

durchgeführt. Da es sich bei sämtlichen Förderfällen um personenbezogene

Beihilfenarten handelt, liegt eine Datenbasis vor, die in erster Linie eine

Differenzierung nach Personengruppen ermöglicht. Die folgenden Auswertungen

sind daher nur händisch durchgeführt worden und nach Bundesländern geordnet.

Dieser Sonderzählung nach konnten von Juni 1994 bis Juni 1999 insgesamt

3.940 Personen bei 771 Gemeinden mit Unterstützung der Arbeitsmarktförderung in

Beschäftigung gebracht werden.

 

Eine detaillierte Übersicht zeigt folgende Tabelle:

 

    Aus Arbeitsmarktförderungsmitteln geförderte Arbeitskräfte in Gemeinden

                                                (Juni 1994 bis Juni1999)

 

 

Anzahl der Gemeinden

 Geförderte Arbeitskräfte

Burgenland

 107

 334

Kärnten

 99

 1335

Niederösterreich

 159

 453

Oberösterreich

 139

 503

Salzburg

 32

 52

Steiermark

 139

 598

Tirol

 63

 138

Vorarlberg

 32

 226

Wien

 1

 301

Österreich

 771

 3940

 

ad Frage 2.:

Die Förderungsmaßnahmen erfolgen auf Basis von allgemeinen

Förderungsrichtlinien. Gesonderte Richtlinien für Gemeinden gibt es nicht. Die

gesetzliche Grundlage dafür bilden § 34 und § 35 Arbeitsmarktservicegesetz.

Sämtliche Richtlinien bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrates. Für die

Richtliniengenehmigung gem. § 34a Arbeitsmarktservicegesetz ist zusätzlich die

Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen erforderlich.

Die konkreten Förderungsmaßnahmen erfolgen nach den Richtlinien der

„Gemeinnützigen Eingliederungsbeihilfe (vormals „Aktion 8000‘)“, der „Besonderen

Eingliederungsbeihilfe“‘ der „Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen

nach dem Berufsausbildungsgesetz“ sowie dem „Sonderprogramm zur Förderung

zusätzlicher Lehrstellen in Lehrwerkstätten“ und dem „Sonderprogramm für

Langzeitarbeitslose“.

 

Die Dauer eines geförderten Beschäftigungsverhältnisses hängt von der Art der

jeweiligen Maßnahme ab. In der Regel beträgt sie bis zu einem Jahr, in durch

besondere Vermittlungshemmnisse begründeten Fällen kann sie auch länger sein.

 

Gesonderte Evaluierungen von Karriereverläufen geförderter Personen bei

Gemeinden wurden nicht in Auftrag gegeben. Grundsätzlich zeigen aber

vergleichbare Untersuchungen, dass Arbeitgeber sehr wohl dauerhafte

Arbeitsverhältnisse anstreben. Das belegt insbesondere eine Evaluierung zur

„Besonderen Eingliederungsbeihilfe“ aus den Jahren 1998/99: So gaben 50 Prozent

der Arbeitgeber an, geförderte Arbeitsverhältnisse auch in Zukunft aufrecht zu

erhalten. Einvernehmliche Auflösungen wurden mit 12 Prozent angegeben, und in 24

Prozent der Fälle beendete der Arbeitgeber ein gefördertes Arbeitsverhältnis. Der

Rest sind Auflösungen von Dienstverhältnisses durch geförderte Arbeitnehmer

selbst.

 

Es gibt keine Hinweise, daß sich Gemeinden als Arbeitgeber anders verhalten als

private. Schließlich stehen Kommunen in einer sehr hohen öffentlichen

Verantwortung und streben daher aus diesem Grund weitestgehend langfristige

Beschäftigungsverhältnisse an.

 

ad Frage 3.

Ja.