6144/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Reinhart Gaugg und Dr. Harald Ofner haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend "weitere unerklärliche Verzögerungen bei

der Voruntersuchung zum Karawanken - Autobahn - Skandal“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Mit Beschluss der damaligen Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Klagen -

furt vom 10. November 1995 wurde Dipl. - Ing. R. zum Sachverständigen bestellt.

Dipl. - Ing. R. erstattete folgende Gutachten:

 

-  am 16. September 1997 das erste Gutachten über Kiesverrechnung im Baulos

   Rosegg;

-  am 29. Oktober 1997 das erste Gutachten über Kabelschutzrohre im Baulos Ro -

   segg;

-  am 18. November 1998 das erste Gutachten über Steinkeile und Erschwernis

   beim Aushub in den Baulosen Winkl und Rosegg - bauwirtschaftlicher und

   bautechnischer Teil;

-  am 26. Februar 1999 das Ergänzungsgutachten über Steinkeile und Erschwernis

   beim Aushub der Steinkeile;

-  am 16. März 1999 das erste Ergänzungsgutachten über Kiesverrechnung;

-  am 29. März 1999 das zweite Ergänzungsgutachten über Kiesverrechnung;

-  am 7. Mai 1999 das dritte Ergänzungsgutachten über Kiesverrechnung.

Mit Beschlüssen der Untersuchungsrichterin vom 10. November 1995 bzw.

24. November 1995 wurde Univ. Prof. Dipl. - Ing. Dr. G. zum geologischen Sachver -

ständigen bestellt, wobei ihm aufgetragen wurde, das Gutachten gemeinsam mit

Dipl. - Ing. R. zu erstellen. Am 22. September 1997 wurde Dipl. - Ing. G. wegen der

von ihm selbst angezeigten Befangenheit seiner Funktion enthoben. Am selben Ta -

ge bestellte die Untersuchungsrichterin Dipl. - Ing. S. zum Sachverständigen. Dieser

erstattete am 22. Dezember 1998 ein Gutachten über Steinkeile in vermessungs -

technischer und geologischer Sicht.

 

Am 25. März 1999 erstattete die Ingeneurgemeinschaft - Intergeo ein Gutachten

über Steinkeile.

 

Zu 2 und 3:

Der Untersuchungsrichter hat die Voruntersuchung am 22. April 1999 gemäß § 112

StPO geschlossen und die Akten der Anklagebehörde zur Antragstellung übermit -

telt. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt arbeitete in der Folge den Entwurf einer

Anklageschrift aus. Es stellte sich allerdings heraus, dass für eine tragfähige straf -

rechtliche Beurteilung aller Verdachtsmomente die Erhebungsergebnisse noch nicht

ausreichten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt musste daher beim Untersuchungs -

richter eine Ergänzung der Voruntersuchung beantragen.

 

Der Abschluss dieser Erhebungen lässt sich zwar derzeit nicht terminisieren, nach

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist aber mit einer Erledigung in

absehbarer Zeit zu rechnen, sodass dann unverzüglich die Endantragstellung der

Staatsanwaltschaft erfolgen kann.