6151/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner, Dr. Krüger und Kollegen haben
am 16. Juni 1999 unter der Nr. 6421/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Zusagen der privaten Mobiltelekommunikations -
betreiber gegenüber der Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Zunächst möchte ich erneut darauf hinweisen daß in Österreich Mobiltele -
kommunikationsanlagen nach den einschlägigen Bestimmungen des Tele -
kommunikationsgesetzes errichtet und betrieben werden. Die Vollziehung der
diesbezüglichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr.
Bei dem in der Anfrage erwähnten - offenbar zu Mißverständnissen führenden -
Satz handelt es sich um ein Zitat aus einem Schreiben an eine Bürgerin, mit
dem die Praxis bei der Errichtung von Mobilfunkbasisstationen beschrieben
werden sollte, und der im Rahmen der bestehenden Kompetenzen von Bund
und Ländern zu verstehen ist:
Im Zuge der Netzplanung werden zunächst technisch optimale Standorte für
Basisstationen ermittelt. Anschließend wird versucht, mit den Grundstücks -
eigentümern und, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, mit den
mitbefaßten Behörden zu einem Einvernehmen über den Standort zu kommen,
wobei aus Gründen des Schutzes vor den Gefahren durch nichtionisierende
Strahlung insbesondere darauf Bedacht genommen wird, daß es in jenen
Bereichen in der Umgebung der Basisstationen, die der Allgemeinbevölkerung
zugänglich sind, zu keinen Überschreitungen der nach dem derzeitigen Stand
von Wissenschaft, Technik und Medizin geltenden Grenzwerte für elektro -
magnetische Strahlung, auch unter Berücksichtigung schon bestehender
Immissionen, kommen kann. In diesen Gesprächen mit den zuständigen
Organen wird seitens der Betreiber auch versucht, allfällige Besorgnisse von
Einzelpersonen oder Personengruppen in Erfahrung zu bringen, um diesen
Besorgnissen mit entsprechender Information begegnen zu können.
Im übrigen verweise ich auf den Bericht über die Sitzung des Verkehrsaus -
schusses vom 18. November 1998 (1496 der Beilagen zu den Steno -
graphischen Protokollen des Nationalrates XX. GP), der die Rechtslage im
Zusammenhang mit der Frage der Einräumung der Parteienstellung ausführlich
behandelt.
Zu Frage 6:
Anläßlich der Beschlußfassung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Telekommunikationsgesetz 1997 geändert wird (2. TKG - Novelle), wurde auch
vereinbart, daß der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr an die Landes -
hauptleute mit dem Ersuchen herantreten wird, in landesgesetzlichen Regelungen
eine angemessene Parteistellung der Interessen der Nachbarn bei der Errichtung
von Telekommunikationsanlagen vorzusehen. Ein entsprechender Entschließungs -
antrag wurde auch bei der
Beschlußfassung im Nationalrat angenommen.
Zu Frage 7:
Wie ich bereits zu Frage 6 ausgeführt habe, sollte der Regierungsbeschluß vom
29. Oktober 1998 sehr wohl zu einer Verbesserung der Stellung der Anrainer führen.
Im übrigen hat die gegenständliche Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch
die Schaffung der Möglichkeit einer Mehrfachnutzung bestehender Sendeintra-
struktur bereits zu einer Verbesserung der Situation der betroffenen Bevölkerung
geführt.
Zu Frage 8:
Ich gehe davon aus, daß sich jedes Mitglied der Bundesregierung bei der
Beschlußfassung über eine Regierungsvorlage vom gebotenen Ausgleich
widerstreitender Interessen leiten läßt.