6147/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Brauneder und Kollegen vom 18. Juni
1999, Nr. 6464/J, betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats -
Studiums im öffentlichen Dienst, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Derzeit ist es verfrüht Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach
universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -
Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für
Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen
solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bieten die
Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes nunmehr generell die Möglichkeit,
Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu
besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die
Bestimmungen dieses Gesetzes lassen es zu,
dass Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt
werden, von Bediensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa
einen Fachhochschulabschluss) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am
besten geeignet erweisen.
Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats - und
Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine
Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen
und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom Bundesministerium für Land -
und Forstwirtschaft zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze,
nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.