615/AB

 

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen vom 22. Mai 1996, Nr. 610/J, betreffend neues Betriebsmodell bei der Firma PTA AG, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

 

Generell möchte ich darauf hinweisen, daß das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen seiner Kompetenz zur Verwaltung der im Alleineigentum des Bundes stehenden Anteile an der Post- und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG) - in deren Eigentum hundert Prozent der Aktien der Post- Lind Telekom Austria AG stehen (§ 1 1 Poststruktur­gesetz) - nur über die nach den gesellschaftsrechtlichen Normen bzw. geltenden Satzungen der Gesellschaft zustehenden Befugnisse verfügt.

 

Die gestellten Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegen­heiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind daher von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfaßt.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich aus den dargelegten Gründen diese Fragen nicht beantworten kann.

 

Anlage