6147/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Brauneder und Kollegen vom 18. Juni

1999, Nr. 6464/J, betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats -

Studiums im öffentlichen Dienst, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Derzeit ist es verfrüht Aussagen darüber zu treffen, für welche Berufsfelder ein Bedarf nach

universitären Abschlüssen auf Bakkalaureatsebene seitens der nach dem Universitäts -

Studiengesetz zuständigen Organe artikuliert werden wird. Sollten Bakkalaureatsstudien für

Berufsfelder im öffentlichen Dienst angeboten werden und sich in der Folge Absolventen

solcher Studien um ausgeschriebene Stellen im Bundesdienst bewerben, bieten die

Bestimmungen des neuen Vertragsbedienstetengesetzes nunmehr generell die Möglichkeit,

Bewerber mit unterschiedlichen Vorbildungen an den Anforderungsprofilen der zu

besetzenden Arbeitsplätze zu messen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes lassen es zu,

dass Arbeitsplätze, die derzeit regelmäßig von Absolventen von Diplomstudien besetzt

werden, von Bediensteten wahrgenommen werden, die ein Bakkalaureat (aber auch etwa

einen Fachhochschulabschluss) erworben haben, wenn sie sich im Auswahlverfahren als am

besten geeignet erweisen.

 

Im Zusammenhang mit der allfälligen Umwandlung von Diplomstudien in Bakkalaureats - und

Magisterstudien wird kein zusätzlicher Bedarf an Planstellen entstehen und auch keine

Änderung der Wertigkeit von Arbeitsplätzen in Betracht kommen. Die Zahl der Planstellen

und die Wertigkeit der Arbeitsplätze haben sich an den vom Bundesministerium für Land -

und Forstwirtschaft zu erfüllenden Aufgaben und den Anforderungsprofilen der Arbeitsplätze,

nicht jedoch an der Änderung allfälliger Vorbildungen zu orientieren.