6142/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander

Van der Bellen und Genossen vom 16. Juni 1999, Nr. 6426/J, betreffend Aufstockungen von

Bundesanleihen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Angaben für das laufende Finanzjahr den

gegenwärtigen Stand wiedergeben und die Gesamtdaten für das Jahr 1999 daraus nicht

ableitbar sind.

 

Zu 1.:

In diesen Jahren wurden folgende Aufstockungen von ATS/EUR Bundesanleihen durch -

geführt:

                               1997                       0

                               1998                       7

                               1999                        6

 

Zu 2.:

 

Das Gesamtnominale der aufgestockten Bundesanleihen betrug:

Jahr

 Nominale

 davon Eigenquote

 Nettoschulderhöhung

 

 

 

(gemäß Maastricht)

1997

                          0,00 ATS

                        0,00 ATS

                        0,00 ATS

1998

   83.452.247.500,00 ATS

   7.532.022.500,00 ATS

  75.920.225.000,00 ATS

1999

 131.892.475.500,00 ATS

 11.971.461.000,00 ATS

 119.921.014.500,00 ATS

 

                 oder

               oder

                  oder

 

     9.585.000.000,00 EUR

      870.000.000,00 EUR

     8.715.000.000,00 EUR

 

Zu 3.:

 

Der Erlös dieser Aufstockungen betrug:

 

Jahr

 Nominale + Agio/Disagio

 Stückzinsen

 Gesamt

1997

                          0,00 ATS

                      0,00 ATS

                         0, 00 ATS

1998

   77.056.445.602,76 ATS

    959.630.790,75 ATS

   78.016.076.393,51 ATS

1999

 120.882.539.219,44 ATS

 1.555.466.171,83 ATS

 122.438.005.391,27 ATS

 

                 oder

               oder

                oder

 

     8.784.876.726,48 EUR

    113.040.135,16 EUR

     8.897.916.861,64 EUR

 

Zu 4.:

 

Die Finanzschuld des Bundes erhöhte sich (in der Maastrichter Abgrenzung) durch die Auf -

stockungen um folgende Beträge:

 

         1997                                       0,00 ATS

         1998              75.920.225.000,00 ATS

         1999         119.921.014.500,00 ATS oder 8.715.000.000,00 EUR

                                + 699.320.462,48 ATS oder      50.821.600,00 EUR   aus dem Verkauf der

                                                                                                                              Eigenquote des Jahres 1998

Zu 5.:

 

Der Betrag, um welchen die Finanzschuld des Bundes (in der Maastrichter Abgrenzung)

stieg, war am Valutatag der Aufstockungen identisch mit dem Gesamtnominale ohne Eigen -

quote.

 

Zu 6.:

 

Ja, Agio bzw. Disagio wurden gemäß den Verrechnungsbestimmungen des Bundes im

Allgemeinen Haushalt des jeweiligen Budgetjahres verbucht.

Zu 7.:

 

Öffentlicher Schuldenstand:

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 „über die

Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten

Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit“ wird in Abschnitt 1, Artikel 1,

Absatz 5 festgelegt, „dass als öffentlicher Schuldenstand der Nominalwert aller am Jahres -

ende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des Sektors Staat gilt“. Ein Agio oder Disagio

wird daher bei der Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes nicht berücksichtigt.

 

Öffentliches Defizit:

Das derzeit gültige Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung - ESVG -

(1979 bzw. 2. Auflage) beschreibt nicht (oder nicht ausreichend klar) die Methoden zur

Behandlung „unkonventioneller Finanzierungsinstrumente“ (die großteils erst nach der

Fertigstellung des ESVG 1979 entstanden sind). Um die internationale Vergleichbarkeit der

Daten über das öffentliche Defizit (bzw. den öffentlichen Schuldenstand) gemäß ESVG 1979

zu erhöhen, hat das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT)

zwischen 1997 und 1998 einige Entscheidungen veröffentlicht, die die ESVG - Regeln präzi -

sieren.

 

In der Entscheidung vom 30. April 1997 heißt es: ,‚Schuldverschreibungen, deren Emission

sich über die gesamte Laufzeit erstreckt: ...diese Tranchen können mehrere Jahre nach der

ersten Emission begeben werden. In diesem Fall werden die Tranchen entweder mit Aufgeld

oder Kursabschlägen begeben, die auf Grund der Zinsveränderungen seit der Begebung der

ersten Tranche ganz erheblich sein können. Die Frage stellt sich nach der Verbuchung der

Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Ausgabekurs (Kursabschlag oder Aufgeld)

zum Zeitpunkt der Emission. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Tranchen, die inner -

halb der ersten zwölf Monate nach der Emission der ersten Tranche begeben werden und

jenen, die nach diesen zwölf Monaten begeben werden. Bei jeder Tranche, die innerhalb der

ersten zwölf Monate nach Begebung der ersten Tranche begeben werden, ist die Differenz

zwischen dem Nominalwert und dem Emissionskurs (Kursabschlag oder Aufgeld) als

Kapitalverlust oder - gewinn ohne Einfluss auf das Defizit zu verbuchen. Bei den Tranchen,

die (mindestens) zwölf Monate nach Emission der ersten Tranche begeben werden, ist die

Differenz zwischen Nominalwert und Emissionskurs (Kursabschlag oder Aufgeld) als

Zinszahlung zu verbuchen. Diese Differenz hat folgende Auswirkungen auf das Defizit: Die

Kursabschläge erhöhen das Defizit und Aufgelder vermindern es.“

Zu 8.:

 

Das Nominalwertprinzip ist bereits im - dem Vertrag zur Gründung der Europäischen

Gemeinschaft beigefügten - Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

festgeschrieben und wird durch das neue ESVG [ESVG 1995: Anhang A der Verordnung

(EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaft -

licher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemein -

schaft] nicht verändert.

 

Durch das neue ESVG wird allerdings der Verbuchungszeitpunkt für Zinsenzahlungen

generell von Kassa (,,cash“) auf periodengerechte Aufteilung (,,accrual“) geändert. Die für die

konkreten budgetären Notifikationen relevante EU - Rechtsgrundlage [Verordnung (EG)

Nr. 3605/93 des Rates] wird derzeit novelliert (bis zur Notifikation vor dem 1. 9. 1999 gilt

noch das alte ESVG 1979).

 

Zu9.:

 

Die Anlegerrendite der 6,25 % Bundesanleihe 1997 - 2027/6 (Laufzeit: 19. 02. 99 - 15. 07. 2027)

lag bei 4,8365 % p.a. Die zitierte Anlegerrendite von 5,26343 % p.a. war die der Auf -

stockung der 6,25 % Bundesanleihe 1997/2027/6 mit Valuta 24. 7. 1998. Die in den WIFO -

Wirtschaftsdaten Ü 1.7 vom Mai 1999 angeführte Rendite von langfristigen Schuldver -

schreibungen bezieht sich jedoch auf Restlaufzeiten von 10 Jahren.

 

Zu 10.:

 

Institutionelle Investoren suchen liquide Investitionsmöglichkeiten, d.h. Anleihen mit hohem

Nominale und daher effizientem Sekundärmarkt. Die Konkurrenten der Republik Österreich

im Euromarkt bieten für Laufzeiten von ca. 5,10 bzw. 30 Jahren folgende Anleihenominalia

(in Mrd. EUR) an.

 

 

5 Jahre

10 Jahre

30 Jahre

BRD(AAA)

8,2

15,3

14,3

Frankreich (AAA)

21,3

25,3

13,4

Niederlande (AAA)

7,3

9,6

8,2

Italien (AA)

13,2

23,0

18,8

Belgien(AA)

12,3

11,3

5,6

Österreich (AAA)

5,8

5,7

3,4


 

Für diese liquiden Anleihen ist der Investor bereit, eine niedere Rendite (d.h. geringere

Kosten für den Schuldner) im Vergleich zu Anleihen mit geringerem Volumen zu akzep -

tieren.

 

 

Dieser Effekt kann - vom Markt bestätigt - mit schlussendlichen Bundesanleihenominalia

(nach Aufstockung) von 5 - 6 Mrd. EUR erzielt werden.